Vermögensauskunft – Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten

Vermögensauskunft – Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten

Die Vermögensauskunft ist ein wichtiges Verfahren, das Sie kennen sollten, wenn Sie Schulden haben und mit einem Gerichtsvollzieher konfrontiert werden. In diesem Artikel werden wir Ihnen einige wichtige Aspekte der Vermögensauskunft erklären, die es zu beachten gilt.

Wie können Sie die Vermögensauskunft abwenden?

Es ist möglich, die Vermögensauskunft abzuwenden, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher glaubhaft machen können, dass Sie Ihre Schulden innerhalb von 12 Monaten begleichen können. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung akzeptieren und von der Vermögensauskunft absehen. Allerdings muss auch Ihr Gläubiger dieser Vereinbarung zustimmen, was in der Praxis selten der Fall ist. Wenn Sie jedoch mit Ihren Zahlungen mehr als 2 Wochen in Verzug geraten, wird die Vereinbarung ungültig und Sie müssen die Vermögensauskunft trotzdem abgeben.

Was passiert, wenn Sie die Vermögensauskunft einfach nicht abgeben?

Es ist keine gute Idee, den Termin mit dem Gerichtsvollzieher einfach verstreichen zu lassen. Wenn Sie unentschuldigt fehlen, kann der Gläubiger einen Haftbefehl gegen Sie beantragen. Obwohl dieser Haftbefehl nicht zur Fahndung ausgeschrieben wird, ermöglicht er dem Gerichtsvollzieher, Sie von der Polizei abholen und vorführen zu lassen. Wenn Sie die Auskunft weiterhin verweigern, können Sie bis zu 6 Monate im Gefängnis verbringen. Geben Sie jedoch die Vermögensauskunft ab, werden Sie sofort freigelassen. Daher ist es wichtig, dass Sie, wenn Sie den Ihnen genannten Termin nicht wahrnehmen können, umgehend Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen und ihm den Grund mitteilen. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen dann einen neuen Termin geben. Beachten Sie dabei jedoch, dass Terminverschiebungen nur akzeptiert werden, wenn Sie triftige Gründe vorweisen können.

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Die Folgen der Vermögensauskunft

Die Tatsache, dass Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben, wird elektronisch im zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert. Dieses Schuldnerverzeichnis wird von einem zentralen Vollstreckungsgericht in jedem Bundesland geführt. Die Daten werden von Amts wegen nach 3 Jahren gelöscht, unabhängig davon, ob die Forderung beglichen wurde oder nicht. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gläubiger durch die Vermögensauskunft Ihren Arbeitgeber und Ihre Kontoverbindung erfährt. Sie müssen daher mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen. Sollte Ihr Girokonto noch nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden, sollten Sie bei Ihrer Bank eine Umwandlung in ein solches beantragen.

Vorzeitige Löschung des Schuldnerverzeichnisses

Wenn Sie Ihre Schulden vollständig beglichen haben oder sie Ihnen erlassen wurden, können Sie beantragen, dass die Einträge im Schuldnerverzeichnis vorzeitig gelöscht werden. Hierfür müssen Sie dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass die Forderung beglichen wurde oder erlassen wurde. Eine bloße Ratenzahlungsvereinbarung reicht nicht aus, selbst wenn der Gläubiger einer Löschung zustimmt. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens des Gerichtsvollziehers haben, da dem zentralen Vollstreckungsgericht weder der Gläubiger noch das Aktenzeichen bekannt sind. Die Vorlage eines Zahlungsnachweises oder einer Quittung reicht allein nicht aus. Es entstehen keine Gebühren für eine vorzeitige Löschung.

Warum ist eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis wichtig?

Die Schufa und andere Auskunfteien fragen regelmäßig das Schuldnerverzeichnis ab und übernehmen die Eintragungen. Dies führt in der Regel zu einer schlechten Bewertung durch die Schufa. Einträge, die aus dem Schuldnerverzeichnis übernommen werden, werden genau 3 Jahre nach dem Eintrag gelöscht. Wenn der Eintrag vorzeitig aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht wird, erfolgt auch eine vorzeitige Löschung bei der Schufa. Allerdings ist eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis irrelevant, wenn der ehemalige Gläubiger ein Vertragspartner der Schufa ist. In diesem Fall bleibt ein Erledigungsvermerk bestehen, auch wenn die Schulden beglichen wurden. Ist der Gläubiger jedoch kein Vertragspartner der Schufa, führt die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis auch zur vorzeitigen Löschung bei der Schufa.

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