Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Tipps & Tricks

Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Tipps & Tricks

Du hast ein Geschäft mit einem großen Parkplatz oder ein einfaches Eigenheim mit Garage und Auffahrt? Es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer ohne deine Erlaubnis ihren Wagen auf deinem Privatparkplatz abstellen. Doch zum Glück gehört der Parkplatz dir – und du darfst das fremde Fahrzeug abschleppen lassen.

Clever gegen Falschparker vorgehen

Ob du deine Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen hast oder zahlende Kunden in deinem Geschäft erwartest, es ist ärgerlich, wenn die Stellplätze belegt sind. Doch du hast das Recht, unbefugt geparkte Fahrzeuge von deinem Privatparkplatz abschleppen zu lassen. Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt.

So machst du deinen Privatparkplatz kenntlich

Damit du dein Recht durchsetzen kannst, ist es wichtig, deutlich zu machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Du kannst ein Schild anbringen, auf dem die Bedingungen klarstellt sind. Zum Beispiel:

  • Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf deinem Parkplatz parken, wie Kunden deines Geschäfts oder Anlieger.
  • Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht dein Parkplatz anderen Personen zur Verfügung.
  • Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken und müssen eine Parkscheibe verwenden.
  • Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, deinen Parkplatz zu nutzen.

Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an deine Regeln halten, dürfen von deinem Privatparkplatz abgeschleppt werden.

Die Polizei kann nicht abschleppen

Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abzuschleppen. Sie kann lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und ihn telefonisch bitten, sein Auto wegzufahren. Du bist jedoch nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und darfst das fremde Auto direkt von deinem Privatparkplatz abschleppen lassen.

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Wann du selbst aktiv werden darfst

Gemäß Paragraph 859 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches darfst du dir Selbsthilfe verschaffen, wenn dir ein Teil deines Grundstücks widerrechtlich entzogen wurde. Du darfst das fremde Fahrzeug von deinem Privatparkplatz abschleppen lassen. Beachte jedoch, dass du den Falschparker nicht am Wegfahren hindern darfst, um eine Entschädigung zu erpressen. Das wäre strafbare Nötigung.

So funktioniert das Abschleppen

Als erstes solltest du versuchen, den Fahrer des Autos ausfindig zu machen und ihn bitten, sein Fahrzeug wegzufahren. Wenn dies nicht möglich ist, kannst du ein geeignetes Abschleppunternehmen beauftragen. Dokumentiere vorher eventuelle Schäden am Wagen mit Fotos, um späteren Forderungen vorzubeugen. Du bist in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto abgeschleppt hat und wo er es finden kann. Die Abschleppgebühren muss der Falschparker selbst bezahlen.

Falschparker abmahnen

Wenn du befürchtest, dass der Falschparker wiederholt auf deinen Privatparkplatz zurückgreift, kannst du eine Unterlassungserklärung verlangen. Steht das Fahrzeug danach erneut auf deinem Parkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Eine solche Unterlassungserklärung kannst du bei einem Anwalt beantragen, indem du ihm das Kfz-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeugs übermittelst. Auch Belege wie Fotos oder Zeugenaussagen sollten mit eingereicht werden.

Du hast das Recht, deinen Privatparkplatz zu schützen und Falschparker von dort abschleppen zu lassen. So stehen deine Parkplätze dauerhaft deinen Besuchern oder Kunden zur Verfügung.