Vermächtnis und Erbe: Was ist der Unterschied?

Vermächtnis und Erbe: Was ist der Unterschied?

Du bist sicherlich schon mal auf die Begriffe Vermächtnis und Erbe gestoßen und hast dich gewundert, was genau der Unterschied zwischen den beiden ist. Im Alltag werden die Begriffe oft als Synonyme verwendet, jedoch gibt es in Bezug auf das Erbrecht einen großen Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe.

Die Unterschiede zwischen Erbe und Vermächtnis

Wenn eine Person ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, bestimmt sie, was mit ihrem Nachlass nach ihrem Tod geschehen soll. Dabei kann sie einerseits Erben einsetzen und andererseits bestimmte Vermächtnisnehmer benennen.

Ein Erbe hat einen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes, während einem Vermächtnisnehmer nur ein einzelner Nachlassgegenstand vermacht wird, ohne dass daraus ein Erbanspruch entsteht.

Im Gegensatz zum Erbe muss das Vermächtnis von den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Wenn der Erblasser jedoch nicht bestimmt hat, wann das Vermachte herausgegeben werden soll, kann der Erbe selbst entscheiden, wann er es übergibt.

Grundsätzlich kann auch jeder Erbe ein zusätzliches Vermächtnis erhalten. Der Erblasser kann zum Beispiel bestimmen, dass ein bestimmter Nachlassgegenstand an einen bestimmten Erben gehen soll, wie zum Beispiel sein Lieblingsauto. Dieses Vermächtnis wird zusätzlich zum Erbrecht vergeben und ist normalerweise nicht mit der Erbquote verrechenbar.

Ein im Testament bedachter Erbe kann also sowohl Erbe als auch Vermächtnisnehmer sein.

Wie man ein Vermächtnis nach dem Erbrecht festlegt

Ein Testament ist nicht immer erforderlich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge für den Fall, dass eine verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat. Gemäß dieser Regelung können jedoch nur Verwandte des Verstorbenen Erben sein oder letztendlich der Staat selbst.

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Im Gegensatz zum Erbe kann ein Vermächtnis nur durch den Erblasser in einer schriftlichen Verfügung festgelegt werden. Wenn es also weder ein Testament noch einen Erbvertrag gibt, in dem eine entsprechende Regelung enthalten ist, kann es auch kein Vermächtnis geben.

Wie formuliere ich Erbe oder Vermächtnis?

Im Alltag können Formulierungen in Testamenten und Erbverträgen schnell unpräzise werden. In solchen Fällen liegt es oft an den Nachlassgerichten, den Inhalt eines hinterlassenen Testaments oder Erbvertrags zu überprüfen. Dabei werden unterschiedliche Auslegungsregeln angewendet, die im BGB festgelegt sind.

Insbesondere bei den Nachlassformen Vermächtnis und Erbe ist der Unterschied nicht immer eindeutig. Daher ist die Formulierung bei der Beurteilung von entscheidender Bedeutung. Die Wörter “vermachen” und “Vermächtnis” können manchmal auch als Erbeinsetzung fungieren.

Beispiel: Wenn du deinem guten Freund deinen Wohnwagen vermachen möchtest, den ihr gemeinsam in den letzten Lebensjahren bereist habt, könntest du schreiben: “Ich vermache meinem guten Freund Willi Weltenbummler meinen Wohnwagen.”

Wenn dieser Wohnwagen jedoch einen großen Teil des Nachlasses ausmacht, könnte dies auch als Erbeinsetzung missverstanden werden. Ein zusätzlicher Hinweis, dass er nur Vermächtnisnehmer, aber kein Erbe sein soll, kann daher hilfreich sein. Wenn du jedoch sagst, dass du Willi nur den Wohnwagen vererben möchtest, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich Erbe sein soll.

Jetzt kennst du den Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe. Nutze dieses Wissen, um sicherzustellen, dass deine Verfügungen von Todes wegen korrekt formuliert sind und deinen Wünschen entsprechen.