Nach einem Verkehrsunfall ist es oft notwendig, einen Sachverständigen zu beauftragen, um das beschädigte Fahrzeug zu begutachten. Das Gutachten bestimmt den Wert des Unfallwagens und gibt Auskunft über die anfallenden Reparaturkosten. Aber wie setzt sich der Preis für ein Kfz-Gutachten zusammen? Welche Kosten kann ein Sachverständiger geltend machen? Wer muss letztendlich für die Ausgaben aufkommen? Antworten auf diese Fragen liefert der folgende Ratgeber.
Wann wird ein Gutachter bestellt?
Ein Kfz-Gutachten kann aus zwei Gründen wichtig sein. Zum einen muss der Geschädigte beweisen, dass an seinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, und zum anderen kann die gegnerische Versicherung ein Gutachten anfordern, um den Schaden am Unfallwagen abschätzen zu können.
Bei Bagatellschäden von bis zu 750 Euro verlangen die meisten Haftpflichtversicherer kein Gutachten. Im Kaskofall liegt die Grenze bei 2.000 Euro.
Ein Haftpflichtfall liegt vor, wenn das Auto durch Fremdverschulden beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt dann für den Schaden auf, um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzuleiten. Diese Regulierung erfolgt bis zu maximal 30 Prozent über den Wiederbeschaffungswert.
Die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung kommt ins Spiel, wenn der Unfallverursacher die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug reparieren lassen möchte. Im Voll- bzw. Teilkaskofall wird maximal der Wiederbeschaffungswert erstattet. Anders kann dies aussehen, wenn ein Kfz-Gutachten vorliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Was kostet ein Gutachter?
Ein Sachverständiger bemisst seine Kosten vor allem anhand des Schadens. Je gravierender der Schaden, desto umfangreicher ist das Gutachten.
Es lässt sich grob sagen, dass mit einem absteigenden prozentualen Anteil in Abhängigkeit vom Schadensumfang zu rechnen ist. Liegt der Schadenswert bei 2.000 Euro, so ist mit Kosten um die 600 Euro zu rechnen. Dies entspricht 30 Prozent. Bei einem Schadenswert von 10.000 Euro kostet das Gutachten um die 1.200 Euro, also 12 Prozent.
Die Kosten für einen Sachverständigen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst fällt ein Grundhonorar an, welches zwischen 120 Euro und 1.500 Euro liegen kann, je nach Schadenshöhe. Darüber hinaus können Nebenkosten wie Porto, Telefonate oder Fahrten anfallen, die der Gutachter in Rechnung stellen kann. Nicht zuletzt erhöht sich bei einem Kfz-Gutachten der Preis auch durch die anfallende Steuer.
Bei Bagatellschäden bis 750 Euro können Geschädigte ein Kurzgutachten erstellen lassen, was in den meisten Fällen als Schadensnachweis ausreicht. Die Kosten für den Kfz-Gutachter liegen dann unter den genannten Preisen.
Ab wann entstehen für einen Gutachter Kosten? Das Fahrzeug wird in der Regel kurz inspiziert, bevor Geschädigte etwas zahlen müssen. Der Sachverständige sollte sich zunächst dazu äußern, ob ein Gutachten überhaupt notwendig ist und den Kostenrahmen festsetzen.
Wer zahlt den Gutachter bzw. dessen Kosten nach einem Unfall?
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten nach einem Kfz-Unfall. Gleiches gilt, wenn der Geschädigte selbst einen Gutachter hinzuzieht.
Die Rechnung begleicht entweder der Unfallgegner selbst, um keine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, oder er geht in Vorleistung für die Versicherung. In diesem Fall ist die Rechnung der Versicherung vorzulegen. Je nach Vereinbarung kann die Versicherung die Kosten auch gleich begleichen.
Bei Bagatellschäden kann die Versicherung auf einen Gutachter und ein Schadengutachten verzichten. Wenn Sie in diesem Fall einen Gutachter bestellt haben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Auch bei Voll- und Teilkaskofällen sollte ein Gutachter nur in Absprache bestellt werden. Je nach Vertrag zahlt die Versicherung entweder gar keinen Gutachter oder nur nach Rücksprache.
Laut Bundesgerichtshof sind die Kosten für einen Gutachter im Umfang der Haftungsquote zu übernehmen. Trägt eine Partei die volle Schuld, so hat sie auch alle Kosten des Gutachtens zu tragen. Liegt eine Teilschuld vor, wird die Rechnung entsprechend der Quote beglichen.
Was muss der Sachverständige können?
Ein Gutachter muss keine Nachweise über seine Qualifikation vorlegen können. Damit das Gutachten jedoch im Zweifel vor Gericht Bestand hat und von den Versicherungen anerkannt wird, sollte der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Der Gutachter hat eine Fachprüfung bestanden und unter Eid abgelegt, dass er objektive und unabhängige Gutachten anfertigt.
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