Vermögensauskunft: Was Sie wissen sollten

Vermögensauskunft: Was Sie wissen sollten

Wenn Sie Schulden haben und diese nicht begleichen, hat Ihr Gläubiger die Möglichkeit, beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft über Ihre finanzielle Situation anzufordern. Durch die Vermögensauskunft erhält der Gläubiger Informationen über Ihr Einkommen und Ihre Vermögensverhältnisse, um festzustellen, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Vermögensauskunft.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Eine Vermögensauskunft dient dazu, die finanzielle Situation eines Schuldners offenzulegen. Durch das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens gibt der Schuldner Auskunft über sein Einkommen und seine Vermögenswerte. Früher wurde die Vermögensauskunft als Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung bezeichnet. Seit dem 01.01.2013 ist die Vermögensauskunft das Verfahren zur Offenlegung der finanziellen Situation.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Vermögensauskunft?

Die rechtliche Grundlage für die Vermögensauskunft sind die §§ 802a – 802l des Buches 8 der Zivilprozessordnung (ZPO). Hier wird unter anderem geregelt, welche Inhalte die Vermögensauskunft haben muss und welche Rolle der Gerichtsvollzieher dabei spielt.

Wer darf eine Vermögensauskunft beantragen?

Eine Vermögensauskunft kann nur von einem Gläubiger beantragt werden, der eine titulierte Forderung gegen den Schuldner hat. Dies kann beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil, ein Beschluss oder ein rechtskräftiger Bescheid von Behörden sein. Offene Rechnungen oder Mahnungen reichen nicht aus, um eine Vermögensauskunft zu beantragen.

Ablauf einer Vermögensauskunft

Der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen den Termin und den Ort für die Abgabe der Vermögensauskunft mit. Normalerweise findet der Termin in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers statt, kann aber auch in Ihrer Wohnung abgehalten werden, wenn Sie dies wünschen. Bei der Abgabe füllen Sie einen ausführlichen Fragebogen aus, in dem Sie genaue Angaben zu Ihrem Einkommen und Ihren Vermögenswerten machen. Es ist wichtig, dabei nichts zu verschweigen. Die Angaben können vom Gerichtsvollzieher mit bereits erfassten Daten abgeglichen werden. Am Ende versichern Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

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Folgen einer Vermögensauskunft

Die Abgabe einer Vermögensauskunft hat verschiedene Konsequenzen. Erscheint eine Zwangsvollstreckung lohnend, können Gläubiger versuchen, die Schulden durch Lohn- und Kontopfändungen auszugleichen. Die Vermögensauskunft bietet also keinen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Verfügen Sie über kein pfändbares Vermögen, können Gläubiger von weiteren Schritten absehen. Die Vermögensauskunft wird elektronisch beim Zentralen Vollstreckungsgericht für zwei Jahre gespeichert. Zudem erfolgt ein Negativeintrag bei der SCHUFA, was Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann. Es ist möglich, dass Ihr Dispositionskredit gekündigt wird. Eine erneute Vermögensauskunft muss innerhalb von zwei Jahren nur abgegeben werden, wenn sich Ihre finanzielle Situation erheblich verbessert hat.

Kann man als Schuldner die Vermögensauskunft verhindern?

Wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden, müssen Sie dieser nachkommen und alle Vermögenswerte offenlegen. Eine Vermögensauskunft kann nur vermieden werden, wenn Sie die ausstehenden Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist begleichen. Unter Umständen können auch andere Zahlungsoptionen, wie eine Ratenzahlungsvereinbarung, vereinbart werden, wenn der Gläubiger zustimmt.

Folgen bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Wenn Sie die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern oder dem Termin mit dem Gerichtsvollzieher unentschuldigt fernbleiben, kann Ihr Gläubiger einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Die Inhaftierung dient lediglich der Erzwingung der Vermögensauskunft und kann bis zu sechs Monate dauern. Sobald Sie die Vermögensauskunft abgeben, werden Sie unverzüglich aus der Haft entlassen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen oder anderen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die Vermögensauskunft zum vereinbarten Zeitpunkt zu erteilen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Forderungen des Gläubigers auch im Falle einer Inhaftierung bestehen bleiben.

Praktische Tipps für die Abgabe einer Vermögensauskunft

Bevor Sie die Vermögensauskunft abgeben und im Anschluss daran, gibt es einige praktische Tipps, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Bringen Sie sämtliche Unterlagen mit, die Auskunft über Ihr Vermögen und Ihr Einkommen geben, um Ihre finanzielle Situation umfangreich zu belegen.
  • Füllen Sie den Fragenkatalog gewissenhaft und in Ruhe aus, wenn Ihnen der Gerichtsvollzieher diesen bereits im Vorfeld geschickt hat.
  • Bleiben Sie dem festgesetzten Termin keinesfalls unentschuldigt fern und nehmen Sie bei Verhinderung Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf.
  • Bewahren Sie eine Kopie der Vermögensauskunft auf.
  • Wandeln Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto um, um im Falle einer Pfändung zumindest den monatlichen Freibetrag zu behalten.
  • Informieren Sie Ihre Gläubiger über die Abgabe einer Vermögensauskunft, wenn Sie mehreren Gläubigern Geld schulden. Einige Gläubiger verzichten möglicherweise auf Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Achten Sie darauf, nur Verträge abzuschließen, die Sie tatsächlich bezahlen können, um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
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Mit diesen Tipps können Sie den Ablauf der Vermögensauskunft besser bewältigen und mögliche negative Folgen minimieren.