Das Ordnungsamt hat die Verantwortung, die Einhaltung der Hundegesetze und Hundebesitzerpflichten zu überwachen. Aber wann darf das Ordnungsamt eigentlich einen Hund wegnehmen? Hier erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Gemäß dem Hundegesetz kann das Ordnungsamt ein Haustier wegnehmen, wenn der Hundehalter gegen die Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung verstößt und behördliche Anordnungen ignoriert. Solche Maßnahmen werden in der Regel nur ergriffen, wenn wiederholt Auffälligkeiten festgestellt werden oder wenn andere Menschen durch gefährliche Tiere bedroht werden.
Wenn Sie mehr über die rechtlichen Aspekte rund um die Hundehaltung erfahren möchten, lesen Sie weiter und informieren Sie sich über aktuelle Urteile und neue Rechtslagen.
Hundeausbruch und Beißerei – Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg
Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte in einem Fall mit zwei Hunden der Rasse Sivas-Kangal zu tun. Nachbarn beschwerten sich wiederholt über das andauernde Gebell der Hunde. Eines Tages entkamen die Hunde und beteiligten sich an einer Beißerei mit anderen Hunden, bei der auch deren Besitzer Verletzungen erlitten. Das Ordnungsamt ordnete daraufhin die Sicherstellung der Hunde an, die schließlich im Tierheim untergebracht wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass die mündliche Anordnung des Ordnungsamtes zur Sicherstellung der Hunde rechtswidrig war.
Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte fest, dass die Hunde zuvor nie auffällig gewesen waren und es keinen konkreten Beweis dafür gab, dass sie eine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellten. Obwohl die Hunde an der Beißerei beteiligt waren, war dies ein isolierter Vorfall und nicht ausreichend, um die Sicherstellung der Hunde anzuordnen. Das Gericht betonte, dass in solchen Fällen eine individuelle Risikobewertung vorgenommen werden muss und die Sicherstellung des Hundes nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollte.
„Die Sicherstellung eines Haustiers ist ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte des Tierhalters und sollte nur dann erfolgen, wenn nachweislich eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht“, erklärte Richterin Müller.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg betont die Bedeutung einer angemessenen Risikobewertung und individuellen Fallanalyse bei Hundeaufgriffen. Es stellt klar, dass nicht jeder Vorfall automatisch zur Sicherstellung eines Hundes führen sollte. Stattdessen sollten die Behörden die Umstände sorgfältig prüfen und alternative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Erwägung ziehen, bevor sie die Sicherstellung eines Haustiers anordnen.
Gerichtsentscheidung Fazit Die mündliche Anordnung des Ordnungsamtes zur Sicherstellung der Hunde war rechtswidrig. Eine individuelle Risikobewertung und Fallanalyse sind erforderlich, bevor die Sicherstellung eines Haustiers angeordnet wird.
Vernachlässigung von Tieren – Rechtmäßigkeit der Einziehung
Im Rahmen eines Falles vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurden einem Mann, der verschiedene Tiere, darunter drei Hunde, hielt, diese weggenommen. Bei der Überprüfung der Haltung wurden die Tiere in desolaten Zuständen vorgefunden. Sie wurden ohne ausreichende Nahrung, Wasser und hygienische Bedingungen gehalten. Das Gericht entschied, dass die Einziehung der Tiere rechtmäßig war, da der Mann das Gebot der artgerechten Tierhaltung nachweislich missachtet hatte. Diese Entscheidung basierte auf dem Tierschutzgesetz und führte zu einem Tierhaltungsverbot.
Im konkreten Fall wurden die Tiere in einem Zustand der Vernachlässigung und Verwahrlosung angetroffen. Der Mann hatte die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Einziehung der Tiere erfolgte, um ihr Wohlergehen sicherzustellen und weitere Schäden zu verhindern.
Die Rechtmäßigkeit der Einziehung von vernachlässigten Tieren ist entscheidend, um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten. In Situationen, in denen Tierhalter ihre Verantwortung für ihre Tiere nicht wahrnehmen und gegen die Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung verstoßen, hat das Ordnungsamt die Befugnis, die Tiere einzuziehen und ein Tierhaltungsverbot auszusprechen. Dies dient dem Schutz der Tiere und der Gewährleistung ihrer angemessenen Versorgung.
Vernachlässigung von Tieren – Zusammenfassung der wichtigen Punkte:
- Ein Mann, der verschiedene Tiere hielt, darunter drei Hunde, musste diese aufgrund von Vernachlässigung abgeben.
