Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die für Mitarbeiter angelegt werden. Monatlich können bis zu maximal 40 Euro gezahlt werden. Das Geld können die Arbeitnehmer langfristig sparen und so zum Vermögensaufbau nutzen. VL werden nicht mit dem Gehalt ausgezahlt, sondern fließen direkt vom Arbeitgeber in die vereinbarte Anlageform oder einen Sparvertrag.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist unabhängig von der Höhe der sonstigen Bezahlung, der Position oder erbrachten Leistungen. Vor allem Geringverdiener profitieren von der staatlichen Förderung und Arbeitgeberzuschüssen. Haben Sie vom Arbeitgeber eine Bestätigung, dass er vermögenswirksame Leistungen zahlt, können Sie sich von Ihrer Bank beraten lassen oder selbst informieren, wo Sie das VL-Geld anlegen möchten und verschiedene Angebote vergleichen.
Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
VL können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten bekommen. Dabei handelt es sich aber um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – einen Anspruch darauf gibt es nicht, es sei denn dieser ist im Tarifvertrag festgeschrieben.
Darüber hinaus können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nachfragen, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt.
VL-Sparen: Wie funktioniert das?
Ihre vermögenswirksamen Leistungen fließen direkt in einen neuen oder bestehenden Sparvertrag. Diesen schließen Sie idealerweise selber mit dem jeweiligen Anbieter ab. So können Sie sicher sein, dass Sie die besten Konditionen für Ihre jeweiligen Spar- und Vermögensziele bekommen.
Sobald Sie mit dem Anbieter den Vertrag über die Einzahlung der VL geschlossen haben, erhalten Sie ein Formular für Ihren Arbeitgeber, das dieser unterschreiben muss. Damit bestätigt der Chef, dass der zugesagte Betrag künftig vom Unternehmen mit diesem Verwendungszweck in Ihren Sparplan eingezahlt wird.
Laufzeit und Ruhejahr
Klassisch haben VL-Verträge eine Laufzeit von 7 Jahren. Davon wird 6 Jahre lang in den Sparplan eingezahlt, das siebte Jahr ist ein sogenanntes Ruhejahr. Nach Ablauf dieser Frist können Sie frei über das Geld verfügen. Wer länger bei seinem Arbeitgeber bleibt, kann und sollte daher im sechsten Jahr bereits einen neuen VL-Vertrag beginnen. So gibt es auch weiterhin Geld vom Chef.
In der Regel werden Sie von Ihrem Anbieter automatisch darüber informiert, dass der bestehende Vertrag abläuft. Die meisten bieten gleichzeitig an, einen neuen Vertrag abzuschließen. Einzige Ausnahme: der Bausparvertrag. Er hat eine längere Laufzeit und hier muss meist sieben Jahre lang (oder länger) Geld eingezahlt werden.
Staatliche Förderung macht VL attraktiver
Geld sparen lohnt sich zwar immer – erst recht, wenn der Arbeitgeber noch etwas dazu gibt. Was die VL aber so attraktiv macht, ist die zusätzliche Förderung vom Staat. Auch der beteiligt sich damit an Ihrer Vermögensbildung – wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. In dem Fall erhalten Sie eine sogenannte Arbeitnehmersparzulage.
Die Förderung vom Staat erhält zum Beispiel, wer das Geld in einen VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag anlegt. Entscheidend hierfür ist aber nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Wo liegt der Unterschied? Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger. Das liegt an den vielen steuerlichen Freibeträgen.
Der Freibetrag pro Kind liegt bei einem gemeinsam veranlagten Paar zum Beispiel bei 8.952 Euro (Stand: 2023). Falls Ihr Bruttogehalt über den genannten Einkommensgrenzen liegt, sollten Sie trotzdem prüfen, ob Sie nicht doch noch die staatliche Förderung bekommen können. Ihr zu versteuerndes Einkommens finden Sie übrigens immer in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Vermögenswirksame Leistungen: Wo anlegen?
Es gibt verschiedene Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen. Diese unterscheiden sich nach Zinsen und Rendite sowie bei der staatlichen Förderung. Wir empfehlen, sich vor der Entscheidung der Anlageform die eigene Risikobereitschaft und die Ziele bewusst zu machen – idealerweise durch eine professionellen Beratung.
In der folgenden Übersicht stellen wir Ihnen die häufigsten Anlagen für vermögenswirksame Leistungen vor. Die beste Anlageform ist immer die, die am besten zu Ihrem zu versteuernden Einkommen, Ihrer Wohnsituation und Ihrer Risikobereitschaft passt: