Von Gewerbeanmeldung bis Handelsregistereintrag – Was Sie wissen müssen

Von Gewerbeanmeldung bis Handelsregistereintrag – Was Sie wissen müssen

Wer den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen möchte, muss verschiedene Anmeldungen und Genehmigungen einholen. In diesem Artikel werden die wichtigsten behördlichen Nachweise im Rahmen einer Existenzgründung vorgestellt.

Gewerbeanmeldung

Laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Existenzgründer ihr Vorhaben beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung erhalten sie den Gewerbeschein, eine Empfangsbestätigung, die ihnen das Recht verleiht, ein Gewerbe zu führen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewerbeanmeldungspflicht für bestimmte Branchen wie Freiberufler oder Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage. Es kann jedoch Verzögerungen geben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbetreibende wie Makler oder Restaurantbesitzer, die zusätzliche Unterlagen zur Gewerbeausübung vorlegen müssen. Weitere Verzögerungen können sich aus gesetzlichen Anforderungen ergeben, z.B. Umwelt- und Denkmalschutz oder Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter.

Gewerbeanmeldung

Steuernummer beim Finanzamt einholen

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Existenzgründer. Dieser Fragebogen sollte innerhalb eines Monats ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung erhalten Existenzgründer ihre Steuernummer, mit der sie bei den Finanzbehörden registriert sind.

Eintrag ins Handelsregister

Ein weiterer Nachweis, den bestimmte Gründer erbringen müssen, ist der Eintrag ins Handelsregister. Dieses öffentlich einsehbare Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines kaufmännischen Unternehmens. Folgende Rechtsformen sind dazu verpflichtet:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)

Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als kaufmännisch gilt und dementsprechend ins Handelsregister eingetragen werden muss, werden bestimmte Kennzahlen wie Jahresumsatz, Kapital, Anzahl der Geschäftsvorgänge oder Beschäftigtenanzahl herangezogen.

Eintrag ins Handelsregister

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Existenzgründer, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu gehören die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Behörden stellen den Gründern eine Betriebsnummer für die Versicherungsnachweise der Mitarbeiter aus. Auch bei einer Unternehmensnachfolge muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber des Unternehmens gebunden ist. Existenzgründer erhalten außerdem ein Schlüsselverzeichnis über die verschiedenen Formen versicherungspflichtiger Tätigkeiten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und kümmert sich um Arbeits- oder Wegeunfälle, Berufskrankheiten und deren Vermeidung. Sie befreit Existenzgründer auch von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Arbeitnehmern. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach dem Start der Existenzgründung erfolgen. Obwohl das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitet, sollte die Anmeldung unbedingt innerhalb dieser Frist selbst erfolgen, um Probleme zu vermeiden.

Meldung bei der Handwerkskammer

Existenzgründer im Handwerk müssen ihre Gründung schriftlich bei der Handwerkskammer anmelden. Die zulassungspflichtigen Handwerksberufe werden in die Handwerksrolle eingetragen. Für zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis.

Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Ein Beispiel: Existenzgründer nehmen künstlerische Leistungen im Wert von 5.000 Euro (brutto) in Anspruch. Nach Abzug der Umsatzsteuer bleibt ein Nettobetrag von 4.201,68 Euro übrig. Von diesem Wert sind 4,2 % zu berechnen, was einem Abgabenwert von 176,47 Euro entspricht.

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Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Die genannten Nachweise sind nicht für alle Existenzgründer verpflichtend. Es ist jedoch ratsam, im Rahmen der Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung zu prüfen, ob eine Anmeldung bei den jeweiligen Behörden obligatorisch ist, um hohe Nachzahlungen und Strafgebühren zu vermeiden. Ein Existenzgründungsberater kann den Gründer aufklären und wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten. Die Kosten für eine Gründungsberatung können je nach Bundesland mit staatlichen Fördermitteln von bis zu 70 % übernommen werden. Beachten Sie, dass bestimmte Fördermittel nur vor der Gründung beantragt werden können. Vernachlässigen Sie auch nicht die Erstellung eines Businessplans.

