Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Eine richtige Vorsorge ist wichtig, um sicherzustellen, dass unsere Angelegenheiten gut geregelt sind, auch wenn wir nicht mehr voll handlungsfähig sind. In diesem Artikel werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erklärt, damit du informierte Entscheidungen treffen kannst.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dir, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, alle wichtigen Angelegenheiten in deinem Namen zu erledigen. Das umfasst persönliche Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen, Unterbringung, Post und Telekommunikation, sowie wirtschaftliche Angelegenheiten wie Banken und Versicherungen, Grundbesitz und Steuerfragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass dein Ehepartner oder deine Verwandten nicht automatisch berechtigt sind, für dich zu handeln oder Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu treffen. Selbst bei gemeinsam angeschafftem Eigentum kann dein Partner allein keine Entscheidungen treffen. Hierfür ist immer eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Das 2023 eingeführte Notvertretungsrecht von Ehegatten gilt nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für sechs Monate. Es ersetzt also keine Vorsorgevollmacht.

Falls du keine Vorsorgevollmacht hast, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer für dich bestellen, wenn du nicht mehr in der Lage bist, deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Dieser Betreuer kann auch eine fremde Person sein. Viele Menschen möchten jedoch nicht, dass eine ihnen unbekannte Person persönliche und finanziell bedeutsame Entscheidungen für sie trifft. Selbst wenn dein Partner oder ein Verwandter als dein Betreuer bestellt wird, unterliegt er umfassenden Genehmigungs- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht. Dies kannst du mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden.

In einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer deine Angelegenheiten für dich regeln soll. Das können dein Ehepartner oder Lebenspartner, Verwandte oder andere enge Vertraute sein. Du kannst eine oder mehrere Personen bevollmächtigen. Du kannst auch festlegen, ob die Bevollmächtigten selbstständig Entscheidungen treffen können (Einzelvertretungsmacht) oder ob immer zwei oder mehr Bevollmächtigte gemeinsam entscheiden müssen (Gesamtvertretungsmacht).

Es ist wichtig, dass du nur Vertrauenspersonen bevollmächtigst. Die Bevollmächtigten können umfassend über dein Vermögen verfügen und existenzielle Entscheidungen im medizinischen Bereich treffen. Daher solltest du nur Personen bevollmächtigen, deren Loyalität du aufgrund einer langjährigen persönlichen Beziehung sicher einschätzen kannst.

Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen dem Innen- und Außenverhältnis einer Vorsorgevollmacht:

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Im Außenverhältnis gilt die Vollmacht sofort und uneingeschränkt gegenüber allen Personen, mit denen der Bevollmächtigte in Kontakt tritt. Das bedeutet, dass Verträge, Anweisungen und andere Handlungen, die der Bevollmächtigte in deinem Namen vornimmt, gültig sind. Es spielt keine Rolle, ob der Notfall (Krankheit, Gebrechlichkeit) bereits eingetreten ist oder ob du noch in der Lage bist, deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Personen, denen der Bevollmächtigte eine Ausfertigung der Vollmachtsurkunde vorlegt, können darauf vertrauen, dass die Vollmacht wirksam ist. Sie müssen nicht bei dir nachfragen, ob du krank oder handlungsunfähig bist, und sie müssen sich auch kein Attest vorlegen lassen.

Eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis würde Unsicherheit für den Rechtsverkehr schaffen. Deine Vertragspartner könnten nicht darauf vertrauen, ob die Vollmacht tatsächlich wirksam ist. Ärztliche Atteste können nicht immer einen sicheren Nachweis erbringen und die Frage stellt sich, wie aktuell die Atteste sein müssen. Eine Vollmacht, die nur im Außenverhältnis beschränkt ist, kann also nicht umfassende und sichere Vorsorge gewährleisten. In diesem Fall müsste das Gericht möglicherweise einen Betreuer bestellen, was du eigentlich vermeiden möchtest.

Das Innenverhältnis betrifft die Beziehung zwischen dir und dem Bevollmächtigten. Hier kannst du festlegen, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nur nutzen soll, wenn du nicht mehr in der Lage bist, deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Bevollmächtigte muss sich daran halten, um nicht dir gegenüber schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar zu werden. Wenn der Bevollmächtigte gegen deine Anweisungen im Innenverhältnis verstößt, sind seine Handlungen gegenüber Dritten in der Regel trotzdem gültig. Daher ist es wichtig, dass du nur Personen bevollmächtigst, von denen du sicher bist, dass sie die Vollmacht in deinem Sinne nutzen.

Wenn du mehrere Bevollmächtigte hast, empfiehlt es sich in der Regel, dass jeder Bevollmächtigte im Außenverhältnis allein entscheiden kann. Dies ermöglicht Handlungen, auch wenn ein Bevollmächtigter krank oder verhindert ist. Im Innenverhältnis kannst du jedoch festlegen, dass die Bevollmächtigten eine bestimmte Reihenfolge einhalten oder sich vor einer Entscheidung miteinander abstimmen müssen. Du kannst einem Hauptbevollmächtigten auch die Befugnis geben, die Vollmacht für die anderen Bevollmächtigten zu widerrufen, falls du den Eindruck hast, dass einer von ihnen die Vollmacht nicht in deinem Interesse nutzt.

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Für zusätzliche Sicherheit können wir deine Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Auf dieses Register haben alle Betreuungsrichter in Deutschland Zugriff. So stellen wir sicher, dass im Ernstfall dein Bevollmächtigter benachrichtigt wird und nicht ein Betreuer bestellt wird, obwohl du bereits eine Vorsorgevollmacht hast.

Betreuungsverfügung

In der Vorsorgevollmacht nehmen wir normalerweise auch eine vorsorgliche Betreuungsverfügung auf. Hier kannst du festlegen, wer im Falle einer notwendigen Betreuung zum Betreuer bestellt werden soll. Obwohl eine Betreuung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich ist, wenn du einen Vorsorgebevollmächtigten eingesetzt hast, kannst du vorsorglich festlegen, dass dein Bevollmächtigter auch zum Betreuer bestellt werden soll.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kannst du festlegen, welche medizinischen Behandlungen du wünschst oder nicht wünschst, wenn ein bestimmter Krankheitszustand eintritt. Damit gibst du deinen Bevollmächtigten Richtlinien für ihre Entscheidungen. Deine Wünsche müssen von den Bevollmächtigten zusammen mit dem Arzt umgesetzt werden, wenn der in der Patientenverfügung beschriebene Krankheitszustand erreicht ist und du dich selbst nicht mehr äußern kannst. In der General- und Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer deine Vertrauensperson(en) ist/sind, die dich vertreten und für dich entscheiden darf/dürfen. In der Patientenverfügung hingegen legst du fest, welche Entscheidungen im medizinischen Bereich deine Vertrauensperson(en) im Ernstfall treffen soll(en).

Es ist wichtig, dass deine Patientenverfügung so präzise wie möglich ist, um deinen Angehörigen und den behandelnden Ärzten klare Anweisungen zu geben. So kannst du sicherstellen, dass deine individuellen Behandlungswünsche umgesetzt werden. Du solltest diese Fragen auch mit deinem Arzt besprechen. Falls du Hilfe bei der Formulierung deiner Patientenverfügung benötigst oder sie notariell beglaubigen lassen möchtest, unterstützen wir dich gerne.

Die Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht

Die Errichtung einer notariellen Vorsorgevollmacht bietet dir folgende Vorteile:

  • Wenn du nicht mehr voll handlungsfähig bist, regeln ausschließlich die von dir ausgewählten Vertrauenspersonen deine Angelegenheiten. Du bestimmst selbst, wer sich um dich kümmert und dich in finanziellen und persönlichen Angelegenheiten vertritt.
  • Eine umfassende Vorsorgevollmacht macht die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers – oft einer fremden Person – überflüssig.
  • Dein(e) Vorsorgebevollmächtigte(r) muss dem Gericht nicht wie ein Betreuer Rechenschaft ablegen und benötigt in der Regel keine Genehmigungen für sein Handeln.
  • Auf diese Weise erleichterst du deinen Vertrauenspersonen das Handeln für dich und sparst dir und deinen Angehörigen die Kosten für das Betreuungsgericht und den Betreuer, falls später ein Betreuer für dich bestellt werden muss.
  • Deine Vertrauenspersonen sind unmittelbar nach deinem Tod handlungsfähig. Sie müssen nicht warten, bis das Nachlassgericht ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag eröffnet, was mehrere Wochen dauern kann. Wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, kann die Ausstellung eines Erbscheins sogar mehrere Monate dauern, und dringende Angelegenheiten können möglicherweise nicht rechtzeitig erledigt werden.
  • Nur mit einer notariell beurkundeten Vollmacht kann deine Vertrauensperson alle Geschäfte in deinem Namen durchführen, bei denen eine Vertretung rechtlich möglich ist. Dies umfasst auch Grundstücksgeschäfte und den Abschluss von Darlehensverträgen und anderen Bankgeschäften in deinem Namen. Eine lediglich schriftliche Vollmacht reicht hingegen nicht aus, um über Grundbesitz zu verfügen oder Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen oder zu ändern.
  • Der Notar prüft deine Geschäftsfähigkeit bei der Erteilung der Vollmacht, sodass die Wirksamkeit der Vollmacht für alle Geschäftspartner und Ärzte feststeht.
  • Die notarielle Vollmacht ist eindeutig und rechtssicher formuliert und entspricht dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • Wenn die von dir erteilte Ausfertigung der Vollmacht verloren geht oder weitere Exemplare erforderlich sind, kann der Notar jederzeit weitere Ausfertigungen erteilen. Die Urschrift der Vollmacht verbleibt beim Notar, die von ihm erteilten Ausfertigungen sind dem Original rechtlich gleichwertig.
  • Die notarielle Vollmacht kann auf deinen Wunsch hin im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Ein Betreuungsrichter überprüft dort in der Regel zuerst, ob eine Vollmacht registriert ist, bevor er einen Betreuer für dich bestellt.
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Formulare oder Mustertexte anderer Anbieter sind nicht empfehlenswert, da sie oft wichtige Regelungen nicht enthalten, missverständlich oder falsch sind und überforderte Laien dazu verleiten können, Fehler zu machen.

Wenn du eine Vorsorgevollmacht (mit Betreuungsverfügung und ggf. Patientenverfügung) erstellen möchtest, teile uns bitte deine Daten sowie die Namen, Geburtsdaten und Adressen aller Bevollmächtigten mit. Informiere uns auch über deine Präferenzen bezüglich der Handlungsbefugnis der Bevollmächtigten, der Geltungsbereiche der Vollmacht, Ausfertigungen und weitere spezifische Wünsche. Wir helfen dir gerne bei der Formulierung und Beurkundung deiner Vorsorgevollmacht und stehen dir für Fragen oder ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.