Deutschland steht für ein hohes Sicherheitsbedürfnis seiner Bürger. Das erklärt auch die zahlreichen Versicherungen, die hierzulande genutzt werden. Dabei lassen sich diese Versicherungen in zwei große Gruppen einteilen: Sozialversicherungen und Individualversicherungen.
Was sind Sozialversicherungen?
Bevor wir uns den Individualversicherungen und deren Charakter widmen, werfen wir einen kurzen Blick auf die Sozialversicherungen. In Deutschland existieren verschiedene Säulen der Sozialversicherung, die bereits Grundbedürfnisse absichern und finanzielle Existenzrisiken abfangen. Dazu gehören:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitnehmer profitieren automatisch von den Sozialversicherungen, da Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, 50 Prozent der Sozialbeiträge beizusteuern. Als abhängig Beschäftigte müssen sie sich also nicht selbst um diese Versicherungen kümmern.
Was sind Individualversicherungen?
Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen handelt es sich bei Individualversicherungen in der Regel um freiwillige Versicherungen. Wenn Sie also Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie selbst den Abschluss einer solchen Versicherung vornehmen. Der Begriff “Individualversicherung” umfasst alle Versicherungsverhältnisse, die als Privatperson oder Unternehmen frei und individuell mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Eine andere Bezeichnung für Individualversicherung ist daher Privatversicherung.
Vertragsfreiheit als wichtiges Merkmal
Während die Vertragsinhalte bei Sozialversicherungen fest definiert und unveränderlich sind, gilt bei Individualversicherungen das Prinzip der Vertragsfreiheit. Natürlich muss der Vertrag dem geltenden Recht entsprechen. Ansonsten können sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Kunde individuelle Vereinbarungen innerhalb des Vertrags treffen. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben jedoch Standardvertragsinhalte und Leistungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind.
Grundsätzlich können sämtliche Vertragsinhalte zwischen den beiden Parteien individuell und auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Das bedeutet auch, dass die Versicherungsgesellschaft das Recht hat, Ihren Antrag abzulehnen oder Sie unter bestimmten Bedingungen aus dem Vertrag zu entlassen.
Individualversicherungen können auch Pflichtversicherungen sein
Einige Individualversicherungen sind auch Pflichtversicherungen. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, die Versicherung abzuschließen, wenn Sie eine bestimmte Tätigkeit ausüben oder eine Leistung nutzen möchten. Typische Beispiele für solche Pflichtversicherungen sind:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Feuerversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen)
Arten von Individualversicherungen
Individualversicherungen lassen sich in mehrere große Gruppen unterteilen, darunter:
- Personenversicherungen
- Sachversicherungen
- Gewerbeversicherungen
Personenversicherungen sind im Alltag weit verbreitet. Die meisten volljährigen Bürger in Deutschland haben mehrere Personenversicherungen abgeschlossen. Beispiele für Personenversicherungen sind:
- Private Rentenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Krankenzusatzversicherung
Unter den Sachversicherungen nehmen Schadensversicherungen den größten Anteil ein. Hier geht es vor allem um die Regulierung von Schäden, die nicht unbedingt auf eine Person zurückzuführen sind. Zu den häufigsten Sachversicherungen gehören:
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
Die dritte Gruppe bilden die Gewerbeversicherungen, die von Selbstständigen, Freiberuflern oder Unternehmen abgeschlossen werden. Hier finden sich typische Versicherungsarten wie:
- Bauleistungsversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
Insgesamt gibt es am Markt mehr als 50 verschiedene Versicherungsarten, die alle zu den Individualversicherungen zählen.