Verjährung – Alles, was du wissen musst!

Verjährung – Alles, was du wissen musst!

Verträge sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Durch solche Verträge entstehen Ansprüche wie beispielsweise Kaufpreisforderungen oder Gewährleistungsansprüche. Der Gesetzgeber hat jedoch zeitliche Grenzen für die Durchsetzung solcher Ansprüche und Forderungen festgelegt, sodass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wie kann man Verjährung verhindern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern oder aufzuhalten:

  • Überprüfe die Verjährungsfristen in einer Liste und prüfe, ob deine Frist bereits abgelaufen ist.
  • Konsultiere einen Rechtsanwalt, um juristischen Rat zu erhalten.
  • Beantrage einen Online-Mahnbescheid. Ein solcher Antrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, das den Mahnbescheid dann an den Schuldner schickt.
  • Erhebe Klage – am besten mit Unterstützung eines Anwalts.
  • Wende dich bei Verbraucherstreitigkeiten an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder einen Ombudsmann.
  • Schließe dich, wenn es in deinem Fall zutrifft, einer Musterfeststellungsklage an.

Verjährungsfristen

Verjährungsfristen können gehemmt oder neu gestartet werden. Eine Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn rechtzeitig (vor dem 31. Dezember) ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird oder wenn Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn eine Schuldneranerkennung vorliegt oder ein gerichtlicher oder behördlicher Vollstreckungsakt durchgeführt oder beantragt wird (§ 212 BGB).

Definition: Frist

Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann durch eine Handlung oder das Eintreten eines Ereignisses geschehen. Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dürfen nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich automatisch auf den nächsten Werktag. Wenn eine Frist auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt, kann sie je nach Bundesland variieren.

Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist

Es gibt zwei Arten von Fristen: Terminfristen und Ereignisfristen. Eine Terminfrist beginnt an einem festen Datum um Mitternacht. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintreten eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus festgelegt ist. Gemäß § 187 BGB beginnt eine Ereignisfrist erst am Tag nach dem Ereignis um Mitternacht.

Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren

Ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder zwischen einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese sogenannte Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Wenn die Forderung am 25.02.2021 entstanden ist, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.

Es gibt jedoch auch Situationen und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.

Neubeginn der Verjährung

Der Neubeginn der Verjährung wird in § 212 BGB geregelt. Wenn der Schuldner die Schuld anerkennt, beginnt die Verjährung neu. In diesem Fall beginnt die Verjährung am Tag nach der Anerkennung gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht beginnt die Verjährung auch bei Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache.

Wenn eine gerichtliche Vollstreckung beantragt oder durchgeführt wird, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele dafür sind der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Festlegung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt dann am Tag nach der Vollstreckungshandlung.

Hemmung der Verjährung

Eine Verjährungshemmung tritt auf, wenn ein Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist einbezogen wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, wobei der bereits abgelaufene Zeitraum berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung (§ 209 BGB). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), eine Klage erhoben oder die Klageschrift eingereicht und bald zugestellt wird, oder wenn ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Gemäß § 204 BGB wird die Verjährung auch durch die Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt. Hierbei handelt es sich um die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid. Außergerichtliche Mahnungen spielen keine Rolle für die Verjährung. Eine Mahnung ändert nichts an der Verjährung. Eine Hemmung tritt also nur bei gerichtlicher Geltendmachung der Forderung auf, entweder in Form einer Klage oder eines Mahnbescheids. Wenn ein Mahnbescheid eingereicht wird, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Verjährung notieren

Wer sein Geld nicht verlieren möchte, sollte auf ein gutes Forderungsmanagement achten. Um keine Fristen zu verpassen, ist es ratsam, Verjährungsfristen zu notieren. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und sich der Schuldner auf Verjährung berufen kann. Der Schuldner muss die Verjährung als Einrede geltend machen, da das Gericht diese nicht automatisch berücksichtigt.

Hinweis: Beim kleinen Schadensersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und verlangt den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache. Beim großen Schadensersatz gibt der Gläubiger die mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrags.

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Fazit

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis ist dies oft der Fall. Daher gilt es zum Jahresende zu handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich weiterhin besteht.

