Verwandtschaftsgrade einfach erklärt: Schwager, Schwippschwager und Großcousin

Verwandtschaftsgrade einfach erklärt: Schwager, Schwippschwager und Großcousin

Unsere Verwandtschaft begleitet uns ein Leben lang. Sie teilen mit uns genetisches Material und beeinflussen sowohl unsere äußeren als auch inneren Eigenschaften. Doch zwischen den verschiedenen Verwandtschaftsgraden kann es leicht zu Verwirrungen kommen. Hier erfährst du, wie du den Überblick behältst und die Bezeichnungen richtig zuordnest.

Nahe Verwandtschaftsbeziehungen im Überblick

In Deutschland werden Verwandtschaftsbeziehungen durch das Eskimo-System bestimmt. Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen Familienmitgliedern der väterlichen und mütterlichen Seite. So heißen Oma und Opa immer Großeltern, unabhängig davon, ob sie die Eltern des Vaters oder der Mutter sind. Das gleiche gilt für Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins. Dadurch fällt es relativ leicht, den Überblick über die nahe Verwandtschaft zu behalten. Hier sind die wichtigsten Bezeichnungen:

  • Susanne und Martin sind die Eltern von Ben.
  • Martins Eltern sind Bens Großeltern, genauso wie Susannes Eltern. Ben ist demnach ihr Enkelkind.
  • Susannes Schwester Birgit ist Bens Tante. Martins großer Bruder ist Bens Onkel.
  • Birgit hat eine Tochter namens Andrea, welche Bens Cousine ist.
  • Außerdem ist Ben der Neffe von Birgit, da er das Kind ihrer Schwester ist.

Wie wird der Verwandtschaftsgrad definiert?

Verwandtschaft bedeutet grundsätzlich, dass eine genetische Verbindung zwischen den Personen besteht. Aber auch Menschen, die durch Heirat miteinander verschwägert sind, zählen zur Verwandtschaft. Dabei gibt es zwei Kriterien, um den Verwandtschaftsgrad zu bestimmen: die Art der Linie und die Zahl der sie vermittelnden Geburten.

LESEN  Shiba Inu vs. Akita Inu – Der Unterschied liegt im Detail

Die Art der Linie unterscheidet zwischen gerader Linie und Seitenlinie. Kinder mit ihren Eltern und Großeltern sind in gerader Linie verwandt. Tanten, Onkel, Nichten und Neffen gelten hingegen als Seitenlinien, da sie nicht direkt voneinander abstammen, aber mindestens eine gemeinsame Stammperson haben.

Der Verwandtschaftsgrad wird anhand der Zahl der sie vermittelnden Geburten definiert. Kinder und ihre Eltern haben einen Verwandtschaftsgrad ersten Grades. Großeltern und Enkelkinder sind zweiten Grades, Urgroßeltern und Urgroßenkelkinder dritten Grades, und so weiter. Geschwister zählen zum zweiten Verwandtschaftsgrad, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen zum dritten Verwandtschaftsgrad, und Cousinen und Cousins zum vierten Verwandtschaftsgrad.

Besonderheiten bei Patchworkfamilien

In Patchworkfamilien kann der Verwandtschaftskreis noch komplexer werden. Wenn Personen bereits Kinder mitbringen und mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin eine Beziehung eingehen, entsteht eine Patchworkfamilie. Je nach Konstellation werden die Kinder entweder als Halb- oder Stiefgeschwister bezeichnet. Halbgeschwister haben einen gemeinsamen Elternteil, während zwischen Stiefgeschwistern keine Blutsverwandtschaft besteht. Auch weitere nahe Verwandte können in Patchworkfamilien vorkommen, wie Stieftanten, Stiefonkel oder Stiefcousins.

Wer zählt als Großtante oder Großonkel?

Wenn bei einer Verwandtschaftsbezeichnung der Zusatz “Groß-” ergänzt wird, liegt jeweils eine Generation dazwischen. Die Schwester des Vaters ist die Tante, die Tante des Vaters ist die Großtante. Es handelt sich also um die Tanten bzw. den Onkel der Eltern.

  • Anna und Wolfgang sind Sandras Eltern.
  • Annas Schwester Nicole ist Sandras Tante.
  • Annas eigene Tante Hannelore gilt als Großtante von Sandra.
  • Hannelore ist die Schwester von Annas Eltern bzw. von Sandras Großeltern.

Irreführende Begriffe: Großcousine und -cousin gibt es offiziell nicht

Während sich Cousinen und Cousins ersten Grades noch recht leicht zuordnen lassen, wird es bei sogenannten Großcousinen oder Großcousins schon schwieriger. Offiziell gibt es diese Bezeichnungen gar nicht, sie werden lediglich umgangssprachlich und uneinheitlich verwendet. Oft werden sie für verschiedenste Angehörige verwendet, die über den Verwandtschaftsgrad “Cousin ersten Grades” hinausgehen.

  • Susanne und Tom sind Geschwister. Beide haben eigene Kinder und Enkelkinder.
  • Marie (Tochter von Susanne) ist die Cousine ersten Grades von Ben (Sohn von Tom).
  • Julian (Sohn von Marie) und Leo (Sohn von Ben) werden umgangssprachlich als Großcousins bezeichnet, offiziell sind sie Cousins zweiten Grades.
  • Julian ist außerdem der Neffe zweiten Grades von Ben (Leos Vater).
LESEN  Epoxidharz Tisch selber machen: eine Schritt für Schritt Anleitung

Schwager und Schwippschwager: Familienzuwachs durch Hochzeit

Durch Hochzeiten kann sich der Verwandtschaftskreis weiter vergrößern. Schwiegereltern sind die Eltern des Partners. Durch Heirat kann man auch Schwager, Schwägerin, Schwiegerkinder und Schwiegerenkel als neue Familienmitglieder gewinnen.

Die Geschwister des Partners werden als Schwager oder Schwägerin bezeichnet. Dabei gibt es noch eine weitere Bezeichnung: Die Partner der Schwester oder des Bruders des eigenen angeheirateten Partners sind die Schwippschwager oder Schwippschwägerinnen.

  • Tina und Sebastian heiraten. Tina hat einen Bruder namens Tim, Sebastian eine Schwester namens Sarah.
  • Tina wird durch die Hochzeit zur Schwägerin von Sarah. Sebastian ist nun Tims Schwager.
  • Tim und Sarah haben ebenfalls eigene Familien gegründet. Sarah ist mit Andreas verheiratet.
  • Andreas ist einerseits Sebastians Schwager, da er mit Sebastians Schwester verheiratet ist.
  • Gleichzeitig gilt Andreas als Schwippschwager von Tina, da er der Mann der Schwester von Tinas Bräutigam ist.

Heiraten innerhalb der Verwandtschaft: Was ist erlaubt und was verboten?

Hochzeiten im Familienkreis werfen die Frage auf, welche Mitglieder der eigenen Verwandtschaft man überhaupt heiraten darf. Ehen zwischen Cousins und Cousinen aller Verwandtschaftsgrade sind erlaubt. Hochzeiten innerhalb gerader Verwandtschaftslinien sind hingegen verboten. Das bedeutet, dass Ehen zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie blutsverwandten Geschwistern grundsätzlich nicht erlaubt sind. Halbgeschwister dürfen ebenfalls nicht heiraten. Für Stiefgeschwister, die nicht direkt miteinander verwandt sind, gilt dieses Verbot nicht.