Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparvertrag investieren

Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparvertrag anlegen

Wer in naher Zukunft eine Immobilie kaufen oder renovieren möchte, kann vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag investieren. In diesem Artikel erklären wir, wie das funktioniert und welche Anbieter sich lohnen.

Vermögenswirksame Leistungen: Tarife für Bausparvertrag im Vergleich

In unserem Vergleich finden Sie eine große Auswahl an Tarifen von bekannten Bausparkassen wie LBS, BHW oder Alte Leipziger. Wählen Sie das Sparziel aus, das am besten zu Ihnen passt. Möchten Sie den Bausparvertrag lieber als sichere Geldanlage mit garantierter Verzinsung nutzen oder später ein Darlehen mit günstigem Zins in Anspruch nehmen? Über den orangenen Button gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.

Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?

Ja, ein Bausparvertrag ist eine der Möglichkeiten, wie Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen können. Mit dem monatlichen Beitrag vom Arbeitgeber können Sie als Arbeitnehmer den Kauf einer Immobilie, eine Renovierung oder eine Wohnungseinrichtung günstiger finanzieren. Alternativen zum Bausparen sind beispielsweise Fonds, klassische Banksparpläne, Altersvorsorge oder die zusätzliche Tilgung einer bestehenden Baufinanzierung.

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Vermögenswirksame Leistungen und Bausparvertrag: Wie funktioniert das?

Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit. Das Ziel des Bausparens ist es, durch regelmäßige Einzahlungen Eigenkapital anzusparen, welches dann für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet werden kann. Gleichzeitig erwirbt man bei der Bausparkasse einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Die Gesamtsumme des Bausparvertrags setzt sich aus dem angesparten Guthaben und dem Darlehensanspruch zusammen. Durch vermögenswirksame Leistungen kann Ihr Arbeitgeber beim Sparen helfen. Bis zu 40 Euro als zusätzliche Unterstützung vom Chef sind möglich. Da bei VL-Sparen eher kleinere Summen üblich sind, eignet sich der Bausparvertrag eher für den Kauf einer Wohnungseinrichtung oder eine Renovierung. Möchten Sie das Darlehen später nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich das Guthaben einfach auszahlen lassen und für beliebige Zwecke verwenden.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) in Bausparvertrag anlegen

Wie lange läuft ein Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen unterliegen bestimmten Regeln, darunter eine feste Laufzeit. Sechs Jahre lang wird angespart, anschließend folgt ein weiteres Jahr, in dem der Vertrag ruht. Der Bausparvertrag selbst wird in drei Phasen unterteilt: die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Die Laufzeit der Ansparphase kann so gewählt werden, dass sie der Einzahlungsdauer der vermögenswirksamen Leistungen entspricht. Die Zuteilungsphase sollte idealerweise mit dem Ruhejahr zusammenfallen.

Wann ist ein VL-Bausparvertrag zuteilungsreif?

Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn die Ansparphase endet und die gesamte Summe zur Auszahlung bereitsteht. Ein genaues Datum kann nicht genannt werden, aber beim Vertragsabschluss kann ein ungefährer Zeitpunkt festgelegt werden. Die Zuteilungsreife sollte nach 7 Jahren erreicht sein, wenn VL-Einzahlungen geplant sind. Jeder Vertrag hat eine Mindestsparsumme, eine Mindestlaufzeit und eine erforderliche Bewertungszahl, die unter anderem auf dem Guthaben und den verfügbaren liquiden Mitteln bei der Bausparkasse basiert. Die Voraussetzungen im Überblick:

  1. Das vereinbarte (Mindest)-Guthaben wurde angespart, durchschnittlich 40 Prozent der gesamten Bausparsumme.
  2. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist abgelaufen.
  3. Die erforderliche Bewertungszahl wurde erreicht.
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Welche Möglichkeiten habe ich bei Auszahlung?

Am Ende der Laufzeit gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Inanspruchnahme des Darlehens
  2. Auszahlung des Guthabens
  3. Entscheidung aufschieben und weitere sechs Jahre einzahlen

Wann und wie kann ich einen VL-Bausparvertrag kündigen?

