Die Gesamtschule vergibt in der Sekundarstufe I verschiedene Abschlüsse und eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Hier sind Faustregeln zur Erlangung der Abschlüsse dargestellt. Genauere Informationen erhalten Sie unter schulministerium.nrw.de.
Faustregeln für die Abschlüsse
Für alle Abschlüsse gelten Unterscheidungen zwischen den Fächergruppen 1 (Hauptfächer) und 2 (Nebenfächer). Als Faustregel gilt: In der Fächergruppe 1 darf nur eine Minderleistung erzielt werden, während in der Fächergruppe 2 unter Umständen mehrere Minderleistungen möglich sind.
1. Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse (HA9)
Um den HA9 zu erreichen, müssen Schülerinnen und Schüler in allen Fächern ausreichende Leistungen erbringen. Die Zugehörigkeit zu Erweiterungskursen (E-Kursen) oder Grundkursen (G-Kursen) ist dabei unwichtig. Bei der Vergabe des Abschlusses werden zwei mangelhafte Leistungen nicht berücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören Deutsch und Mathematik, in denen nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden darf. Die Note der zweiten Fremdsprache wird dabei nicht berücksichtigt. Die Vergabe des HA9 bedeutet immer die Versetzung in Klasse 10.
2. Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse (HA10)
Für den HA10 ist die Zugehörigkeit zu G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie erforderlich. Schülerinnen und Schüler erreichen den HA10, wenn sie in allen Fächern ausreichende Leistungen erzielen. Zwei mangelhafte Leistungen werden bei der Vergabe des Abschlusses nicht berücksichtigt. Zur Fächergruppe 1 gehören Deutsch, Mathematik, Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) und Bereich Arbeitslehre (Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft, Technik), in denen nur eine mangelhafte Leistung erreicht werden darf.
3. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse (FOR)
Für den FOR ist die Zugehörigkeit zu mindestens zwei E-Kursen und höchstens zwei G-Kursen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie erforderlich. Schülerinnen und Schüler erreichen den FOR, wenn sie in den E-Kursen ausreichende Leistungen und in den G-Kursen befriedigende Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen zwei befriedigende oder sonst ausreichende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung erreicht werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.
4. Mittlerer Schulabschluss nach der 10. Klasse mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (FORQ)
Für den FORQ ist die Zugehörigkeit zu mindestens drei E-Kursen und höchstens einem G-Kurs in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Chemie erforderlich. Schülerinnen und Schüler erreichen den FORQ, wenn sie in den E-Kursen befriedigende Leistungen und in dem G-Kurs gute Leistungen erzielen. Die übrigen Fächer müssen befriedigende Noten enthalten. Zur Fächergruppe 1 gehören Deutsch, Englisch, Mathematik und Wahlpflichtbereich 1. Hier darf nur eine Minderleistung erreicht werden, die durch ein anderes Fach derselben Fächergruppe ausgeglichen werden muss.
5. Nachprüfungen
Nachprüfungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn die Verbesserung einer Note in einem Fach mit einer Minderleistung zum angestrebten Abschluss führt. In der Klasse 10 sind Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik aufgrund der Zentralen Prüfungen in 10 (ZP10) nicht möglich.
6. Elterninformation
Eltern erhalten ab dem Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 9 eine Prognose über den Schulabschluss. Diese Prognose gibt Auskunft über den voraussichtlichen Schulabschluss bei gleichbleibenden Leistungen bis zum Ende der Klasse 10.
Für eine bessere Übersicht finden Sie hier noch einmal die verschiedenen Abschlüsse in Tabellenform.