Wald- bzw. Forstbewertung

Wald- bzw. Forstbewertung

Wald- bzw. Forstbewertung

Die Wald- bzw. Forstbewertung ist ein Fachgebiet, das bei der Ermittlung verschiedener Waldwerte eine wichtige Rolle spielt. Um den Wert eines Waldobjekts zu bestimmen, werden in der Regel das Bundeswaldgesetz (BwaldG) oder die Wald- und Forstgesetze der beteiligten Länder herangezogen. Die ermittelten Geldwerte dienen unter anderem beim Kauf oder Tausch von Waldbeständen, bei Enteignungen und anderen Grundstücksgeschäften als Grundlage. Auch für steuerliche Zwecke und dauerhafte Waldnutzungsrechte werden spezielle Werte ermittelt.

1. Allgemeines

Bei der Waldbewertung werden verschiedene Verfahren angewendet, die auf den Zustand des Waldes und den Bewertungsanlass abgestimmt sind. Die Bewertung kann sowohl den Waldboden als auch den Waldbestand umfassen.

1.1 Die Walddefinition und das BwaldG (Fassung 2010) bzw. Landeswaldgesetze

Der Begriff “Wald” wird gemäß dem Bundeswaldgesetz als jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche definiert. Neben bewaldeten Flächen gelten auch lichte oder kahlgeschlagene Grundflächen, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldwege, Lichtungen und weitere Flächen, die dem Wald zugeordnet werden können, als Wald. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Kurzumtriebsplantagen oder bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen, die nicht als Wald gelten. Die Bundesländer haben außerdem die Möglichkeit, weitere Grundflächen als Wald zu definieren oder bestimmte Flächen vom Waldbegriff auszunehmen.

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1.2 Die Waldinventur/ die Forsteinrichtung – Bedeutung und Erklärung der Ergebnisse

Die Waldinventur ist eine Zustandserfassung des Waldes, die regelmäßig durchgeführt wird. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Bodenqualität, Alter der Bäume, Baumart und Wüchsigkeit erfasst. Die Ergebnisse der Inventur werden in der Forsteinrichtung zusammengefasst, die als Betriebsregelung und Planungsinstrument für den Forstbetrieb dient. Die Forsteinrichtung umfasst unter anderem den aktuellen Waldbestand zu einem bestimmten Stichtag sowie eine mittelfristige Planung für die nächsten zehn Jahre. Sie dient auch der Kontrolle zur Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung.

1.3 Die Waldbewertungsrichtlinien (WaldR 2000 bzw. Landesrichtlinien, WertR 2006)

Die Waldbewertungsrichtlinien dienen der Ermittlung von Verkehrswerten für Waldflächen. Sie enthalten Hinweise und Grundsätze zur Bewertung von Wald im Rahmen von Aufgaben des Bundes oder der Länder. Die Richtlinien sind verbindlich und werden angewendet, solange dies vorgeschrieben ist. Sie finden jedoch keine Anwendung bei der Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Bei der Bewertung von Wald werden die Werte für Boden und Waldbestand separat ermittelt und anschließend zu einem Gesamtwert zusammengeführt.

1.4 Der Waldbodenwert

Der Waldbodenwert wird anhand der Preise ermittelt, die im gewöhnlichen Grundstücksverkehr für vergleichbare Waldflächen erzielt werden. Der Waldbodenpreis wird in der Regel nicht separat ausgewiesen, daher werden häufig landwirtschaftliche Bodenpreise herangezogen, um den Waldbodenwert abzuleiten. Die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Grundstücke wird anhand der Bodengüte einer Gemarkung ausgedrückt.

1.5 Der Waldbestand

Die Bewertung des Waldbestands erfolgt mit unterschiedlichen Verfahren, abhängig von den aktuellen Gegebenheiten auf dem Waldgrundstücksmarkt. Dabei werden unter anderem der Abtriebswert, der Bestandeserwartungswert und der Ertragswert herangezogen. Die Berechnung des Waldbestandes basiert auch auf Holzpreisen, die am Markt erzielt werden können. Die Ergebnisse der Waldbewertung sind von verschiedenen Faktoren abhängig und können je nach Bewertungsanlass unterschiedlich ausfallen.

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1.6 Die Wertung der verschiedenen Verfahren sowie die Aussagekraft der Ergebnisse für die unterschiedlichen Bewertungsanlässe

Die verschiedenen Verfahren zur Waldbewertung haben jeweils ihre Vor- und Nachteile und können je nach Bewertungsanlass unterschiedliche Ergebnisse liefern. Eine sinnvolle Methode zur Bewertung kleinerer Flächen ist die “Blumsche Formel”, während für größere Waldgebiete das Ertragswertverfahren geeignet ist. Es ist wichtig, die aktuellen Vergleichswerte zu berücksichtigen und die Risiken des Waldes angemessen zu bewerten.

1.7 Der Beleihungswert des Waldes

Die Frage nach der Beleihbarkeit von Wald als Sicherheit wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Heutzutage können sowohl der Waldbodenwert als auch der Waldbestand als Sicherheit akzeptiert werden. Es gibt verschiedene Argumente, die für eine Berücksichtigung des Waldbestandes sprechen, wie zum Beispiel das Verbot von Kahlschlägen und die Entwicklung der Holzverarbeitungstechnologie. Zu beachten sind jedoch auch die Risiken, die mit der Waldbewirtschaftung einhergehen, und die Entwicklung des Waldmarkts.

1.8 Der Beleihungswert von Waldboden

Der Beleihungswert von Waldboden basiert auf dem ermittelten Waldbodenwert, der im gewöhnlichen Grundstücksverkehr erzielt werden kann. Je nach Marktentwicklung können Sicherheitsabschläge erforderlich sein. Eine Langzeitstatistik kann verwendet werden, um den aktuellen Wert mit dem Langzeitmittel zu vergleichen.

1.9 Der Beleihungswert des Waldbestandes

Für die Ermittlung des Beleihungswertes des Waldbestandes werden das Sachwert- und das Ertragswertverfahren parallel angewendet. Eventuelle Abschläge sollten berücksichtigt werden. Es ist wichtig, den Waldbestand regelmäßig zu überprüfen und die jährlichen Kennziffern dem Kreditinstitut vorzulegen.

1.10 Zusammenfassung

Die Wald- bzw. Forstbewertung ist ein komplexes Fachgebiet, das verschiedene Verfahren zur Ermittlung von Waldwerten umfasst. Der Beleihungswert für Wald kann sowohl den Waldboden als auch den Waldbestand berücksichtigen, abhängig von bestimmten Bedingungen wie der Größe der Waldfläche, dem Zustand des Waldes und dem Vorliegen einer aktuellen Inventur. Es ist wichtig, die spezifischen Risiken des Waldes zu berücksichtigen und die Bewertung entsprechend anzupassen.

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Es ist zu beachten, dass dieser Artikel lediglich einen Überblick über das Thema der Wald- bzw. Forstbewertung bietet und keine rechtliche oder sachliche Beratung darstellt.