- Die Tiere wurden in desolaten Zuständen gehalten, ohne ausreichende Nahrung, Wasser und hygienische Bedingungen.
- Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung der Tiere rechtmäßig war, da der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte.
- Die Einziehung der Tiere erfolgte zum Schutz ihres Wohlergehens und zur Verhinderung weiterer Schäden.
- Die Vernachlässigung von Tieren kann zu einem Tierhaltungsverbot führen.
Vergleich der Fälle zur Einziehung vernachlässigter Tiere:
Fall Ort Grund für Einziehung Entscheidung des Gerichts Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Stuttgart Vernachlässigung der Tiere Rechtmäßige Einziehung, Tierhaltungsverbot Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg Augsburg Missachtung der Maulkorbpflicht Unrechtmäßige Einziehung, Aufhebung des Hundehaltungsverbots
Quellenangaben:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Tierschutzgesetz, § [Paragraph]
Missachtung der Maulkorbpflicht – Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg
Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg handelt von einer Hundebesitzerin, die gegen die Auflagen zur Maulkorbpflicht und Leinenzwang verstoßen hatte. Die Frau besaß mehrere Hunde, und es wurde ihr von der Behörde untersagt, diese weiterhin zu halten. Zudem setzte die Behörde eine Frist zur Abschaffung der Tiere. Doch das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass das Hundehaltungsverbot unverhältnismäßig und unrechtmäßig war.
Bei der Überprüfung der behördlichen Anordnung wurden verschiedene Fehler festgestellt. Zum einen wurde die Rechtmäßigkeit des Maulkorb- und Leinenzwangs in Frage gestellt. Laut dem Gericht wurde nicht ausreichend nachgewiesen, dass die betreffenden Hunde eine konkrete Gefahr darstellen und andere Menschen gefährden. Zudem wurden formale Mängel bei der Anordnung festgestellt, die das Verfahren ungültig machten.
„Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte fest, dass die Anordnung der Behörde nicht ausreichend begründet und daher rechtswidrig war. Die mangelnde Gefahrenprognose sowie formale Mängel bei der Anordnung führten zur Aufhebung des Hundehaltungsverbots.“
Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen und rechtskonformen Vorgehensweise bei behördlichen Anordnungen. Hundebesitzer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren und im Falle einer Missachtung der Vorschriften professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Tabelle unten zeigt weitere Informationen zum Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg:
Gegenstand Detail Ort: Augsburg Beschwerdeführerin: Hundebesitzerin Betroffene Hunde: Mehrere Hunde Angefochtene Auflagen: Maulkorbpflicht und Leinenzwang Gerichtsentscheidung: Hundehaltungsverbot aufgehoben
Neue Rechtslage zur Hundehaltung ab 2021
Ab Anfang 2021 wird eine neue Rechtslage zur Hundehaltung in Deutschland in Kraft treten. Die Tierschutz-Hundeverordnung bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, um das Wohlergehen der Hunde zu verbessern und die Verantwortung der Hundehalter zu stärken.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Gassipflicht. Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung müssen Hundehalter ihre Vierbeiner mindestens zweimal täglich für jeweils eine Stunde ausführen. Dies stellt sicher, dass Hunde ausreichend Bewegung und Auslauf erhalten, was für ihre körperliche und geistige Gesundheit von großer Bedeutung ist.
Die neue Rechtslage verbietet außerdem die Anbindehaltung von Hunden. Hunde dürfen nicht mehr dauerhaft angekettet oder in engen Zwingeranlagen gehalten werden. Stattdessen sollen sie ausreichend Platz haben, um sich frei bewegen und ihr natürliches Verhalten ausleben zu können.
Des Weiteren werden bestimmte Qualzuchten und Verstümmelungen von Hunden unterbunden. Dies umfasst beispielsweise das kupieren von Ohren oder Schwänzen sowie das Züchten von Hunden mit exzessivem Hautüberschuss oder Atemproblemen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Leiden von Hunden zu reduzieren und ihre Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern.
Die Tierschutz-Hundeverordnung sieht auch Bußgelder für Verstöße gegen die neuen Vorschriften vor. Hundehalter, die sich nicht an die Gassipflicht halten, ihre Hunde angebunden halten oder gegen andere Bestimmungen verstoßen, können mit Geldstrafen belegt werden.
