Eine Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten, ist für viele schockierend. Was bedeutet das nun für dich? Was sagen die Formulierungen im Kündigungsschreiben aus? Wie geht es weiter?
In diesem Artikel erfährst du, wie du auf eine solche Kündigung reagieren kannst und ob es sinnvoll ist, dich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden.
Ist meine Kündigung rechtswidrig?
Die Pandemie hat die Arbeitswelt schwer getroffen. Viele Betriebe wurden geschlossen, es gab große Einnahmeverluste, ganze Lieferketten wurden unterbrochen und auch Arbeitnehmer sind von der Situation betroffen: Sie wurden vermehrt gekündigt.
Viele Kündigungen werden mit der Pandemie begründet. Was viele jedoch nicht wissen: Eine Kündigung “wegen Corona” erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Wenn die Kündigungsgründe nicht in deinem Verhalten, sondern beim Unternehmen selbst liegen, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Dazu gehören Kündigungen aufgrund von Personalkosteneinsparungen oder betrieblichen Umstrukturierungen.
Eine betriebsbedingte Kündigung muss immer sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass auch die Bedürfnisse und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Meiner Erfahrung nach sind viele “Corona-Kündigungen” nicht sozial gerechtfertigt und können daher mittels einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.
Du hast eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? In diesem Fall stehen dir mehrere Möglichkeiten offen, um auf das Kündigungsschreiben zu reagieren. Ich stehe dir jederzeit für ein individuelles und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine Lösung für deine Situation!
Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?
Wenn du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast, kannst du entweder akzeptieren oder beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben, um dich gegen die Kündigung zu wehren.
Durch eine Klage kann das Gericht überprüfen, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, kannst du unter Umständen eine Abfindung oder eine Lohnfortzahlung bei Freistellung erhalten.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich meistens, wenn die Kündigung unwirksam ist oder zumindest erhebliche Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Die Unwirksamkeit kann z.B. auf fehlender sozialer Rechtfertigung beruhen. Das Ziel der Kündigungsschutzklage ist es festzustellen, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit wirksam oder unwirksam ist.
Beachte: Wenn du klagen möchtest, hast du nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen.
Nach meiner Erfahrung führen nahezu alle Kündigungsschutzklagen zu einem Abfindungsvergleich. Dadurch erhältst du aufgrund der unwirksamen Kündigung eine bestimmte Geldsumme als Entschädigung. Dieser Vorgang hat den Vorteil, dass du auch ohne Arbeitslosengeld vorerst finanziell abgesichert bist und somit mehr Zeit hast, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Bist du unsicher, wie du weiter vorgehen sollst? Ich rate allen Betroffenen dazu, sich bei Zweifeln an einer betriebsbedingten Kündigung anwaltlich beraten zu lassen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Anwältin im Arbeitsrecht kann ich in einem Erstgespräch schnell einschätzen, ob es sich lohnt, eine Kündigungsschutzklage in deinem individuellen Fall zu erheben. Vereinbare gerne jederzeit ein unverbindliches Online-Erstgespräch mit mir.
Tipp: Online arbeitslos melden
Arbeitslos oder arbeitssuchend melden: Was ist der Unterschied?
Solange du noch deinen Beruf ausübst, kannst du dich arbeitssuchend melden. Erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, hast du die Möglichkeit, dich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos zu melden.
In jedem Fall solltest du zunächst überprüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage in deinem Fall infrage kommt. Anschließend kannst du dich rechtzeitig arbeitslos oder arbeitssuchend melden, um Sperrfristen zu vermeiden. Bei der Arbeitsagentur kannst du mittlerweile sogar online oder telefonisch arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit in deiner Nähe kann ebenfalls erforderlich sein.
Arbeitslosengeld oder Hartz IV: Was steht mir zu?
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuvor erhaltenen Brutto-Arbeitsentgelt und ist in der Regel höher als Hartz IV. Wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht, hängt von deinem letzten Gehalt ab.
Du kannst hier nachrechnen, was dir an Arbeitslosengeld zusteht. Bei komplizierten Fällen unterstütze ich dich gerne bei der Berechnung deines Arbeitslosengeldanspruchs.
Hartz IV erhältst du unabhängig von deinem vorherigen Gehalt, wenn du dich arbeitslos meldest. Arbeitslosengeld hingegen steht dir zu, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Gut zu wissen: Diese 12 Monate müssen nicht am Stück gearbeitet worden sein. Es reicht aus, wenn du aus mehreren Tätigkeiten zusammen auf diese 12 Monate kommst. Erfüllst du diese Anforderungen, wird dir mindestens 6 Monate (und maximal 24 Monate) Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn du eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast, ist schnelles Handeln gefragt. Du solltest dir einen Überblick über deine Möglichkeiten und die einzuhaltenden Fristen verschaffen, um deine Rechte wahrnehmen zu können.
Frist für die Kündigungsschutzklage
Achte unbedingt auf das Datum, das auf deiner Kündigung steht: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Verspätete Klagen werden nur unter besonders strengen Voraussetzungen zugelassen, daher solltest du dir bei deiner Entscheidung nicht zu lange Zeit lassen.
Fristen: Arbeitslos und arbeitssuchend melden
Eine erfolgreiche Klage macht es in der Regel überflüssig, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder arbeitssuchend zu melden. Du kannst dich aber trotzdem zur Sicherheit arbeitslos oder arbeitssuchend melden.
Eine Besonderheit ist die sogenannte Sperrzeit, die dazu führt, dass du das Arbeitslosengeld erst nach 12 Wochen erhältst und somit bares Geld verlierst. Um die Sperrzeit zu verhindern, kannst du wie folgt vorgehen:
- Melde dich 3 Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitssuchend.
- Falls das nicht möglich ist, melde dich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend.
Wenn du in der Zwischenzeit keine neue Stelle findest oder eine Abfindung aus der Kündigungsschutzklage erhältst, kannst du dich am ersten Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden.
Hast du bereits eine neue Stelle gefunden? Glückwunsch! Aber auch in diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, zum Beispiel um eine Abfindung zu erhalten. Denn wenn das neue Unternehmen doch noch abspringt und die Zusage zurückzieht, bist du möglicherweise auf das Geld angewiesen.
Gut zu wissen: Wenn zwischen dem alten und dem neuen Job eine Lücke besteht, kannst du für die Übergangszeit Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.