Existenzgründungsberatung

Wer den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen möchte, muss verschiedene Anmeldungen und Genehmigungen einholen. In diesem Artikel werden die wichtigsten behördlichen Nachweise im Rahmen einer Existenzgründung vorgestellt.

Gewerbeanmeldung

Laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Existenzgründer ihr Vorhaben beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung erhalten sie den Gewerbeschein, eine Empfangsbestätigung, die ihnen das Recht verleiht, ein Gewerbe zu führen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewerbeanmeldungspflicht für bestimmte Branchen wie Freiberufler oder Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage. Es kann jedoch Verzögerungen geben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbetreibende wie Makler oder Restaurantbesitzer, die zusätzliche Unterlagen zur Gewerbeausübung vorlegen müssen. Weitere Verzögerungen können sich aus gesetzlichen Anforderungen ergeben, z.B. Umwelt- und Denkmalschutz oder Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter.

Gewerbeanmeldung

Steuernummer beim Finanzamt einholen

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Existenzgründer. Dieser Fragebogen sollte innerhalb eines Monats ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung erhalten Existenzgründer ihre Steuernummer, mit der sie bei den Finanzbehörden registriert sind.

Eintrag ins Handelsregister

Ein weiterer Nachweis, den bestimmte Gründer erbringen müssen, ist der Eintrag ins Handelsregister. Dieses öffentlich einsehbare Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines kaufmännischen Unternehmens. Folgende Rechtsformen sind dazu verpflichtet:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)

Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als kaufmännisch gilt und dementsprechend ins Handelsregister eingetragen werden muss, werden bestimmte Kennzahlen wie Jahresumsatz, Kapital, Anzahl der Geschäftsvorgänge oder Beschäftigtenanzahl herangezogen.

Eintrag ins Handelsregister

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Existenzgründer, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu gehören die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Behörden stellen den Gründern eine Betriebsnummer für die Versicherungsnachweise der Mitarbeiter aus. Auch bei einer Unternehmensnachfolge muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber des Unternehmens gebunden ist. Existenzgründer erhalten außerdem ein Schlüsselverzeichnis über die verschiedenen Formen versicherungspflichtiger Tätigkeiten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und kümmert sich um Arbeits- oder Wegeunfälle, Berufskrankheiten und deren Vermeidung. Sie befreit Existenzgründer auch von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Arbeitnehmern. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach dem Start der Existenzgründung erfolgen. Obwohl das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitet, sollte die Anmeldung unbedingt innerhalb dieser Frist selbst erfolgen, um Probleme zu vermeiden.

Meldung bei der Handwerkskammer

Existenzgründer im Handwerk müssen ihre Gründung schriftlich bei der Handwerkskammer anmelden. Die zulassungspflichtigen Handwerksberufe werden in die Handwerksrolle eingetragen. Für zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis.

Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Ein Beispiel: Existenzgründer nehmen künstlerische Leistungen im Wert von 5.000 Euro (brutto) in Anspruch. Nach Abzug der Umsatzsteuer bleibt ein Nettobetrag von 4.201,68 Euro übrig. Von diesem Wert sind 4,2 % zu berechnen, was einem Abgabenwert von 176,47 Euro entspricht.

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Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Die genannten Nachweise sind nicht für alle Existenzgründer verpflichtend. Es ist jedoch ratsam, im Rahmen der Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung zu prüfen, ob eine Anmeldung bei den jeweiligen Behörden obligatorisch ist, um hohe Nachzahlungen und Strafgebühren zu vermeiden. Ein Existenzgründungsberater kann den Gründer aufklären und wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten. Die Kosten für eine Gründungsberatung können je nach Bundesland mit staatlichen Fördermitteln von bis zu 70 % übernommen werden. Beachten Sie, dass bestimmte Fördermittel nur vor der Gründung beantragt werden können. Vernachlässigen Sie auch nicht die Erstellung eines Businessplans.

Existenzgründungsberatung

Wer den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen möchte, muss verschiedene Anmeldungen und Genehmigungen einholen. In diesem Artikel werden die wichtigsten behördlichen Nachweise im Rahmen einer Existenzgründung vorgestellt.