Ein Beispiel für die neue Rechtslage:
In der Tierschutz-Hundeverordnung wird festgelegt, dass Hundehalter ab 2021 mindestens zweimal täglich für eine Stunde mit ihren Hunden Gassi gehen müssen. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die neue Rechtslage zur Hundehaltung ab 2021 ist ein wichtiger Schritt, um das Wohlergehen der Hunde zu verbessern und eine verantwortungsvolle Hundehaltung zu fördern. Hundehalter sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie ihre Hunde artgerecht halten. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sie sich an das Ordnungsamt oder einen Fachanwalt für Tierrecht wenden.
Die Rolle des Ordnungsamtes und Konsequenzen für Hundehalter
Das Ordnungsamt ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung. Wenn Hundehalter gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Eine mögliche Konsequenz ist die Einziehung des Haustieres durch das Ordnungsamt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, professionelles Hundetraining in Anspruch zu nehmen, um das Verhalten des Hundes zu verbessern und weitere Probleme zu verhindern.
Ein qualifizierter Hundetrainer kann dabei helfen, die richtigen Verhaltensweisen und Kommandos zu erlernen, um den Hund gut zu erziehen und potenzielle Gefahrensituationen zu vermeiden. Durch das Training können auch bereits bestehende Verhaltensprobleme wie übermäßiges Bellen oder Aggressivität behandelt werden.
Zusätzlich ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen von einem Fachanwalt oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Experte auf dem Gebiet des Tierrechts kann über die Rechte und Pflichten von Hundehaltern informieren und bei rechtlichen Auseinandersetzungen helfen. So kann vermieden werden, dass Hundehalter ungewollt gegen geltende Vorschriften verstoßen und Konsequenzen durch das Ordnungsamt erfahren.
Quellenverweise
- https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/wann_darf_die_behoerde_einem_tierhalter_sein_haustier_wegnehmen_22416.html
- https://www.tierimrecht.org/de/recht/rechtsauskunfte/tierqualerei/in-welchen-fllen-werden-tiere-beschlagnahmt-und-was-geschieht-danach-mit-ihnen/
- https://www.gutefrage.net/frage/darf-das-ordnungsamt-mir-meinen-hund-weg-nehmen
Das Ordnungsamt hat die Verantwortung, die Einhaltung der Hundegesetze und Hundebesitzerpflichten zu überwachen. Aber wann darf das Ordnungsamt eigentlich einen Hund wegnehmen? Hier erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Gemäß dem Hundegesetz kann das Ordnungsamt ein Haustier wegnehmen, wenn der Hundehalter gegen die Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung verstößt und behördliche Anordnungen ignoriert. Solche Maßnahmen werden in der Regel nur ergriffen, wenn wiederholt Auffälligkeiten festgestellt werden oder wenn andere Menschen durch gefährliche Tiere bedroht werden.
Wenn Sie mehr über die rechtlichen Aspekte rund um die Hundehaltung erfahren möchten, lesen Sie weiter und informieren Sie sich über aktuelle Urteile und neue Rechtslagen.
Hundeausbruch und Beißerei – Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg
Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte in einem Fall mit zwei Hunden der Rasse Sivas-Kangal zu tun. Nachbarn beschwerten sich wiederholt über das andauernde Gebell der Hunde. Eines Tages entkamen die Hunde und beteiligten sich an einer Beißerei mit anderen Hunden, bei der auch deren Besitzer Verletzungen erlitten. Das Ordnungsamt ordnete daraufhin die Sicherstellung der Hunde an, die schließlich im Tierheim untergebracht wurden. Das Gericht entschied jedoch, dass die mündliche Anordnung des Ordnungsamtes zur Sicherstellung der Hunde rechtswidrig war.
Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte fest, dass die Hunde zuvor nie auffällig gewesen waren und es keinen konkreten Beweis dafür gab, dass sie eine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellten. Obwohl die Hunde an der Beißerei beteiligt waren, war dies ein isolierter Vorfall und nicht ausreichend, um die Sicherstellung der Hunde anzuordnen. Das Gericht betonte, dass in solchen Fällen eine individuelle Risikobewertung vorgenommen werden muss und die Sicherstellung des Hundes nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollte.
„Die Sicherstellung eines Haustiers ist ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte des Tierhalters und sollte nur dann erfolgen, wenn nachweislich eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht“, erklärte Richterin Müller.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg betont die Bedeutung einer angemessenen Risikobewertung und individuellen Fallanalyse bei Hundeaufgriffen. Es stellt klar, dass nicht jeder Vorfall automatisch zur Sicherstellung eines Hundes führen sollte. Stattdessen sollten die Behörden die Umstände sorgfältig prüfen und alternative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Erwägung ziehen, bevor sie die Sicherstellung eines Haustiers anordnen.
