Viagogo ist eine Online-Ticketbörse, auf der Tickets von anderen Personen gekauft oder eigene Karten zum Verkauf angeboten werden können. Als Käufer:in ist es jedoch schwer zu erkennen, dass Viagogo keine offizielle Vorverkaufsstelle ist.
Während des gesamten Kaufprozesses wird nicht deutlich gemacht, dass Viagogo lediglich als Vermittler zwischen privaten Verkäufer:innen und Käufer:innen agiert. Die Plattform ermöglicht eine konkrete Auswahl an Tickets, was den Eindruck erweckt, dass man sich auf einer offiziellen Ticketverkaufsseite befindet. Die reine Vermittlung wird von Viagogo nicht transparent genug kommuniziert.
Dadurch tragen Sie das Risiko, dass die Tickets nicht geliefert werden oder dass die Preise deutlich höher sind als bei einer direkten Bestellung beim Veranstalter. In den meisten Fällen bleibt der tatsächliche Verkäufer unbekannt. Seit dem 28. Mai 2022 muss Viagogo jedoch angeben, ob es sich beim Vertragspartner um ein Unternehmen handelt.
Hohe Preise und Gebühren
Viele Verbraucher:innen kaufen ihre Eintrittskarten für Konzerte oder Sportveranstaltungen auf dem Ticket-Zweitmarkt im Internet. Dabei müssen Sie oft deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei offiziellen Tickethändlern oder beim Veranstalter selbst. Auf Viagogo können besonders begehrte Tickets sogar das Achtfache des Originalpreises kosten, wie eine Stichprobe der Marktwächter in Bayern gezeigt hat.
Die Verbraucherschützer haben die Preisaufschläge auf der Ticketbörse Viagogo für Konzerte in München untersucht. Dabei stellten sie fest, dass die Eintrittskarten im April und Mai 2019 im Durchschnitt fast das Dreifache des Originalpreises kosteten. Zusätzlich kassiert Viagogo undurchsichtige Gebühren.
Seit dem 28. Mai 2022 sind Plattformen, auf denen Tickets weiterverkauft werden, dazu verpflichtet, den ursprünglichen Ticketpreis zusätzlich zum verlangten Preis anzugeben. Dadurch können Sie erkennen, ob horrende Preisaufschläge vorliegen.
Undurchsichtige Zusatzkosten und irreführende Garantien
Viagogo hat Käufer:innen nicht ausreichend darüber informiert, dass zu dem Ticketpreis noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie Umsatzsteuer hinzukommen. Dadurch hat das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit verstoßen.
Auch das Garantieversprechen von Viagogo, sich um Ersatztickets oder eine Erstattung bei ausbleibender Lieferung zu kümmern, wurde von den Experten der Verbraucherzentrale Bayern als irreführend eingestuft. Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets, was den Anschein erweckt, dass man es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun hat. Tatsächlich bietet diese Garantie jedoch nichts mehr als das, was Ihnen gesetzlich sowieso zusteht. Zudem wurde sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich eingeschränkt.
Die Verbraucherschützer hatten Viagogo deshalb per Abmahnung aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sollte die Werbung mit der irreführenden “Viagogo-Garantie” unterlassen werden.
Marktwächter klagen gegen Viagogo
Im April 2018 hat die Verbraucherzentrale Bayern die Schweizer Ticketbörse Viagogo vor dem Landgericht München verklagt, nachdem das Unternehmen nicht auf eine Abmahnung reagierte. Die Marktwächter kritisierten insbesondere, dass Viagogo nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt.
Das Landgericht München stimmte der Auffassung der Verbraucherzentrale zu und entschied, dass Viagogo die Verkäufer transparent benennen muss. Zudem darf das Unternehmen nicht mit einer Garantie für gültige Tickets werben, wenn personalisierte Eintrittskarten vermittelt werden, die dem Käufer den Einlass zur Veranstaltung nicht ermöglichen.
Das Oberlandesgericht München folgte weitgehend den Ausführungen der Verbraucherzentrale in der Berufungsverhandlung. Viagogo muss künftig die Identität gewerblicher Händler offenlegen, es besteht jedoch keine Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen. Außerdem darf das Unternehmen nicht mehr mit einer Ticketgarantie werben, wenn der Zugang zur Veranstaltung nicht sicher gewährleistet werden kann. Verbraucher:innen konnten sich nicht darauf verlassen, die Veranstaltung tatsächlich besuchen zu können, da der Veranstalter häufig personalisierte Tickets verkaufte und ihnen der Zutritt verwehrt wurde.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Bild stammt aus der Originalquelle und dient lediglich illustrativen Zwecken.