Vertragsarten im Profi-Fußball: Was du wissen solltest

Vertragsarten im Profi-Fußball: Was du wissen solltest

Der Profi-Fußball basiert auf Verträgen, die die Rechte und Pflichten aller Parteien festlegen. Sie sind unerlässlich, damit Vereine und Spieler zusammenarbeiten können. Aber was genau steht in einem Vertrag und welche Arten gibt es? In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Informationen.

Welche Vertragsarten gibt es?

Im Profifußball gibt es drei Arten von Verträgen: Amateur-Vertrag, Vertragsspieler-Vertrag und Lizenzspieler-Vertrag.

  • Beim Amateur-Vertrag darf der Spieler maximal 149,99 Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus werden pauschale Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherungen erfasst. Der Spieler ist Mitglied des Vereins.

  • Beim Vertragsspieler-Vertrag handelt es sich um einen Spieler, der einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und mindestens 150 Euro monatlich als Vergütung oder andere geldwerte Vorteile erhält. Dieser Vertrag wird entweder mit dem Verein oder seiner Tochtergesellschaft abgeschlossen, die an den Lizenzligen teilnimmt. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein.

  • Der Lizenzspieler-Vertrag bezieht sich auf Spieler, die durch einen schriftlichen Vertrag mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft zum Spielbetrieb zugelassen sind. Sie sind sowohl Vertragspartner ihres Klubs als auch der Liga.

Voraussetzungen für einen Vertrag

Um einen Lizenz-Vertrag abzuschließen, muss ein Spieler mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss er nachweisen, dass er sporttauglich ist, indem er sich einer ärztlichen Untersuchung auf orthopädischem und kardiologisch-internistischem Gebiet unterzieht. Ohne diesen Nachweis erhält er keine Lizenz.

Inhalte des Vertrags

Die Vereine haben grundsätzlich die Freiheit, die Verträge mit den Spielern nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Dennoch gibt es Musterverträge der DFL, die von den meisten Klubs verwendet werden, um einheitliche Standards zu gewährleisten. Die Verträge können ein Grundgehalt und/oder eine erfolgsorientierte Vergütung enthalten. Das vereinbarte Bruttogrundgehalt muss mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Neben allgemeinen Informationen wie Vertragsdauer können auch Optionsklauseln enthalten sein, die den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern, wenn eine der Parteien dies wünscht. Es muss auch eine Vereinbarung über die Übertragung der Persönlichkeitsrechte des Spielers auf den Verein oder die Kapitalgesellschaft enthalten sein. Es ist außerdem wichtig anzugeben, ob die Dienste eines lizenzierten Spielervermittlers in Anspruch genommen wurden.

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Wie kommt ein Transfer vertraglich zu Stande?

Ein Transfer setzt drei Schritte voraus:

  1. Eintrag in die Transferliste: Die Aufnahme des Spielers in die Transferliste wird bekannt gegeben, und erst dann erhält er die Spielerlaubnis.

  2. Vertragsabschluss: In der Regel einigen sich die beteiligten Klubs intern, bevor der Spieler in die Transferliste aufgenommen wird. Der Vertrag muss dem Ligaverband vorgelegt werden.

  3. Streichung von der Transferliste und Abschluss: Die Vorlage der Verträge beim Ligaverband führt dazu, dass der Spieler von der Transferliste gestrichen wird und der Transfer endgültig bestätigt ist. Wenn der Vertragsabschluss rückgängig gemacht wird, muss dies dem Ligaverband umgehend mitgeteilt werden.

Vertragsunterlagen

Die Vertragsunterlagen werden vom aufnehmenden Klub, dem Spieler, dem Spielervermittler und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH aufbewahrt und digital gespeichert. Der Ligaverband und die DFL dürfen die Daten speichern, nutzen und verarbeiten, aber keine Angaben zu Vergütungen und anderen geldwerten Leistungen offenlegen.

Besonderheiten

  • Vertragsverlängerungen können jederzeit ohne Aktivierung der Transferliste erfolgen. Die geänderten oder neuen Verträge müssen jedoch dem Ligaverband vorgelegt werden.

  • Der Vertrag zwischen Klub und Spieler kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Mit der Auflösung des Vertrages erlischt automatisch die Spielerlaubnis. Falls der Spieler keinen neuen Vertrag mit einem anderen Klub eingeht, kann ein erneuter Vertragsabschluss mit seinem bisherigen Klub erfolgen. Auch dieser Vertrag muss dem Ligaverband vorgelegt werden.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Spieler seinen Vertrag zum Ende einer Saison kündigen. Dafür muss nachgewiesen werden, dass er in höchstens vier Pflichtspielen eingesetzt wurde. Diese Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Pflichtspiel möglich.

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In diesem Artikel haben wir dir die wichtigsten Informationen zu den Verträgen im Profi-Fußball gegeben. Jetzt bist du bestens informiert und kannst mitreden, wenn es um das Thema geht!