Gewerbeanmeldung

Laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Existenzgründer ihr Vorhaben beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung erhalten sie den Gewerbeschein, eine Empfangsbestätigung, die ihnen das Recht verleiht, ein Gewerbe zu führen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewerbeanmeldungspflicht für bestimmte Branchen wie Freiberufler oder Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage. Es kann jedoch Verzögerungen geben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbetreibende wie Makler oder Restaurantbesitzer, die zusätzliche Unterlagen zur Gewerbeausübung vorlegen müssen. Weitere Verzögerungen können sich aus gesetzlichen Anforderungen ergeben, z.B. Umwelt- und Denkmalschutz oder Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter.

Gewerbeanmeldung

Steuernummer beim Finanzamt einholen

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Existenzgründer. Dieser Fragebogen sollte innerhalb eines Monats ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung erhalten Existenzgründer ihre Steuernummer, mit der sie bei den Finanzbehörden registriert sind.

Eintrag ins Handelsregister

Ein weiterer Nachweis, den bestimmte Gründer erbringen müssen, ist der Eintrag ins Handelsregister. Dieses öffentlich einsehbare Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines kaufmännischen Unternehmens. Folgende Rechtsformen sind dazu verpflichtet:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)

Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als kaufmännisch gilt und dementsprechend ins Handelsregister eingetragen werden muss, werden bestimmte Kennzahlen wie Jahresumsatz, Kapital, Anzahl der Geschäftsvorgänge oder Beschäftigtenanzahl herangezogen.

Eintrag ins Handelsregister

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Existenzgründer, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu gehören die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Behörden stellen den Gründern eine Betriebsnummer für die Versicherungsnachweise der Mitarbeiter aus. Auch bei einer Unternehmensnachfolge muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber des Unternehmens gebunden ist. Existenzgründer erhalten außerdem ein Schlüsselverzeichnis über die verschiedenen Formen versicherungspflichtiger Tätigkeiten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und kümmert sich um Arbeits- oder Wegeunfälle, Berufskrankheiten und deren Vermeidung. Sie befreit Existenzgründer auch von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Arbeitnehmern. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach dem Start der Existenzgründung erfolgen. Obwohl das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitet, sollte die Anmeldung unbedingt innerhalb dieser Frist selbst erfolgen, um Probleme zu vermeiden.

Meldung bei der Handwerkskammer

Existenzgründer im Handwerk müssen ihre Gründung schriftlich bei der Handwerkskammer anmelden. Die zulassungspflichtigen Handwerksberufe werden in die Handwerksrolle eingetragen. Für zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis.

Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Ein Beispiel: Existenzgründer nehmen künstlerische Leistungen im Wert von 5.000 Euro (brutto) in Anspruch. Nach Abzug der Umsatzsteuer bleibt ein Nettobetrag von 4.201,68 Euro übrig. Von diesem Wert sind 4,2 % zu berechnen, was einem Abgabenwert von 176,47 Euro entspricht.

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Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Die genannten Nachweise sind nicht für alle Existenzgründer verpflichtend. Es ist jedoch ratsam, im Rahmen der Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung zu prüfen, ob eine Anmeldung bei den jeweiligen Behörden obligatorisch ist, um hohe Nachzahlungen und Strafgebühren zu vermeiden. Ein Existenzgründungsberater kann den Gründer aufklären und wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten. Die Kosten für eine Gründungsberatung können je nach Bundesland mit staatlichen Fördermitteln von bis zu 70 % übernommen werden. Beachten Sie, dass bestimmte Fördermittel nur vor der Gründung beantragt werden können. Vernachlässigen Sie auch nicht die Erstellung eines Businessplans.

Existenzgründungsberatung

Wer den Traum der Selbstständigkeit verwirklichen möchte, muss verschiedene Anmeldungen und Genehmigungen einholen. In diesem Artikel werden die wichtigsten behördlichen Nachweise im Rahmen einer Existenzgründung vorgestellt.

