Fahren Sie regelmäßig in verkehrsberuhigten Bereichen und Spielstraßen und sind sich nicht sicher, welche Regeln dort gelten? Dieser Ratgeber klärt über die wichtigsten Vorschriften auf und gibt Ihnen einen Überblick über die Bußgelder, die bei Regelverstößen drohen können.
Überschreitung der Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich (mit Pkw):
- bis 10 km/h: 30 €
- 11 – 15 km/h: 50 €
- 16 – 20 km/h: 70 €
- 21 – 25 km/h: 115 € + 1 Punkt
- 26 – 30 km/h: 180 € + 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h: 400 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h: 560 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- 61 – 70 km/h: 700 € + 3 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 800 € + 3 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Weitere Bußgelder im verkehrsberuhigten Bereich:
- Fußgänger behindert: 15 €
- Fußgänger gefährdet: 60 € + 1 Punkt
- Fußgänger gefährdet inkl. Unfall: 75 € + 1 Punkt
- Verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt: 10 €
- Verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt inkl. Behinderung anderer: 15 €
- Verbotswidrig länger als 3 Stunden außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt: 20 €
- Verbotswidrig länger als 3 Stunden außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt inkl. Behinderung anderer: 30 €
- Aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße gefahren inkl. Gefährdung anderer: 30 €
- Aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße gefahren inkl. Unfall: 35 €
- Von einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße gefahren, ohne Blinker zu setzen: 10 €
- Als Fußgänger den Fahrverkehr unnötig behindert: 5 €
- Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten: 15 €
Dürfen Sie in der Spielstraße parken? Welche Geschwindigkeit ist einzuhalten?
Das Straßenbild in Deutschland ist geprägt von verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichen Verkehrsregeln. Während Autobahnen und Kraftfahrstraßen für den schnellen Gütertransport gedacht sind, sind Landstraßen beschaulich und in der Regel weniger stark befahren. In der Stadt hingegen verstopfen gerade in der Rushhour viele Fahrzeuge die Straßen und Gassen.
Um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten, wurden verkehrsberuhigte Bereiche eingeführt. Hier dürfen Kinder frei spielen und sich auf der Straße bewegen. Autofahrer müssen besonders vorsichtig sein, um Fußgänger nicht zu gefährden. In einer Spielstraße gelten spezielle Regeln laut der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die StVO: Ein verkehrsberuhigter Bereich dient anderen Zwecken als normale Straßen
In Wohngebieten gibt es viele Kinder, die oft noch nicht über ein ausreichendes Risikobewusstsein verfügen. Sie laufen schnell auf die Straße, um ihrem Spielzeug hinterherzulaufen, ohne auf den Verkehr zu achten. Um solche Unfälle zu vermeiden, wurden verkehrsberuhigte Bereiche eingeführt. In diesen Bereichen gelten bestimmte Vorgaben, um sich dort korrekt zu verhalten.
Fußgänger und Kinder haben Vorrang
In einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die gesamte Straße nutzen, es gibt keine Bürgersteige. Auch spielende Kinder sind erlaubt, aber sie dürfen keine Straßensperren errichten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und besonders auf Fußgänger achten. Fußgänger haben die Pflicht, den Verkehr nicht unnötig zu behindern.
Das Parken ist in der Spielstraße nicht grundsätzlich untersagt, aber es gibt speziell ausgewiesene Parkflächen.
Wer hat in der Spielstraße Vorfahrt?
In der Spielstraße gilt grundsätzlich die Regel “Rechts vor links”. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren und selbst zurückstecken. Die genauen Regeln sind in der Straßenverkehrsordnung festgelegt.
Verkehrsberuhigter Bereich – Welche Geschwindigkeit ist einzuhalten?
In einer Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit, was in der Regel als Tempo betrachtet wird, das Fußgänger erreichen können. Eine genaue Definition der Schrittgeschwindigkeit existiert nicht, aber in der Regel gilt eine Geschwindigkeit von maximal 7 km/h als akzeptabel.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Spielstraße drohen Verwarn- oder Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Die genauen Sanktionen hängen von der Überschreitung der Geschwindigkeit ab.
Fazit: In verkehrsberuhigten Bereichen und Spielstraßen gelten spezielle Regeln, um die Sicherheit von Fußgängern und Kindern zu gewährleisten. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, auf Fußgänger achten und dürfen nur in speziell markierten Parkflächen parken. Wer die Regeln missachtet, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen.