Wann darf man sich Rechtsanwalt nennen?

Wann darf man sich Rechtsanwalt nennen?

Die juristische Ausbildung bereitet junge Juristen formell auf den Beruf des Richters vor. Mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens erhalten sie die Befähigung zum Richteramt. Statistisch gesehen entscheiden sich die meisten Juristen jedoch für den Weg in den Anwaltsberuf. In diesem Beitrag werden die Voraussetzungen und Tipps für die Zulassung als Rechtsanwalt behandelt.

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Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens dürfen sich Absolventen Rechtsassessor (oder Assessor juris bzw. Assessor iuris) nennen und erwerben die Befähigung, folgende juristische Berufe auszuüben: Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar (außer Bezirksnotare in Württemberg). Rechtsanwälte sind also Volljuristen, die beide Staatsexamina absolviert haben und zusätzlich eine Anwaltszulassung von der Rechtsanwaltskammer erhalten haben.

Anwaltszulassung

Um als Rechtsanwalt tätig sein zu dürfen, benötigt man eine Zulassung als Rechtsanwalt, die von der Rechtsanwaltskammer vergeben wird. Die unbefugte Verwendung dieser Berufsbezeichnung ist strafbar. Jeder Volljurist kann einen Antrag auf Zulassung stellen, sofern er das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat und die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Berufshaftpflichtversicherung abschließen als Anwalt

Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung ist für die Tätigkeit als Anwalt unerlässlich und dient dem Schutz des Mandanten und des Anwalts selbst. Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung variieren je nach Anbieter und Tarif, liegen jedoch meistens nicht über 10 Euro pro Monat.

Zulassung als Rechtsanwalt beantragen

Um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss ein Zulassungsantrag bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt werden. Es gibt verschiedene Arten von Zulassungen, wie die Neuzulassung, den Kammerwechsel und die Wiederzulassung. Der Antrag kann online heruntergeladen und ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen per Post oder auf elektronischem Wege an die Rechtsanwaltskammer gesendet werden.

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Vereidigung als Rechtsanwalt

Der Bewerber für den Rechtsanwaltstitel muss grundsätzlich einen Eid vor der Rechtsanwaltskammer leisten. Nach der Vereidigung erhalten die Bewerber die Zulassungsurkunde und dürfen fortan als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig sein.

Anwaltszulassung verlieren

Die Rechtsanwaltskammer kann den Titel Rechtsanwalt widerrufen, wenn bestimmte Versagungs- und Widerrufsgründe vorliegen. Dazu gehören unter anderem die Verletzung von Hauptpflichten, strafrechtliche Verurteilungen, gesundheitliche Probleme oder finanzielle Schwierigkeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Wiederzulassung unter bestimmten Voraussetzungen.

Checkliste für den Einstieg in die Anwaltschaft

Wenn du als Anwalt durchstarten möchtest, sollten wir uns kennenlernen.