Verlustvortrag: Wie du Steuern sparen kannst

Verlustvortrag

Wenn du das Wort Verlust hörst, macht das erst mal Angst. Ein Minus kann nichts Gutes bedeuten. Doch keine Sorge, Verluste sind nicht zwangsläufig negativ, sondern auch normal. Vor allem wenn du dich in der Ausbildung oder im Studium befindest, erzielst du wahrscheinlich keine oder kaum Einkünfte. Trotzdem hast du Ausgaben für beispielsweise Fachliteratur oder technisch notwendiges Zubehör. In dieser Zeit kann dir der Verlustvortrag helfen, deine Steuern zu mindern. Hier erfährst du, was es mit dem Verlustvortrag auf sich hat.

Was ist ein Verlustvortrag?

Du weißt bestimmt, dass du einen Verlust berechnen kannst, indem du deine Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst. Wenn das Ergebnis dieser Rechnung positiv ist, hast du einen Überschuss beziehungsweise einen Gewinn erzielt. Nach weiteren Abzügen von Freibeträgen kannst du dein zu versteuerndes Einkommen berechnen.

Wenn deine Ausgaben allerdings deine Einnahmen übersteigen, hast du einen Verlust gemacht. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du diesen Verlust steuerlich behandeln kannst. Eine davon ist der Verlustabzug. Durch den Verlustvortrag kann das Finanzamt deinen Verlust für die Zukunft vormerken und auf deine zukünftigen Gewinne verrechnen. Dadurch mindert der Verlust in der Zukunft dein zu versteuerndes Einkommen und du zahlst weniger Steuern.

Wann kannst du den Verlustvortrag nutzen?

Zunächst solltest du wissen, dass es sieben Einkunftsarten gibt. Dazu gehören unter anderem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.

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Je nachdem, welche Einkünfte du erzielst, musst du zunächst deine Ausgaben davon abziehen. Falls dabei ein Verlust entsteht, kannst du diesen durch den vertikalen Verlustausgleich auf andere Einkunftsarten verrechnen. Solltest du trotzdem noch einen Verlust haben, kannst du diesen durch den Verlustvortrag auf die Folgejahre verrechnen. Alternativ kannst du auch den Verlustrücktrag nutzen, bei dem der Verlust auf das Vorjahr verrechnet wird. Die Verjährungsfrist für einen Verlustvortrag liegt derzeit bei sieben Jahren, sodass du bis zu sieben Jahre rückwirkend deinen Verlustvortrag nutzen kannst.

Wie beantragst du den Verlustvortrag?

Um den Verlustvortrag nutzen zu können, musst du zunächst belegen können, dass du einen Verlust erlitten hast. Das Finanzamt verlangt dafür Nachweise und Belege. Du musst bei deiner Steuererklärung angeben, ob du einen Verlustvortrag nutzen möchtest. Dafür gibt es den Punkt “Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags”. In der Anlage Sonstiges kannst du dann den Verlustvortrag beantragen.

Wann solltest du den Verlustvortrag und wann den Verlustrücktrag nutzen?

Grundsätzlich kannst du dich zwischen dem Verlustvortrag und dem Verlustrücktrag entscheiden. Beim Verlustrücktrag wird dein Verlust mit deinen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet. Dadurch minderst du dein zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr und erhältst normalerweise vom Finanzamt Steuern zurück. Diese Variante ist sinnvoll, wenn du bereits Einnahmen im Vorjahr hattest und auch schon eine Steuererklärung abgegeben hast.

Der Verlustvortrag wird vor allem von Studierenden und Auszubildenden genutzt, da er sich gut eignet, wenn man noch keine Steuererklärung abgegeben hat und in Zukunft mit Einnahmen rechnet. Durch den Verlustvortrag wird das zu versteuernde Einkommen in der Zukunft gemindert. Wichtig zu beachten ist, dass du den Verlustabzug nicht bei deinem Erststudium anwenden kannst, da deine Kosten hier als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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Du hast aber auch die Möglichkeit, den Verlustvortrag und gleichzeitig den Verlustrücktrag zu nutzen. So kannst du für einen Teil deines Verlusts den Verlustvortrag und für den anderen Teil den Verlustrücktrag verwenden.

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