Vermögensschadenhaftpflicht – Die Versicherung für Ihren finanziellen Schutz

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Wenn Ihr Kunde einen finanziellen Schaden erleidet, den Sie verursacht haben, springt die Vermögensschadenhaftpflicht ein und übernimmt die Kosten.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Als Unternehmer oder Freiberufler tragen Sie das Risiko, einen echten Vermögensschaden zu verursachen, z. B. durch einen Fehler oder das Versäumen einer Frist. Selbst ein kleiner Fehler kann hohe Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen und Ihre berufliche Existenz bedrohen. Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Ihnen umfassenden Schutz in solchen Fällen.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Einige Beispiele, wie ein echter Vermögensschaden entstehen kann:

  • Vertrauliche Infos veröffentlicht: Durch eine Unachtsamkeit dringen vertrauliche Informationen nach außen, und Ihr Kunde macht eine Vertragsstrafe geltend.
  • Veraltete Daten: Durch die Verwendung von veralteten Daten in Ihrer Arbeit verursachen Sie einen finanziellen Schaden bei Ihrem Kunden.
  • Frist verpasst: Durch das Versäumen einer Frist entsteht einem Mandanten ein Schaden, und er macht Sie dafür verantwortlich.
  • Urheberrecht verletzt: Sie verwenden auf Ihrer Webseite Bilder, für die Sie keine Rechte besitzen, und der Fotograf fordert Schadensersatz.

Wer benötigt eine Haftpflicht für Vermögensschäden?

Für bestimmte Berufe, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter und Architekten, ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch in anderen Berufszweigen, vor allem in der Dienstleistungsbranche, verlangen Kunden häufig den Nachweis einer solchen Versicherung. Ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht, es lohnt sich in jedem Fall, sich entsprechend abzusichern.

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Welche Leistungen bietet die Vermögensschadenversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert Ihr berufliches Risiko, einen finanziellen Schaden oder entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Kunden zu verursachen. Dabei werden sowohl begründete Haftpflichtansprüche reguliert als auch unbegründete Haftpflichtansprüche abgewehrt. Je nach Berufsfeld können verschiedene Risiken versichert sein.

Maßgeschneiderte Deckungskonzepte

Die Vermögensschadenhaftpflicht wird auf die berufsspezifischen Risiken Ihrer Selbstständigkeit zugeschnitten. Je nach Versicherer gibt es entweder eine geschlossene Deckung, bei der nur bestimmte Tätigkeitsbereiche versichert sind, oder eine offene Deckung, bei der alle Tätigkeiten mitversichert sind, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

Maßgeschneiderte Versicherungsleistungen

Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Bestimmte Leistungen können optional gewählt werden. So können Sie den Leistungsumfang Ihrer Versicherung frei und individuell bestimmen.

Versicherte Schäden und nicht versicherte Schäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert vor allem Vermögensschäden Dritter, wie fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen oder Schäden durch Verletzung von Schutz- und Urheberrechten. Eigenschäden, Vertrauensschäden und Vermögensfolgeschäden sind hingegen nicht versichert.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt in der Regel Schadensersatzforderungen innerhalb von Deutschland und Europa ab. Je nach Tarif besteht der Versicherungsschutz sogar weltweit mit Einschränkungen für die USA und Kanada.

Sonderkündigungsrecht Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht bei Geschäftsaufgabe

Wenn Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden.

Wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes für Führungspersonen

Führungspersonen wie Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer benötigen eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht, die D&O-Versicherung. Die D&O-Versicherung schützt leitende Angestellte bei Organverschulden und empfiehlt sich zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen.

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