Verträge sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Durch solche Verträge entstehen Ansprüche wie beispielsweise Kaufpreisforderungen oder Gewährleistungsansprüche. Der Gesetzgeber hat jedoch zeitliche Grenzen für die Durchsetzung solcher Ansprüche und Forderungen festgelegt, sodass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wie kann man Verjährung verhindern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern oder aufzuhalten:

  • Überprüfe die Verjährungsfristen in einer Liste und prüfe, ob deine Frist bereits abgelaufen ist.
  • Konsultiere einen Rechtsanwalt, um juristischen Rat zu erhalten.
  • Beantrage einen Online-Mahnbescheid. Ein solcher Antrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, das den Mahnbescheid dann an den Schuldner schickt.
  • Erhebe Klage – am besten mit Unterstützung eines Anwalts.
  • Wende dich bei Verbraucherstreitigkeiten an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder einen Ombudsmann.
  • Schließe dich, wenn es in deinem Fall zutrifft, einer Musterfeststellungsklage an.

Verjährungsfristen

Verjährungsfristen können gehemmt oder neu gestartet werden. Eine Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn rechtzeitig (vor dem 31. Dezember) ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird oder wenn Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn eine Schuldneranerkennung vorliegt oder ein gerichtlicher oder behördlicher Vollstreckungsakt durchgeführt oder beantragt wird (§ 212 BGB).

Definition: Frist

Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann durch eine Handlung oder das Eintreten eines Ereignisses geschehen. Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dürfen nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich automatisch auf den nächsten Werktag. Wenn eine Frist auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt, kann sie je nach Bundesland variieren.

Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist

Es gibt zwei Arten von Fristen: Terminfristen und Ereignisfristen. Eine Terminfrist beginnt an einem festen Datum um Mitternacht. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintreten eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus festgelegt ist. Gemäß § 187 BGB beginnt eine Ereignisfrist erst am Tag nach dem Ereignis um Mitternacht.

Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren

Ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder zwischen einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese sogenannte Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Wenn die Forderung am 25.02.2021 entstanden ist, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.

Es gibt jedoch auch Situationen und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.

Neubeginn der Verjährung

Der Neubeginn der Verjährung wird in § 212 BGB geregelt. Wenn der Schuldner die Schuld anerkennt, beginnt die Verjährung neu. In diesem Fall beginnt die Verjährung am Tag nach der Anerkennung gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht beginnt die Verjährung auch bei Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache.

Wenn eine gerichtliche Vollstreckung beantragt oder durchgeführt wird, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele dafür sind der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Festlegung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt dann am Tag nach der Vollstreckungshandlung.

Hemmung der Verjährung

Eine Verjährungshemmung tritt auf, wenn ein Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist einbezogen wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, wobei der bereits abgelaufene Zeitraum berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung (§ 209 BGB). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), eine Klage erhoben oder die Klageschrift eingereicht und bald zugestellt wird, oder wenn ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Gemäß § 204 BGB wird die Verjährung auch durch die Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt. Hierbei handelt es sich um die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid. Außergerichtliche Mahnungen spielen keine Rolle für die Verjährung. Eine Mahnung ändert nichts an der Verjährung. Eine Hemmung tritt also nur bei gerichtlicher Geltendmachung der Forderung auf, entweder in Form einer Klage oder eines Mahnbescheids. Wenn ein Mahnbescheid eingereicht wird, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Verjährung notieren

Wer sein Geld nicht verlieren möchte, sollte auf ein gutes Forderungsmanagement achten. Um keine Fristen zu verpassen, ist es ratsam, Verjährungsfristen zu notieren. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und sich der Schuldner auf Verjährung berufen kann. Der Schuldner muss die Verjährung als Einrede geltend machen, da das Gericht diese nicht automatisch berücksichtigt.

Hinweis: Beim kleinen Schadensersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und verlangt den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache. Beim großen Schadensersatz gibt der Gläubiger die mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrags.

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Fazit

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis ist dies oft der Fall. Daher gilt es zum Jahresende zu handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich weiterhin besteht.

Verträge sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Durch solche Verträge entstehen Ansprüche wie beispielsweise Kaufpreisforderungen oder Gewährleistungsansprüche. Der Gesetzgeber hat jedoch zeitliche Grenzen für die Durchsetzung solcher Ansprüche und Forderungen festgelegt, sodass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wie kann man Verjährung verhindern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern oder aufzuhalten:

  • Überprüfe die Verjährungsfristen in einer Liste und prüfe, ob deine Frist bereits abgelaufen ist.
  • Konsultiere einen Rechtsanwalt, um juristischen Rat zu erhalten.
  • Beantrage einen Online-Mahnbescheid. Ein solcher Antrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, das den Mahnbescheid dann an den Schuldner schickt.
  • Erhebe Klage – am besten mit Unterstützung eines Anwalts.
  • Wende dich bei Verbraucherstreitigkeiten an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder einen Ombudsmann.
  • Schließe dich, wenn es in deinem Fall zutrifft, einer Musterfeststellungsklage an.

Verjährungsfristen

Verjährungsfristen können gehemmt oder neu gestartet werden. Eine Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn rechtzeitig (vor dem 31. Dezember) ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird oder wenn Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn eine Schuldneranerkennung vorliegt oder ein gerichtlicher oder behördlicher Vollstreckungsakt durchgeführt oder beantragt wird (§ 212 BGB).

Definition: Frist

Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann durch eine Handlung oder das Eintreten eines Ereignisses geschehen. Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dürfen nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich automatisch auf den nächsten Werktag. Wenn eine Frist auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt, kann sie je nach Bundesland variieren.

Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist

Es gibt zwei Arten von Fristen: Terminfristen und Ereignisfristen. Eine Terminfrist beginnt an einem festen Datum um Mitternacht. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintreten eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus festgelegt ist. Gemäß § 187 BGB beginnt eine Ereignisfrist erst am Tag nach dem Ereignis um Mitternacht.

Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren

Ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder zwischen einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese sogenannte Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Wenn die Forderung am 25.02.2021 entstanden ist, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.

Es gibt jedoch auch Situationen und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.

Neubeginn der Verjährung

Der Neubeginn der Verjährung wird in § 212 BGB geregelt. Wenn der Schuldner die Schuld anerkennt, beginnt die Verjährung neu. In diesem Fall beginnt die Verjährung am Tag nach der Anerkennung gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht beginnt die Verjährung auch bei Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache.

Wenn eine gerichtliche Vollstreckung beantragt oder durchgeführt wird, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele dafür sind der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Festlegung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt dann am Tag nach der Vollstreckungshandlung.

Hemmung der Verjährung

Eine Verjährungshemmung tritt auf, wenn ein Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist einbezogen wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, wobei der bereits abgelaufene Zeitraum berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung (§ 209 BGB). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), eine Klage erhoben oder die Klageschrift eingereicht und bald zugestellt wird, oder wenn ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Gemäß § 204 BGB wird die Verjährung auch durch die Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt. Hierbei handelt es sich um die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid. Außergerichtliche Mahnungen spielen keine Rolle für die Verjährung. Eine Mahnung ändert nichts an der Verjährung. Eine Hemmung tritt also nur bei gerichtlicher Geltendmachung der Forderung auf, entweder in Form einer Klage oder eines Mahnbescheids. Wenn ein Mahnbescheid eingereicht wird, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Verjährung notieren

Wer sein Geld nicht verlieren möchte, sollte auf ein gutes Forderungsmanagement achten. Um keine Fristen zu verpassen, ist es ratsam, Verjährungsfristen zu notieren. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und sich der Schuldner auf Verjährung berufen kann. Der Schuldner muss die Verjährung als Einrede geltend machen, da das Gericht diese nicht automatisch berücksichtigt.

Hinweis: Beim kleinen Schadensersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und verlangt den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache. Beim großen Schadensersatz gibt der Gläubiger die mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrags.

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Fazit

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis ist dies oft der Fall. Daher gilt es zum Jahresende zu handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich weiterhin besteht.

Verträge sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Durch solche Verträge entstehen Ansprüche wie beispielsweise Kaufpreisforderungen oder Gewährleistungsansprüche. Der Gesetzgeber hat jedoch zeitliche Grenzen für die Durchsetzung solcher Ansprüche und Forderungen festgelegt, sodass sie nach einer bestimmten Zeit nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden können.

