Verlustvortrag für Studenten: Die Steuererklärung lohnt sich!

Verlustvortrag für Studenten: Die Steuererklärung lohnt sich!

Verlustvortrag

Zu viel Monat für das restliche Geld auf dem Konto übrig? Das geht vielen Studierenden so. Kein Wunder, dass die meisten von ihnen durch einen Nebenjob etwas dazuverdienen. Doch die wenigsten wissen, wie viel Geld sie mit einer Steuererklärung sparen können. Die gute Nachricht: Die Steuererklärung lohnt sich für die meisten auch nach dem Studium – dank des sogenannten “Verlustvortrags”.

Warum es sich für Studenten lohnt, eine Steuererklärung abzugeben

Muss man eine Steuererklärung abgeben, auch wenn man kein Einkommen hat? Nicht unbedingt – aber in vielen Fällen lohnt es sich! Sobald jemand weniger Einnahmen als Ausgaben hat, spricht man steuerlich gesehen von einem Verlust.

Und das ist bei vielen Studierenden der Fall: Das Einkommen ist meist knapp, trotzdem fallen Kosten für das Studium an. Um hier für etwas Gerechtigkeit zu sorgen, können sich Studierende solche Verluste unter bestimmten Voraussetzungen bei zukünftigen Steuererklärungen anrechnen lassen. Das nennt man “Verlustvortrag”.

Haben sie dann nach dem Studium einen Job, können sie die über die Studienzeit “gesammelten” Verluste von ihren Einnahmen abziehen. Das Ergebnis: eine satte Steuererstattung.

Der Verlustvortrag – Kosten aus dem Studium später zurückholen

Die meisten Studierenden verdienen weniger als den Steuerfreibetrag (2022: 10.347 €) und zahlen somit keine Einkommenssteuer. Deshalb können sie ihre Studienkosten auch nicht direkt davon absetzen. Die Ausgaben für das Studium verpuffen ungenutzt – ganz schön ungerecht, oder? Aber es gibt einen Trick: den Verlustvortrag.

Verluste aus einem Studienjahr werden mit dem Verlustvortrag in das darauffolgende Jahr übertragen. Liegt im Folgejahr ebenfalls ein Verlust vor, wird dieser weiter vorgetragen: Der Verlust vom Vorjahr und der Verlust aus dem aktuellen Jahr rutschen ins nächste Steuerjahr. Dies setzt sich fort, bis man nicht mehr studiert, sondern einen hoffentlich gut bezahlten Job hat. Die gesammelten Verluste werden dann vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuerschuld reduziert sich.

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Im Schnitt gibt es dank Verlustvortrag in der Studentensteuererklärung 3.000 € zurück!

Beispiel: Verlustvortrag

Ida M. absolvierte 2018 und 2019 ein Master-Studium der Biologie. 2020 trat sie eine Stelle bei einem aufstrebenden Pharmaunternehmen an und erhielt ein Jahresgehalt von 60.000 € brutto.

Während ihres Studiums hatte sie Verluste von insgesamt 15.000 € und dafür einen Verlustvortrag beantragt. Die 15.000 € werden bei ihrer Steuererklärung für 2020 vom zu versteuernden Brutto-Einkommen abgezogen. Sie muss also nur so viel Steuern zahlen, als hätte sie 45.000 € verdient.

2018 2019 2020
Einnahmen 0 Euro 5.000 Euro
Ausgaben 10.000 Euro 10.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen – 10.000 Euro – 5.000 Euro
Verlustvortrag ins Folgejahr – 10.000 Euro – 15.000 Euro

Bedingung für den Verlustvortrag in der Studentensteuererklärung

Die Regelung mit dem Verlustvortrag hört sich gut an, gilt aber nicht für alle Studierenden. Denn als Verluste können nur die Ausgaben geltend gemacht werden, die steuerlich als “Werbungskosten” gelten. Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die für den Erwerb von Einnahmen anfallen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Fortbildungen oder Umzugskosten.

Ob Ausgaben als Werbungskosten zählen, hängt davon ab, ob man ein Erststudium, ein Zweitstudium oder ein duales Studium absolviert:

Erststudium: Ist ein Verlustvortrag möglich?

Werbungskosten liegen nur vor, wenn ein klarer Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist genau das beim Erststudium nicht der Fall. Kosten für ein Erststudium dürfen daher nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese sind auf maximal 6.000 € begrenzt und können im Gegensatz zu Werbungskosten nicht auf die kommenden Jahre übertragen werden.

Verlustvortrag für das Zweistudium?

Anders ist die Situation, wenn man vor dem aktuellen Studium bereits eine Ausbildung – z.B. ein Bachelor-Studium oder eine Berufsausbildung – abgeschlossen hat. In diesem Fall wird nur eine Ausbildung anerkannt, die in einer öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsstätte absolviert wurde.

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Ist dies der Fall, gilt das aktuelle Studium – z.B. ein Master-Studium – als Zweitausbildung. Verluste können dann als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Was gilt bei einem dualen Studium?

Wer ein duales Studium absolvieren, hat einen großen Vorteil gegenüber Studenten in der Erstausbildung an einer Uni oder Fachhochschule: Der Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ist hier ausreichend belegt und die Studienkosten können als Werbungskosten abgesetzt werden! Diese können durch den Verlustvortrag auf die kommenden Jahre übertragen werden.

