Versace hat einen Sieg in einem Rechtsstreit um seinen Namen errungen. Das italienische Modehaus hatte erfahren, dass eine andere Marke namens Versace 1969 Abbigliamento Sportivo ihre Kleidung und Accessoires unter dem Namen “Versace 1969” verkauft. Versace hat daraufhin Klage eingereicht, da der Gebrauch des Namens eine Markenrechtsverletzung, Verwässerung und unlauteren Wettbewerb darstellt.
Eine Verwechslungsgefahr
Versace argumentierte in seiner Klage, dass die Ähnlichkeit der Namen und die Art der angebotenen Produkte zu der Annahme führen könnten, dass es eine Verbindung zwischen Gianni Versace und Versace 1969 gibt. Das Gericht stimmte dieser Argumentation zu und entschied zugunsten von Versace.
Markenrechtsverletzung und Verwässerung
Der Richter Haywood S. Gilliam vom US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien befand, dass Versace 1969 durch die Verwendung eines Namens, der “deutlich ähnlich” zu dem von Versace ist, und durch den Verkauf ähnlicher Produkte in direkter Konkurrenz zu Versace, Markenrechtsverletzung begangen hat. Darüber hinaus stellte der Richter fest, dass die Verwendung des ähnlichen Markennamens dazu führt, dass die Unterscheidungskraft der Versace-Marke verwässert wird.
Ein Verbot und Schadensersatz
Als Konsequenz aus der Klage entschied das Gericht, dass Versace 1969 den kommerziellen Gebrauch des Namens Versace dauerhaft einstellen muss. Das Gericht ist außerdem dabei, eine permanente Verfügung zu erlassen, die Versace 1969 dazu verpflichtet, alle verbleibenden Bestände zu vernichten und den Nachweis der Vernichtung zu erbringen. Darüber hinaus wird ein Gerichtsverfahren angesetzt, um den Betrag festzulegen, den Versace als Schadensersatz zugesprochen bekommt.
Ein wichtiger Schutz für die Marke Versace
Eine Anwältin von Munger, Tolles & Olson LLP, die Gianni Versace S.p.A. in dem Fall vertritt, erklärte, dass Versace seit über einem Jahrzehnt in ausländischen Gerichten gegen diese Marken vorgeht, um die Rechte der Marke zu schützen. Die Entscheidung des Bezirksgerichts in Kalifornien sei daher ein wichtiger Schritt, um die Marke Versace und ihr unvergleichliches Renommee in den USA zu schützen.
Der Fall trägt die Bezeichnung Gianni Versace, S.P.A., et al., v. Versace 19.69 Abbigliamento Sportivo Srl, et al., 4:16-cv-03617-HSG (N.D.Cal).