Manchmal ergeben sich unvorhergesehene Umstände, die eine Kündigung des Bausparvertrags erforderlich machen. In diesem Fall müssen Sie den Vertrag schriftlich bei der Bausparkasse kündigen. Geben Sie Ihre Bankverbindung an und gegen eine geringe Gebühr wird das Geld in der Regel innerhalb weniger Tage auf Ihr Girokonto überwiesen. Bei einer Kündigung vor Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist gelten spezielle Regelungen.

Welche staatliche Förderung gibt es?

Neben dem Arbeitgeber unterstützt auch der Staat das Bausparen. Es gibt verschiedene staatliche Förderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden können.

Welche Bausparkasse ist die beste für vermögenswirksame Leistungen?

Auf vermoegenswirksame-leistungen.de finden Sie bekannte Bausparkassen wie LBS, Schwäbisch Hall oder BHW. Der gewählte Tarif sollte sowohl für die Einzahlung von VL geeignet sein als auch zu Ihren eigenen Plänen passen. Achten Sie darauf, dass die Laufzeit des Bausparvertrags zur Einzahlungsdauer der vermögenswirksamen Leistungen passt. Außerdem sollte der Anbieter niedrigere Gesamtbeträge ermöglichen, falls Sie nur VL einzahlen möchten. Weitere wichtige Kriterien sind ein hoher Guthabenzins und eine geringe Abschlussgebühr, wenn Sie den Sparvertrag als sichere Geldanlage nutzen möchten. Für eine Baufinanzierung sind dagegen niedrige Sollzinsen entscheidend. Flexibilität bei den Konditionen ist ebenfalls empfehlenswert, falls Sie sich später umentscheiden. Alle Informationen finden Sie in unserem Vergleich unter Tarifdetails.

Erhalte ich auch für einen bestehenden Bausparvertrag vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und die vermögenswirksamen Leistungen dort einzahlen möchten, ist dies möglich, sofern es die Bedingungen der Bank oder Bausparkasse zulassen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Bank nach. Möglicherweise ist eine Erhöhung der Bausparsumme erforderlich. Ihr Betrieb benötigt außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung mit den Kontodaten, um die VL zu überweisen.

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Wo wird VL-Bausparen in der Steuererklärung angegeben?

Seit 2017 müssen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen nicht mehr über die Anlage VL in der Steuererklärung angeben. Die Anbieter übermitteln automatisch alle erforderlichen Daten direkt an das Finanzamt. Dies wird auch als elektronische Vermögensbildungsbescheinigung bezeichnet.

Für wen lohnt sich ein VL-Bausparvertrag?

Ein VL-Bausparvertrag lohnt sich für Arbeitnehmer, die in Wohneigentum investieren möchten, sei es der Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie. Viele Bausparer nutzen die vermögenswirksamen Leistungen auch für den Kauf einer neuen Wohnungseinrichtung. Ein weiterer Vorteil sind die umfangreichen staatlichen Zulagen für förderberechtigte Arbeitnehmer.

Was ist besser für VL: Bausparen oder Fonds?

Bausparen ist weniger sinnvoll, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie mit dem Geld machen möchten. In diesem Fall eignen sich andere Anlageformen wie Fondssparen oder ETFs besser. Das regelmäßige Sparen in Wertpapiere, insbesondere Fonds, bietet zahlreiche Vorteile, allen voran gute Renditechancen. Da die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber kommen, gehen Sie dabei auch kein großes Risiko ein. Es gibt auch eine Arbeitnehmersparzulage für VL-Fondssparen.

Ist VL-Bausparen mit der Riester-Rente kombinierbar?

Die sogenannte Eigenheimrente oder Wohn-Riester kann nicht mit VL-Bausparen kombiniert werden. Sie können entweder die Riester-Zulagen oder die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist nicht möglich.

Was passiert bei Elternzeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie in Elternzeit gehen, erhalten Sie in dieser Zeit kein Gehalt und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Eventuell ist Ihr Arbeitgeber jedoch bereit, die Zahlung während Ihrer Abwesenheit fortzusetzen. Ansonsten können die Bausparkassen entweder die Einzahlungen während dieser Zeit übernehmen oder den Bausparvertrag für eine bestimmte Zeit beitragsfrei stellen. Wenn keine dieser Möglichkeiten infrage kommt, bleibt nur die Kündigung. Gleiches gilt bei Krankheit, wenn die Sechs-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung überschritten wird, oder bei Arbeitslosigkeit.