Wer im Straßenverkehr schwere Vergehen begeht oder wiederholt auffällig wird, muss mit Sanktionen rechnen. Die gravierendsten Maßnahmen sind das Fahrverbot und der Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung. Doch was genau bedeuten Fahrverbot und Führerscheinentzug und wie wirken sie sich aus?
Fahrverbot versus Fahrerlaubnisentzug
Der größte Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis liegt in der zeitlichen Begrenzung. Ein Fahrverbot kann für einen Zeitraum von einem bis höchstens drei Monaten verhängt werden. Während dieser Zeit darf kein Fahrzeug bedient werden.
Im Falle eines Fahrverbots muss der Führerschein abgegeben werden, die Wiedererteilung ist jedoch einfacher als beim Führerscheinentzug. Nachdem ein Delikt zur Last gelegt wurde, haben Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, wird das Fahrverbot rechtskräftig. Innerhalb von vier Monaten muss der Führerschein abgegeben werden, es sei denn, innerhalb der letzten zwei Jahre wurde bereits einmal der Führerschein entzogen.
Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein per Post (gegen Gebühr) verschickt oder kann direkt bei der zuständigen Behörde abgeholt werden.
Im Gegensatz dazu bezeichnet der Entzug der Fahrerlaubnis die Aberkennung der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, schwere Unfallflucht oder das Erreichen der Höchstpunktzahl im Fahreignungsregister. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet und ist mit einer Sperrfrist verbunden, die mindestens sechs Monate beträgt. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen wieder beantragt werden.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
In einigen Fällen kann die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen werden, wenn die Behörden eine Gefahr im Verzug sehen. Dies kann zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit am Steuer der Fall sein. In solchen Fällen darf das Fahrzeug bis zur finalen Entscheidung nicht mehr gefahren werden.
Führerscheinentzug bei verschiedenen Vergehen
Der Führerscheinentzug kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Im Fall von Alkohol- oder Drogenmissbrauch im Straßenverkehr droht der Entzug des Führerscheins. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille, kann jedoch bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bereits ab 0,3 Promille greifen. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit von über 1,1 Promille wird der Führerschein sofort entzogen.
Auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung können Fahrverbote verhängt werden. Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und abhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsverstoß handelt, können Fahrverbote von einem bis zu drei Monaten verhängt werden.
Bei einem Rotlichtverstoß kann bereits bei einer Sekunde Rotlicht eine Strafe von einem Monat Fahrverbot drohen. Bei längeren Rotlichtverstößen oder schweren Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer können auch Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt werden.
Auch in der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen innerhalb der Probezeit kann der Führerschein entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden.
Der Führerscheinentzug kann auch bei bestimmten Straftaten erfolgen, wie zum Beispiel regelmäßigen Trunkenheitsfahrten oder Missbrauch des Fahrzeugs für Straftaten.
Sperrfrist und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nach dem Führerscheinentzug folgt eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann. Die Länge der Sperrfrist hängt vom individuellen Fall ab und beträgt durchschnittlich 9 bis 11 Monate.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden. Hierbei können je nach Fall und Vorgeschichte Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder Schulungen erforderlich sein.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis darf sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Fahrausweis wiederzuerlangen. Die Erfüllung dieser Maßnahmen ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
In einigen Fällen kann eine erneute Fahrerlaubnisprüfung erforderlich sein, wenn Zweifel an den Fähigkeiten des Fahrers bestehen.
Verjährung und Verkürzung der Sperrfrist
Die Tilgungsfrist für den Führerscheinentzug beträgt in der Regel 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Verjährung ein und das Vergehen kann dem Fahrer nicht mehr vorgeworfen werden. In Ausnahmefällen kann die Sperrfrist verkürzt werden, beispielsweise aus beruflichen Gründen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die MPU an sich nicht verjährt. Das Vergehen, das zur MPU geführt hat, verjährt jedoch nach einer gewissen Zeit.
Fazit
Ein Führerscheinentzug kann verschiedene Gründe haben und ist mit einer Sperrfrist verbunden. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen wieder beantragt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Maßnahmen wie eine MPU erforderlich sind. Die Verjährung des Vergehens kann nach 10 Jahren eintreten, was bedeutet, dass dem Fahrer das Vergehen nicht mehr vorgeworfen werden kann. In einigen Fällen kann die Sperrfrist verkürzt werden, zum Beispiel aus beruflichen Gründen.