Im Dezember 2018 wurde der Wohnungskonzern Vonovia von der Verbraucherzentrale abgemahnt, da er automatisch Versorgungsverträge für Strom und Gas in seinen Mietverträgen abschloss. Diese Verträge wurden wirksam, wenn die Mieter die entsprechende Klausel nicht strichen oder den Versorgungsvertrag nachträglich widerrufen. Auch in Dortmund und Umgebung wurde dieses Modell angewandt.
Kritik an Vonovias Geschäftspraxis
Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Mietervereine übten harte Kritik am Wohnungskonzern. Die Stadtwerke Schwerte verklagten Vonovia sogar auf Unterlassung – und hatten Erfolg. Durch ein Anerkenntnisurteil vermied Vonovia eine Gerichtsentscheidung, auf die sich andere potenzielle Kläger hätten beziehen können.
Intransparente Konditionen in den AGB
Im Dezember 2018 verteidigte das Wohnungsunternehmen seine Geschäftspraxis, änderte sie jedoch im Hintergrund. Seit etwa Frühjahr 2019 verwendet Vonovia andere Mietvertragsformulare. Den Mietern wird weiterhin eine Energielieferung angeboten, jedoch müssen sie diese aktiv ankreuzen. Die Preise (Grundpreis: 7,14 €/Monat; Verbrauchspreis: 27,57 ct/kWh) und die Laufzeit (12 Monate) sind jedoch nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgeführt und nicht im Mietvertrag. Zudem wird der Strom als “Grünstrom” bezeichnet, ohne auf bekannte Zertifikate hinzuweisen. Die tatsächlichen Vorteile des Ausbaus erneuerbarer Energien bleiben für die Mieter im Dunkeln. Informationen zum Strom-Mix fehlen ebenfalls.
Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund ist der Ansicht, dass ein separater Vertrag mit Preis, Laufzeit und Zertifizierung die einzige verbraucherfreundliche Lösung wäre. Der Energieliefervertrag gehöre generell nicht in den Mietvertrag. Vonovia trickst auch, indem Preise und Laufzeit in den AGB versteckt werden. Obwohl Vonovia betont, dass der Abschluss des Energieliefervertrags keinen Einfluss auf den eigentlichen Mietvertrag habe, könnten sich Mieter unter Druck gesetzt fühlen.
Das Angebot von Vonovia ist zudem nicht attraktiv. Bei einem Verbrauch von 2.000 kWh fallen bei Vonovia Gesamtkosten von rund 644 Euro im Jahr an. Beim örtlichen Energieversorger DEW21 in Dortmund belaufen sich die Kosten im Tarif “Basis” mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einem Ökostrom-Zuschlag (TÜV-Nord-Zertifikat) auf knapp 637 Euro. Auch Ökostrom mit Neuanlagenförderung kostet nur geringfügig mehr. Zum Beispiel verlangt die Genossenschaft Elektrizitätswerke Schönau (EWS) für 2.000 kWh 660,40 Euro im Jahr und damit nur 1,34 € im Monat mehr als Vonovia. Der Vertrag ist zudem monatlich kündbar.
Tobias Scholz fasst zusammen: “Das Vonovia-Angebot ist weder transparent, noch preislich attraktiv. Statt hier direkt einen Einjahresvertrag abzuschließen, empfehlen wir, Leistungen, Strom-Mix und Preise in Ruhe zu vergleichen.”
Keine weiteren Informationen zum Thema Energieanbieter
Diese Informationen wurden von der Pressemitteilung des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. am 04.09.2019 entnommen.