Vorsicht beim Kauf eines “Bastlerfahrzeugs” – Gebrauchtwagen mit Tücken

Vorsicht beim Kauf eines “Bastlerfahrzeugs” – Gebrauchtwagen mit Tücken

Keine Frage, der C-Klasse-Benz von 17 Jahren sieht noch immer großartig aus. Volllederausstattung, Sportlenkrad, Soundsystem – selbst der rote Lack glänzt wie neu. Der Verkäufer schwärmt: “Der Mercedes ist ein absoluter Hingucker und läuft einwandfrei.” Und das Beste: Das Auto wird bei Ebay-Kleinanzeigen für nur 1700 Euro angeboten. Aber Vorsicht, es scheint einen gravierenden Haken zu geben: “Auf jeden Fall wird es als Bastlerfahrzeug verkauft.”

Was bedeutet der Begriff “Bastlerfahrzeug”?

Im Fachjargon werden nur Autos als “Bastlerfahrzeuge” bezeichnet, die bereits ihr reguläres Autoleben hinter sich haben. Das sind abgemeldete Rostlauben, die für ein paar Hundert Euro als Teilespender verkauft werden. Andere werden vielleicht noch eine Weile als Winterauto genutzt, bevor sie verschrottet werden.

Der Mercedes-Benz in der Anzeige scheint jedoch weit davon entfernt zu sein. Mit etwas Pflege könnte der C180 aus dem Jahr 1998 problemlos weiterfahren. Zwar läuft auch sein TÜV im Sommer ab, aber aufgrund seines guten Zustands sollte das “kein Problem” sein, versichert der Verkäufer. Er behauptet, dass sein Wagen nur minimale Gebrauchsspuren aufweist. Außerdem lässt sich die hintere rechte Scheibe nicht öffnen. Bei einem Benz für 1700 Euro ist das doch ein Geschenk, oder?

Aber Vorsicht: Der Verkäufer sagt auch: “Ich werde nichts mehr in das Auto investieren.” Bedeutet das, dass man möglicherweise mehr Geld investieren muss, um eine neue TÜV-Plakette zu bekommen?

Mercedes SL für 10.000 Euro

Der Begriff “Bastlerfahrzeug” ist heute sehr beliebt geworden. Gebrauchtwagenverkäufer nehmen diesen Satz gerne in den Kaufvertrag auf, um jegliche Garantien oder Gewährleistungen auszuschließen – selbst wenn das Auto noch TÜV hat und täglich genutzt wird.

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Der Automobilklub ADAC warnt jedoch vor dieser Formulierung. “Die Haftung kann dadurch noch lange nicht ausgeschlossen werden”, sagt ADAC-Rechtsexperte Klaus Heimgärtner. Denn ein Bastlerfahrzeug ist per Definition ein Auto, das sich in seinem gegenwärtigen Zustand nicht mehr für den Straßenverkehr eignet und erst mühsam wieder aufgebaut werden muss.

Es handelt sich also um abgemeldete, vom Rost zerfressene Karossen, die nur noch Liebhaber interessieren. Es gibt Bastler, die solche Schrottlauben suchen, um sie in ihrer Freizeit wieder aufzubauen. Erst dann kann man von einem Bastlerauto sprechen, erklärt Heimgärtner.

Der Preis ist dabei nicht immer das entscheidende Kriterium. Die meisten Bastlerfahrzeuge kosten zwar nur wenige Hundert Euro. Ein seltener Mercedes 300 SL Flügeltürer im abgewrackten Zustand bleibt selbst bei einem Preis von 10.000 Euro immer noch ein Schnäppchen. Ausschlaggebend für die Bezeichnung “Bastlerauto” ist der Zustand des Fahrzeugs. Je schlechter der Zustand, desto mehr muss daran gebastelt werden.

Anzeige wegen arglistiger Täuschung droht

Jedoch sind auch Youngtimer eine andere Kategorie. Diese werden täglich genutzt und haben idealerweise “TÜV neu”. Eine Stichprobe bei Ebay Kleinanzeigen listet über 4000 Autos auf, die als Bastlerfahrzeuge angeboten werden. Viele davon sind tatsächlich abgenutzte Autos ohne TÜV oder es handelt sich um Fahrzeuge, bei denen man sich fragt, was man daran überhaupt noch reparieren soll, da sie in einem komplett einwandfreien Zustand sind.

Ein Beispiel dafür ist ein PT Cruiser “mit vielen Extras”, der in der Oberpfalz angeboten wird. In der Anzeige heißt es: “Das Fahrzeug wird aufgrund der Kilometerleistung als Bastlerfahrzeug verkauft.” Der Wagen hat bereits 230.000 Kilometer auf dem Tacho. Das ist zwar nicht wenig, aber kein Grund, das Auto aufzugeben. Der einzige Grund für den Verkauf ist laut dem Verkäufer der Kauf eines neuen Autos. Kann man ihm wirklich trauen?

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Laut ADAC-Experte Heimgärtner sollte man vor dem Verkauf eines Fahrzeugs eine genaue Beschreibung abgeben. Andernfalls könnte man später wegen arglistiger Täuschung angezeigt werden. Die Klausel “Bastlerfahrzeug” im Vertrag schützt einen nicht und ist juristisch umstritten. Dennoch versuchen sogar Autohändler, ihre Fahrzeuge als “Bastlerautos” zu verkaufen. Dabei können Unternehmer die Haftung nicht ausschließen und müssen mindestens ein Jahr Garantie gewähren.

Laut ADAC ist man als Privatperson nur dann auf der sicheren Seite, wenn man seinen Gebrauchtwagen “unter Ausschluss der Sachmängelhaftung” verkauft. Jedoch ist dieser Passus im Vertrag nicht sonderlich vertrauenswürdig, und es ist fraglich, ob potenzielle Käufer dem zustimmen werden. Denn für sie bedeutet dies, die Katze im Sack zu kaufen.