Gerichtsentscheidung Fazit Die mündliche Anordnung des Ordnungsamtes zur Sicherstellung der Hunde war rechtswidrig. Eine individuelle Risikobewertung und Fallanalyse sind erforderlich, bevor die Sicherstellung eines Haustiers angeordnet wird.
Vernachlässigung von Tieren – Rechtmäßigkeit der Einziehung
Im Rahmen eines Falles vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurden einem Mann, der verschiedene Tiere, darunter drei Hunde, hielt, diese weggenommen. Bei der Überprüfung der Haltung wurden die Tiere in desolaten Zuständen vorgefunden. Sie wurden ohne ausreichende Nahrung, Wasser und hygienische Bedingungen gehalten. Das Gericht entschied, dass die Einziehung der Tiere rechtmäßig war, da der Mann das Gebot der artgerechten Tierhaltung nachweislich missachtet hatte. Diese Entscheidung basierte auf dem Tierschutzgesetz und führte zu einem Tierhaltungsverbot.
Im konkreten Fall wurden die Tiere in einem Zustand der Vernachlässigung und Verwahrlosung angetroffen. Der Mann hatte die grundlegenden Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Einziehung der Tiere erfolgte, um ihr Wohlergehen sicherzustellen und weitere Schäden zu verhindern.
Die Rechtmäßigkeit der Einziehung von vernachlässigten Tieren ist entscheidend, um ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten. In Situationen, in denen Tierhalter ihre Verantwortung für ihre Tiere nicht wahrnehmen und gegen die Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung verstoßen, hat das Ordnungsamt die Befugnis, die Tiere einzuziehen und ein Tierhaltungsverbot auszusprechen. Dies dient dem Schutz der Tiere und der Gewährleistung ihrer angemessenen Versorgung.
Vernachlässigung von Tieren – Zusammenfassung der wichtigen Punkte:
- Ein Mann, der verschiedene Tiere hielt, darunter drei Hunde, musste diese aufgrund von Vernachlässigung abgeben.
- Die Tiere wurden in desolaten Zuständen gehalten, ohne ausreichende Nahrung, Wasser und hygienische Bedingungen.
- Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Einziehung der Tiere rechtmäßig war, da der Mann gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte.
- Die Einziehung der Tiere erfolgte zum Schutz ihres Wohlergehens und zur Verhinderung weiterer Schäden.
- Die Vernachlässigung von Tieren kann zu einem Tierhaltungsverbot führen.
Vergleich der Fälle zur Einziehung vernachlässigter Tiere:
Fall Ort Grund für Einziehung Entscheidung des Gerichts Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Stuttgart Vernachlässigung der Tiere Rechtmäßige Einziehung, Tierhaltungsverbot Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg Augsburg Missachtung der Maulkorbpflicht Unrechtmäßige Einziehung, Aufhebung des Hundehaltungsverbots
Quellenangaben:
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Tierschutzgesetz, § [Paragraph]
Missachtung der Maulkorbpflicht – Ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg
Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg handelt von einer Hundebesitzerin, die gegen die Auflagen zur Maulkorbpflicht und Leinenzwang verstoßen hatte. Die Frau besaß mehrere Hunde, und es wurde ihr von der Behörde untersagt, diese weiterhin zu halten. Zudem setzte die Behörde eine Frist zur Abschaffung der Tiere. Doch das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass das Hundehaltungsverbot unverhältnismäßig und unrechtmäßig war.
Bei der Überprüfung der behördlichen Anordnung wurden verschiedene Fehler festgestellt. Zum einen wurde die Rechtmäßigkeit des Maulkorb- und Leinenzwangs in Frage gestellt. Laut dem Gericht wurde nicht ausreichend nachgewiesen, dass die betreffenden Hunde eine konkrete Gefahr darstellen und andere Menschen gefährden. Zudem wurden formale Mängel bei der Anordnung festgestellt, die das Verfahren ungültig machten.
„Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte fest, dass die Anordnung der Behörde nicht ausreichend begründet und daher rechtswidrig war. Die mangelnde Gefahrenprognose sowie formale Mängel bei der Anordnung führten zur Aufhebung des Hundehaltungsverbots.“
Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen und rechtskonformen Vorgehensweise bei behördlichen Anordnungen. Hundebesitzer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren und im Falle einer Missachtung der Vorschriften professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Tabelle unten zeigt weitere Informationen zum Fall vor dem Verwaltungsgericht Augsburg:
Gegenstand Detail Ort: Augsburg Beschwerdeführerin: Hundebesitzerin Betroffene Hunde: Mehrere Hunde Angefochtene Auflagen: Maulkorbpflicht und Leinenzwang Gerichtsentscheidung: Hundehaltungsverbot aufgehoben
Neue Rechtslage zur Hundehaltung ab 2021
Ab Anfang 2021 wird eine neue Rechtslage zur Hundehaltung in Deutschland in Kraft treten. Die Tierschutz-Hundeverordnung bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, um das Wohlergehen der Hunde zu verbessern und die Verantwortung der Hundehalter zu stärken.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Gassipflicht. Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung müssen Hundehalter ihre Vierbeiner mindestens zweimal täglich für jeweils eine Stunde ausführen. Dies stellt sicher, dass Hunde ausreichend Bewegung und Auslauf erhalten, was für ihre körperliche und geistige Gesundheit von großer Bedeutung ist.
Die neue Rechtslage verbietet außerdem die Anbindehaltung von Hunden. Hunde dürfen nicht mehr dauerhaft angekettet oder in engen Zwingeranlagen gehalten werden. Stattdessen sollen sie ausreichend Platz haben, um sich frei bewegen und ihr natürliches Verhalten ausleben zu können.
Des Weiteren werden bestimmte Qualzuchten und Verstümmelungen von Hunden unterbunden. Dies umfasst beispielsweise das kupieren von Ohren oder Schwänzen sowie das Züchten von Hunden mit exzessivem Hautüberschuss oder Atemproblemen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Leiden von Hunden zu reduzieren und ihre Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern.
Die Tierschutz-Hundeverordnung sieht auch Bußgelder für Verstöße gegen die neuen Vorschriften vor. Hundehalter, die sich nicht an die Gassipflicht halten, ihre Hunde angebunden halten oder gegen andere Bestimmungen verstoßen, können mit Geldstrafen belegt werden.
Ein Beispiel für die neue Rechtslage:
In der Tierschutz-Hundeverordnung wird festgelegt, dass Hundehalter ab 2021 mindestens zweimal täglich für eine Stunde mit ihren Hunden Gassi gehen müssen. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die neue Rechtslage zur Hundehaltung ab 2021 ist ein wichtiger Schritt, um das Wohlergehen der Hunde zu verbessern und eine verantwortungsvolle Hundehaltung zu fördern. Hundehalter sollten sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie ihre Hunde artgerecht halten. Bei Fragen oder Unsicherheiten können sie sich an das Ordnungsamt oder einen Fachanwalt für Tierrecht wenden.
Die Rolle des Ordnungsamtes und Konsequenzen für Hundehalter
Das Ordnungsamt ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur artgerechten Tierhaltung. Wenn Hundehalter gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen. Eine mögliche Konsequenz ist die Einziehung des Haustieres durch das Ordnungsamt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, professionelles Hundetraining in Anspruch zu nehmen, um das Verhalten des Hundes zu verbessern und weitere Probleme zu verhindern.
Ein qualifizierter Hundetrainer kann dabei helfen, die richtigen Verhaltensweisen und Kommandos zu erlernen, um den Hund gut zu erziehen und potenzielle Gefahrensituationen zu vermeiden. Durch das Training können auch bereits bestehende Verhaltensprobleme wie übermäßiges Bellen oder Aggressivität behandelt werden.
Zusätzlich ist es ratsam, sich bei rechtlichen Fragen von einem Fachanwalt oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein Experte auf dem Gebiet des Tierrechts kann über die Rechte und Pflichten von Hundehaltern informieren und bei rechtlichen Auseinandersetzungen helfen. So kann vermieden werden, dass Hundehalter ungewollt gegen geltende Vorschriften verstoßen und Konsequenzen durch das Ordnungsamt erfahren.
Quellenverweise
- https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/wann_darf_die_behoerde_einem_tierhalter_sein_haustier_wegnehmen_22416.html
- https://www.tierimrecht.org/de/recht/rechtsauskunfte/tierqualerei/in-welchen-fllen-werden-tiere-beschlagnahmt-und-was-geschieht-danach-mit-ihnen/
- https://www.gutefrage.net/frage/darf-das-ordnungsamt-mir-meinen-hund-weg-nehmen