Verhandlungen im Arbeitsrecht: Abfindung, Vergleich und Aufhebungsvertrag

Verhandlungen im Arbeitsrecht: Abfindung, Vergleich und Aufhebungsvertrag

Vergleichsverhandlungen im Arbeitsrecht können sich manchmal wie ein Basar anfühlen. Oftmals entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch viel zu früh für ein Angebot, ohne den Spielraum auszuloten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass in Verhandlungen oft noch viel Raum für Verhandlungen besteht. Arbeitnehmer sollten nicht zu schnell “einschlagen”, da sie sonst möglicherweise auf viel Geld verzichten. Gut beratene Arbeitgeber und Arbeitnehmer suchen nach gemeinsamen Nenner, bei dem beide Seiten aufeinander zugehen. Das “Handeln” gehört zur gelebten Praxis vor den Arbeitgerichten und in der arbeitsgerichtlichen Praxis. Das Endergebnis zählt.

Eine hohe Abfindung allein reicht nicht aus!

Neben einer angemessenen Abfindung sollten andere wichtige Punkte in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich geregelt werden. Oftmals verengen die Parteien den Blick ausschließlich auf die Abfindung und das Ende der Beschäftigung. Das kann jedoch fahrlässig und gefährlich sein. Es müssen auch Fragen zur Kündigungsfrist, Freistellung des Arbeitnehmers, Abgeltung von Überstunden und Urlaub, Boni und Tantiemen, Zielvereinbarungen, betriebliche Altersvorsorge, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis und Firmeneigentum geklärt werden. Ein erfahrener Arbeitsrechtler stellt sicher, dass all diese Aspekte berücksichtigt werden.

Der Staat hat auch ein Wörtchen mitzureden!

Besonders bei außergerichtlichen Vergleichen wie Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen gibt es erhebliche Risiken für den Arbeitnehmer. Das Sozialversicherungsrecht und seine Sanktionen begrenzen die Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien. Wenn Arbeitnehmer leichtfertig Vereinbarungen treffen, durch die sie das Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund zu Lasten der Versichertengemeinschaft auflösen, werden sie oft mit einer mehrmonatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bestraft. Solche Risiken müssen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Auch die Behandlung von Resturlaubsansprüchen spielt eine Rolle. Ein arbeitsrechtlich versierter Rechtsbeistand kann in diesen Fragen helfen.

LESEN  Alles über den E wie einfach Kontakt

Im eigenen Interesse sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer frühzeitig einen arbeitsrechtlichen Rechtsbeistand konsultieren. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte in Frankfurt, Offenbach und Langen beraten sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht. Wir wägen vor den Verhandlungen alle wesentlichen Punkte sorgfältig ab und gestalten eine maßgeschneiderte und realistische Lösung für Ihre Situation. Wir prüfen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir beraten Sie in Frankfurt, Darmstadt, Langen, Offenbach, Mainz und Wiesbaden.
Wir heißen Sie herzlich willkommen am Standort Ihrer Wahl!

Aktuelle Rechtsprechung zur Abfindung und zum Aufhebungsvertrag:
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung erfasst grundsätzlich nicht die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen.

Author: Fabian Sachse