Verlustvortrag rückwirkend – wie lange ist es möglich?

Das Beste: Die Studentensteuererklärung kann nicht nur während des Studiums, sondern auch danach gemacht werden:

  • Ein rückwirkender Verlustvortrag ist grundsätzlich bis zu vier Jahre nach Anfall des Verlusts möglich.
  • Wenn man noch keine Steuererklärung für das entsprechende Steuerjahr abgegeben hat, können sogar die letzten sieben Jahre rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden.

Auch wenn man schon lange mit dem Studium fertig ist, können also noch Ausgaben dafür geltend gemacht werden.

Die Alternative: Verlustrücktrag für Studierende

Wer vor der Zweitausbildung gearbeitet und Steuern gezahlt hat, profitiert möglicherweise auch vom Verlustrücktrag. Dieser funktioniert im Prinzip genauso wie der Verlustvortrag, nur in umgekehrter Richtung:

Liegt in einem Steuerjahr ein Verlust vor, überträgt das Finanzamt diesen automatisch ins unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr. Die Steuerlast verändert sich dadurch und man kann eine nachträgliche Steuererstattung erhalten.

Ist der derzeitige Verlust höher als das letzte Einkommen? Dann wird der verbleibende Negativbetrag mithilfe des Verlustvortrags ins Folgejahr übertragen und dann berücksichtigt.

Nebenjob oder duales Studium: Dieser Freibetrag gilt für Studenten

Durch Corona ist es für viele Studierende schwieriger geworden, einen Nebenjob zu finden. Dennoch verdienen viele von ihnen etwas dazu.

Steuern müssen jedoch die wenigsten Studierenden zahlen. Verantwortlich dafür ist der Steuerfreibetrag, der die Höchstgrenze der Einnahmen aller Art bezeichnet, die man jährlich haben kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Der Freibetrag orientiert sich am jährlich neu festgelegten Existenzminimum.

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Der Steuerfreibetrag beträgt 2022 für Studierende 10.347 € und gilt für nichtselbständige Tätigkeiten, selbständige Tätigkeiten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte.

Wer mehr verdient, muss auch als Student eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen. Insbesondere duale Studierende können schnell über dem Freibetrag liegen.

Was können Studenten von der Steuer absetzen?

Wegen des oben beschriebenen Verlustvortrags lohnt es sich auch für Studierende, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Wer im Erststudium so viel verdient, dass er über dem Freibetrag liegt, sollte ohnehin eine Studentensteuererklärung machen und sich damit einen Teil der Steuern zurückholen.

Große Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, sind meist:

  • Arbeitsmittel
  • Bewerbungskosten
  • Fahrtkosten
  • Kontoführung
  • Sonderausgaben
  • Telefonkosten
  • Umzugskosten
  • Verpflegungspauschale im Ausland
  • Werbungskosten

Es gibt bestimmte Pauschalen, für die in den meisten Fällen keine Belege eingereicht werden müssen. Liegen die Ausgaben über den Pauschalen, lohnt es sich jedoch, die Belege zu sammeln, da nur dann ein höherer Betrag erstattet werden kann.

Für die Steuererklärung benötigen Studierende die Steuer-ID, Lohnsteuerbescheinigung, Bankverbindung, Lohnersatzleistungsbescheinigung, Gewinnermittlungsunterlagen, Spendenquittungen und Steuerbescheinigungen über Zinsabschläge, Körperschaften und Kapitalertragssteuer.

Es gilt in Deutschland die sogenannte Belegvorhaltepflicht, das heißt, Belege müssen nur noch nach Aufforderung des Finanzamts vorgelegt werden.

Steuersoftware für Studenten

Wir haben nun viel über Studentensteuererklärungen und Verlustvorträge gelernt. Aber kommen wir jetzt endlich aus der grauen Vorlesung ins Praktikum. Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer.

Das, was Sie bisher gelesen haben, können Sie gern im Hinterkopf behalten. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Denn mit unserer “Studenten-Steuererklärung” kommen Sie wirklich schnell ans Ziel – und das oft sogar kostenlos. Warum?

  • Für Studenten haben wir eine spezielle Version von smartsteuer entwickelt, die auf studentische Belange zugeschnitten ist. Auch die Begriffe sind angepasst. So heißen beispielsweise Werbungskosten in unserer Version Studienkosten.
  • Bei smartsteuer gibt es kein Fachchinesisch. Stattdessen werden Sie in einem Interview durch die Steuererklärung als Student geführt. Sie müssen sich nicht darum kümmern, wo und wie was an welcher Stelle in welchem Steuerformular eingetragen werden muss. Einfach Fragen beantworten, den Rest erledigt smartsteuer im Hintergrund.
  • Wer Verluste ins nächste Jahr vorträgt, zahlt nichts für die Abgabe der Steuererklärung. Alle anderen zahlen 39,99 €.

Häufige Fragen

Brauchst du weitere Informationen rund um das Thema Verlustvortrag und Studentensteuererklärung? Dann schau dir unsere häufig gestellten Fragen an.

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