Die Macht von Online-Bewertungen auf Plattformen wie Google, jameda oder eBay ist vielen Unternehmen bewusst. Deshalb legen sie großen Wert darauf, negative Bewertungen zu vermeiden. Manche Verkäufer, Restaurants oder Ärzte gehen sogar so weit, den Bewertenden mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen, falls sie ihre schlechte Bewertung nicht entfernen.
Es ist keine Seltenheit, dass die betroffenen Rezensenten unerwartet eine anwaltliche Mahnung im Briefkasten finden. Doch wie soll man damit umgehen? Hier folgt ein rechtlicher Überblick.
Rechtlich einwandfreie negative Bewertungen verfassen – gar nicht so einfach!
Recht und Gerechtigkeitsempfinden gehen im Bereich der Online-Bewertungen oft weit auseinander. Die “Wahrheit” darf in einer Bewertung selten vorschnell niedergeschrieben werden. Dagegen sind “dumme/irrationale” Meinungen meist rechtlich zulässig. Diese Unterscheidung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung sowie die Beweislastverteilung sind komplex. Auch wenn betroffene Kunden das oft nicht akzeptieren, kann ein Anwalt nur das Recht erklären, das ein möglicherweise folgender Richter anwenden würde. Alles andere würde zwar kurzfristige Zufriedenheit bringen, aber mittel- bis langfristig zu teuren rechtlichen Konsequenzen führen.
Es gibt auch Bewertungen, die nicht nur rechtlich unzulässig, sondern auch moralisch fragwürdig sind. In solchen Fällen hat das Unternehmen das Recht, die negative Bewertung löschen zu lassen oder sicherzustellen, dass der Rezensent den Ruf des Unternehmens nicht weiterhin ungerechtfertigt beschmutzt. Die Löschung solcher Bewertungen lässt sich in den meisten Fällen gut durchsetzen.
Drohung mit Anwalt wegen negativer Bewertung vs. Meinungsfreiheit
Einzelne Verkäufer, Restaurantbetreiber und Co. versuchen jedoch oft, die kritische Kundschaft pauschal mundtot zu machen oder grundsätzlich alle negativen Bewertungen zu eliminieren. Dabei überschreiten sie manchmal das Ziel, oder besser gesagt, die Meinungsfreiheit.
Wenn alle unliebsamen Bewertungen pauschal angegriffen werden, sind regelmäßig auch rechtlich zulässige Bewertungen betroffen. Was im Einzelfall erlaubt ist und was nicht, entscheidet der jeweilige Einzelfall. Aufgrund der Komplexität dieses Themenbereichs kann an dieser Stelle keine verbindliche Rechtssicherheit gewährleistet werden. Es ist immer notwendig, die konkrete Bewertung im Einzelfall zu prüfen.
Bereits eine Abmahnung wegen negativer Bewertung erhalten?
Aufgrund der Komplexität gibt es keine allgemeingültige Regel, ob eine erhaltene Abmahnung wegen einer negativen Bewertung berechtigt ist. Es wird negative Bewertungen geben, bei denen Richter X und Richter Y unterschiedlich über die rechtliche Zulässigkeit entscheiden.
Dennoch sollte man eine solche Abmahnung wegen einer negativen Bewertung immer ernst nehmen, da die meisten Anwälte nicht grundlos solche Abmahnungen verschicken. Es ist jedoch nicht ratsam, einfach den Forderungen der Abmahnung nachzukommen und beispielsweise die Abmahnkosten zu zahlen. Oft sind die finanziellen Ansprüche des Abmahnenden selbst bei berechtigter Abmahnung überzogen.
Es ist immer wichtig, die gesetzten Fristen einzuhalten. Andernfalls kann der Abmahnende gerichtlichen Eilschutz erwirken oder das normale Klageverfahren einleiten, was für den Abgemahnten zu erheblichen Kosten führen kann. Es gilt also: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Allerdings sollte dieses Ende mit Schrecken unbedingt von einem Anwalt begleitet werden, da man sonst rechtlich unterlegen ist und dies langfristig strategisch und finanziell nachteilig sein kann.
Erstbewertung
Gerne bewerte ich zunächst deinen “Bewertungsfall” oder deine negativen Rezensionen im Rahmen einer “Erstbewertung”. Schreib mir dazu einfach über das unten stehende Kontaktformular.
Rechtsanwalt Robin Nocon, Recht. Digital.