Gewerbeanmeldung

Laut Paragraph 14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Existenzgründer ihr Vorhaben beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Nach der Anmeldung erhalten sie den Gewerbeschein, eine Empfangsbestätigung, die ihnen das Recht verleiht, ein Gewerbe zu führen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewerbeanmeldungspflicht für bestimmte Branchen wie Freiberufler oder Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage. Es kann jedoch Verzögerungen geben, insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbetreibende wie Makler oder Restaurantbesitzer, die zusätzliche Unterlagen zur Gewerbeausübung vorlegen müssen. Weitere Verzögerungen können sich aus gesetzlichen Anforderungen ergeben, z.B. Umwelt- und Denkmalschutz oder Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter.

Gewerbeanmeldung

Steuernummer beim Finanzamt einholen

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt sendet daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an den Existenzgründer. Dieser Fragebogen sollte innerhalb eines Monats ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden. Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung erhalten Existenzgründer ihre Steuernummer, mit der sie bei den Finanzbehörden registriert sind.

Eintrag ins Handelsregister

Ein weiterer Nachweis, den bestimmte Gründer erbringen müssen, ist der Eintrag ins Handelsregister. Dieses öffentlich einsehbare Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines kaufmännischen Unternehmens. Folgende Rechtsformen sind dazu verpflichtet:

  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co.KG)

Für Kleingewerbe-Betriebe und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Eintrag freiwillig. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmen als kaufmännisch gilt und dementsprechend ins Handelsregister eingetragen werden muss, werden bestimmte Kennzahlen wie Jahresumsatz, Kapital, Anzahl der Geschäftsvorgänge oder Beschäftigtenanzahl herangezogen.

Eintrag ins Handelsregister

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Existenzgründer, die sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sich bei den Trägern der Sozialversicherungen melden. Dazu gehören die Agentur für Arbeit, Krankenkassen und Rentenversicherung. Die Behörden stellen den Gründern eine Betriebsnummer für die Versicherungsnachweise der Mitarbeiter aus. Auch bei einer Unternehmensnachfolge muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber des Unternehmens gebunden ist. Existenzgründer erhalten außerdem ein Schlüsselverzeichnis über die verschiedenen Formen versicherungspflichtiger Tätigkeiten.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und kümmert sich um Arbeits- oder Wegeunfälle, Berufskrankheiten und deren Vermeidung. Sie befreit Existenzgründer auch von der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Arbeitnehmern. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft muss spätestens eine Woche nach dem Start der Existenzgründung erfolgen. Obwohl das Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitet, sollte die Anmeldung unbedingt innerhalb dieser Frist selbst erfolgen, um Probleme zu vermeiden.

Meldung bei der Handwerkskammer

Existenzgründer im Handwerk müssen ihre Gründung schriftlich bei der Handwerkskammer anmelden. Die zulassungspflichtigen Handwerksberufe werden in die Handwerksrolle eingetragen. Für zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerbe gibt es ein separates Verzeichnis.

Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Ein Beispiel: Existenzgründer nehmen künstlerische Leistungen im Wert von 5.000 Euro (brutto) in Anspruch. Nach Abzug der Umsatzsteuer bleibt ein Nettobetrag von 4.201,68 Euro übrig. Von diesem Wert sind 4,2 % zu berechnen, was einem Abgabenwert von 176,47 Euro entspricht.

Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Die genannten Nachweise sind nicht für alle Existenzgründer verpflichtend. Es ist jedoch ratsam, im Rahmen der Vorbereitung auf eine Unternehmensgründung zu prüfen, ob eine Anmeldung bei den jeweiligen Behörden obligatorisch ist, um hohe Nachzahlungen und Strafgebühren zu vermeiden. Ein Existenzgründungsberater kann den Gründer aufklären und wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten. Die Kosten für eine Gründungsberatung können je nach Bundesland mit staatlichen Fördermitteln von bis zu 70 % übernommen werden. Beachten Sie, dass bestimmte Fördermittel nur vor der Gründung beantragt werden können. Vernachlässigen Sie auch nicht die Erstellung eines Businessplans.

Existenzgründungsberatung