Wie kann man Verjährung verhindern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern oder aufzuhalten:

  • Überprüfe die Verjährungsfristen in einer Liste und prüfe, ob deine Frist bereits abgelaufen ist.
  • Konsultiere einen Rechtsanwalt, um juristischen Rat zu erhalten.
  • Beantrage einen Online-Mahnbescheid. Ein solcher Antrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, das den Mahnbescheid dann an den Schuldner schickt.
  • Erhebe Klage – am besten mit Unterstützung eines Anwalts.
  • Wende dich bei Verbraucherstreitigkeiten an eine Verbraucherschlichtungsstelle oder einen Ombudsmann.
  • Schließe dich, wenn es in deinem Fall zutrifft, einer Musterfeststellungsklage an.

Verjährungsfristen

Verjährungsfristen können gehemmt oder neu gestartet werden. Eine Hemmung tritt beispielsweise ein, wenn rechtzeitig (vor dem 31. Dezember) ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird oder wenn Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn eine Schuldneranerkennung vorliegt oder ein gerichtlicher oder behördlicher Vollstreckungsakt durchgeführt oder beantragt wird (§ 212 BGB).

Definition: Frist

Eine Frist ist ein Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann durch eine Handlung oder das Eintreten eines Ereignisses geschehen. Fristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dürfen nicht auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich automatisch auf den nächsten Werktag. Wenn eine Frist auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt, kann sie je nach Bundesland variieren.

Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist

Es gibt zwei Arten von Fristen: Terminfristen und Ereignisfristen. Eine Terminfrist beginnt an einem festen Datum um Mitternacht. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintreten eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus festgelegt ist. Gemäß § 187 BGB beginnt eine Ereignisfrist erst am Tag nach dem Ereignis um Mitternacht.

Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren

Ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder zwischen einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese sogenannte Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Wenn die Forderung am 25.02.2021 entstanden ist, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.

Es gibt jedoch auch Situationen und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.

Neubeginn der Verjährung

Der Neubeginn der Verjährung wird in § 212 BGB geregelt. Wenn der Schuldner die Schuld anerkennt, beginnt die Verjährung neu. In diesem Fall beginnt die Verjährung am Tag nach der Anerkennung gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht beginnt die Verjährung auch bei Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache.

Wenn eine gerichtliche Vollstreckung beantragt oder durchgeführt wird, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele dafür sind der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Festlegung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt dann am Tag nach der Vollstreckungshandlung.

Hemmung der Verjährung

Eine Verjährungshemmung tritt auf, wenn ein Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist einbezogen wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, wobei der bereits abgelaufene Zeitraum berücksichtigt wird. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung (§ 209 BGB). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), eine Klage erhoben oder die Klageschrift eingereicht und bald zugestellt wird, oder wenn ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Gemäß § 204 BGB wird die Verjährung auch durch die Zustellung eines Mahnbescheids gehemmt. Hierbei handelt es sich um die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid. Außergerichtliche Mahnungen spielen keine Rolle für die Verjährung. Eine Mahnung ändert nichts an der Verjährung. Eine Hemmung tritt also nur bei gerichtlicher Geltendmachung der Forderung auf, entweder in Form einer Klage oder eines Mahnbescheids. Wenn ein Mahnbescheid eingereicht wird, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Verjährung notieren

Wer sein Geld nicht verlieren möchte, sollte auf ein gutes Forderungsmanagement achten. Um keine Fristen zu verpassen, ist es ratsam, Verjährungsfristen zu notieren. Auf diese Weise stellt man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und sich der Schuldner auf Verjährung berufen kann. Der Schuldner muss die Verjährung als Einrede geltend machen, da das Gericht diese nicht automatisch berücksichtigt.

Hinweis: Beim kleinen Schadensersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und verlangt den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache. Beim großen Schadensersatz gibt der Gläubiger die mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des gesamten Vertrags.

Fazit

Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis ist dies oft der Fall. Daher gilt es zum Jahresende zu handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr vor Gericht durchsetzen, obwohl der Anspruch an sich weiterhin besteht.