Vorsicht beim Verkauf von Firmenautos: Steuerliche und rechtliche Fallstricke

Vorsicht beim Verkauf von Firmenautos: Steuerliche und rechtliche Fallstricke

Bei der Veräußerung von Firmenwagen gibt es steuerliche und rechtliche Stolperfallen, die für Unternehmen teuer werden können. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, worauf Sie achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Der Verkauf von Firmenwagen erfordert Weitblick und Planung

Firmenwagen sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Nach Ablauf der sechs Jahre Abschreibung werden sie in der Regel durch neue Fahrzeuge ersetzt und die alten verkauft. Dabei werden jedoch oft steuerliche und rechtliche Aspekte übersehen. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin von der Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach, betont: “Der Verkauf von Firmenwagen erfordert genauso viel Weitblick wie der Kauf. Andernfalls können unvorhergesehene Kosten entstehen.”

Steuerliche Konsequenzen beachten

Wenn der Firmenwagen zum Betriebsvermögen gehört, muss der Fiskus beim Verkauf berücksichtigt werden. Dabei spielt es laut Stephanie Thomas keine Rolle, ob der Wagen wegen privater Nutzung nur teilweise abgeschrieben wurde. Die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis wird als Gewinn angesehen und ist voll steuerpflichtig.

Kalkulieren Sie die Steuern vor dem Verkauf ein

Wenn eine GmbH beispielsweise einen Firmenwagen mit einem Restbuchwert von 6.000 Euro für 13.000 Euro netto verkauft, macht sie einen Gewinn von 7.000 Euro. In diesem Fall fallen etwa 2.100 Euro Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und 2.470 Euro Umsatzsteuer an. Steuerberaterin Thomas warnt Unternehmer davor, diese Steuern zu übersehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Unternehmen sollten auch dann vorsichtig sein, wenn der Verkaufspreis über dem Buchwert liegt. Verkauft ein Unternehmer den Firmenwagen zum Buchwert oder sogar darunter an einen Gesellschafter, kann das Finanzamt die Angemessenheit des Preises in Frage stellen. Stephanie Thomas empfiehlt daher, immer ein Sachverständigengutachten einzuholen, um Bedenken der Finanzbeamten leichter ausräumen zu können.

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Privatvermögen oder Betriebsvermögen?

Ein Firmenwagen gehört nur dann zum Betriebsvermögen, wenn er zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Liegt die betriebliche Nutzung unter zehn Prozent, handelt es sich um Privatvermögen und ein Verkauf ist nicht steuerpflichtig. Bei einer Nutzung zwischen zehn und maximal 50 Prozent kann der Firmenwagen entweder dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Stephanie Thomas erklärt: “Wenn der Firmenwagen dem Privatvermögen zugeordnet wird, sollten die betrieblichen Fahrten genau dokumentiert werden, um den Verdacht einer überwiegend betrieblichen Nutzung auszuräumen.” Alternativ kann der Firmenwagen auch vollständig als Betriebsvermögen deklariert werden. In jedem Fall sollte geprüft werden, welche steuerliche Behandlung insgesamt günstiger ist.

Verkauf an Privatpersonen: Vorsicht vor der Umsatzsteuerpflicht

Selbst wenn Unternehmen beim Kauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnten, kann beim Verkauf an Privatpersonen Umsatzsteuerpflicht drohen. Hier bietet das sogenannte “Entnahme-Verkaufs-Modell” einen Ausweg. Dabei wird der Wagen zunächst aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen überführt. Für den anschließenden Verkauf fällt dann keine Umsatzsteuer an. Es ist jedoch wichtig, dass diese Entnahme sorgfältig dokumentiert wird. Stephanie Thomas rät: “Unternehmen sollten die Entnahme sofort verbuchen und den Zeitpunkt in der Buchhaltung schriftlich festhalten.”

Achtung Gewährleistungspflicht

Beim Verkauf eines Firmenwagens an Privatpersonen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Verkäufer müssen zwei Jahre lang für alle Mängel haften, die über den normalen Verschleiß hinausgehen – vorausgesetzt, der Mangel bestand bereits bei Übergabe. Bei einem Verkauf an andere Unternehmen, wie beispielsweise Autohändler, kann eine Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden.

Fazit: Vermeiden Sie Fallstricke beim Verkauf von Firmenautos

Der Verkauf von Firmenwagen erfordert sorgfältige Planung und Beratung, um steuerliche und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Unternehmen sollten die Auswirkungen des Verkaufs frühzeitig mit ihrem Berater klären, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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