Schulden sind eine enorme Belastung im täglichen Leben. Viele Menschen jedoch ignorieren dieses Problem und geben sich widerstandslos ihrem Schicksal hin. Das ist mit Sicherheit der falsche Weg. Spätestens wenn man eines Tages kein Geld mehr vom Konto abheben kann, weil ein Gläubiger eine Kontopfändung vollzieht, wird einem klar, dass diese Einschätzung richtig war.
Doch es gibt eine Lösung, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen: Das P-Konto. Wenn Sie lediglich ein “normales” Girokonto besitzen, haben Sie nicht mehr die volle Kontrolle darüber und nehmen faktisch Pfändungen in Kauf. Wenn Sie dann keine Barreserven haben, sind Sie im schlimmsten Fall auf die Hilfe von Freunden oder der Familie angewiesen.
Das Girokonto in ein P-Konto umwandeln
Sie haben jedoch Rechte als Schuldner. Abhängig von Ihrer familiären Situation können Sie über ein bestimmtes Einkommen frei verfügen. Sie müssen jedoch aktiv werden und Ihr Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit, um Ihr Girokonto vor Pfändungen zu schützen.
Die Umwandlung ist sogar möglich, wenn bereits eine Pfändung auf dem Konto stattfindet. Der gepfändete Betrag wird nach der Umwandlung sofort wieder freigegeben, sofern sich kein hohes Guthaben auf dem Konto befindet, das die Pfändungsfreigrenzen überschreitet. In diesem Fall wird die Pfändung aus dem Guthaben beglichen und Sie können das Konto ohne Einschränkungen weiter nutzen.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, wurde vom Gesetzgeber eingerichtet, um Schuldnern den täglichen Umgang mit ihren Finanzen zu erleichtern und ihnen eine Existenzsicherung zu bieten. Mit einem P-Konto können Sie alle Kosten für Ihren Lebensunterhalt begleichen, unabhängig davon, ob eine Pfändung auf dem Konto liegt oder nicht. Es ist ein Freibetrag auf dem Konto eingetragen, der sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen richtet. Sie können über das monatliche Einkommen, das unterhalb dieses Freibetrags liegt, frei verfügen.
Rechtsanspruch auf ein P-Konto
Seit dem 1. Juli 2010 hat jeder Bürger gemäß des “Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes” einen Anspruch auf die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Die gesetzliche Grundlage für das P-Konto findet sich in § 850k ZPO (Zivilprozessordnung).
Es ist wichtig zu wissen, dass das P-Konto in der Schufa eingetragen wird, um zu verhindern, dass Schuldner mehrere P-Konten eröffnen und von höheren Freibeträgen profitieren. Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, Ihnen ein P-Konto einzurichten und dürfen dies nicht ablehnen. Die bestehenden Bedingungen des Girokontos bleiben dabei unverändert. Es dürfen keine Gebühren für die Umwandlung verlangt oder die Gebühren erhöht werden.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie einen Dispositionskredit (Dispo) auf Ihrem Bankkonto haben. Ein P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt, daher wird die Bank Ihren Dispositionskredit kündigen und eine sofortige Rückzahlung verlangen.
In der Regel haben Sie auch die Möglichkeit, bei einer anderen Bank ein P-Konto zu eröffnen. Die Banken dürfen Ihnen jedoch die Eröffnung verwehren, wenn Sie bei ihnen unbezahlte Schulden haben oder bereits bei einer anderen Bank ein Girokonto führen. Die Bank erhält diese Informationen aus den bei der Schufa gespeicherten Datensätzen. Nur wenn Sie bei einer anderen Bank kein Konto führen, haben Sie Anspruch auf ein P-Konto als sogenanntes Basiskonto.
Wenn Ihnen Ihr Girokonto aufgrund des Dispokredits in Verbindung mit einer Pfändung gekündigt wurde, können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl ein P-Konto auf Guthabenbasis eröffnen.
Wie eröffnet man ein P-Konto?
Die Einrichtung erfolgt über ein Formular, das Ihnen von der Bank zur Verfügung gestellt wird. Sie können dieses Formular entweder in der Filiale ausfüllen oder per Post einsenden. Wenn Ihr Konto bereits gepfändet wurde, haben Sie rückwirkend vier Wochen Zeit, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
In dieser Zeit muss die Bank warten, bis sie den gepfändeten Betrag an den Gläubiger überweist. Der gepfändete Betrag ist auf Ihrem Konto reserviert und wird sofort nach der Umwandlung in ein P-Konto wieder freigegeben.
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, die mit der Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto verbunden sind und die Sie kennen sollten:
- Kündigung eines Dispositionskredits
- Kündigung von Kreditkarten
- Möglicherweise Ausstellung einer neuen EC-Karte mit Einschränkungen
Zu den Einschränkungen gehört beispielsweise, dass Sie nur noch mit der Eingabe Ihrer PIN an der Kasse zahlen können und nicht mehr am elektronischen Lastschriftverfahren teilnehmen können.
Einrichtung des persönlichen Freibetrags
Für Ihr P-Konto erhalten Sie automatisch einen monatlichen Freibetrag von 1.178,59 EUR (Stand: 1. Juli 2019). Wenn dieser Freibetrag von der Regierung angepasst wird, müssen Sie nichts tun. Die Bank erhöht ihn automatisch.
Auf Antrag können Sie höhere Freibeträge erhalten. Hierfür muss ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung bestätigen, dass Personen in Ihrem Haushalt leben, für die Sie unterhaltspflichtig sind. Die Bank wird diese höheren Freibeträge entsprechend berücksichtigen. Das Ausstellen einer P-Konto-Bescheinigung gehört selbstverständlich zu den Leistungen unserer Schuldnerberatung.
Freibetrag und das Monatsende
Sie dürfen innerhalb eines Monats über den Freibetrag frei verfügen. Sollte mehr Geld auf Ihrem P-Konto eingehen, wird dieses an den Gläubiger überwiesen. Dies geschieht jedoch nicht sofort am Ende des Monats. Sie dürfen überschüssiges Guthaben einen Monat lang behalten.
Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Gehälter oder Sozialleistungen oft erst am letzten Kalendertag für den Folgemonat überwiesen werden. Wenn Sie das Geld auch nach Ablauf des folgenden Kalendermonats nicht verbraucht haben, wird es automatisch an den Gläubiger abgeführt.
Fazit: Öffnen Sie ein P-Konto!
Das P-Konto gibt Ihnen ein Stück finanzielle Freiheit zurück, wenn Sie hohe Schulden haben. Jede Bank mit deutscher Lizenz ist verpflichtet, ein solches Konto für Sie einzurichten. Auf Antrag werden neben dem Grundfreibetrag auch höhere Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen gewährt. Keine Angst vor Kontopfändungen – Öffnen Sie ein P-Konto und schützen Sie Ihr Geld!