Wann kann eine Schenkung nicht mehr wegen groben Undanks widerrufen werden?

Wann kann eine Schenkung nicht mehr wegen groben Undanks widerrufen werden?

Manchmal bereut man es, einem Familienangehörigen oder Freund ein Geschenk gemacht zu haben. Besonders, wenn der Beschenkte sich unerwartet und respektlos verhält. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Schenkung wegen groben Undanks rückgängig zu machen. Doch wann genau kann eine Schenkung nicht mehr widerrufen werden?

Wie definiert das Gesetz den groben Undank?

Gemäß § 530 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat der Schenker das Recht, eine Schenkung wegen groben Undanks zu widerrufen, wenn der Beschenkte sich durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Dabei wird von den Gerichten ein grober Undank festgestellt, wenn der Beschenkte eine undankbare Gesinnung offenbart.

Wann ist der Widerruf der Schenkung ausgeschlossen?

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Widerruf der Schenkung nicht möglich ist. Zum einen ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten seine Verfehlung verziehen hat. In diesem Fall muss der Schenker durch sein Verhalten zeigen, dass er das Verhalten des Beschenkten nicht mehr als Kränkung empfindet.

Des Weiteren ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem der Schenker von den Voraussetzungen für den Widerruf Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. Wartet der Schenker also länger als ein Jahr, obwohl er weiß, dass er die Schenkung wegen groben Undanks widerrufen kann, erlischt sein Widerrufsrecht.

Zusätzlich ist ein Widerruf nach dem Tod des Beschenkten nicht mehr möglich. Der Schenker kann sich also nicht an den Erben des Beschenkten wenden.

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Auch Pflicht- und Anstandsschenkungen unterliegen nicht dem Recht zum Widerruf gemäß § 534 BGB.

Schließlich kann ein ausdrücklicher Verzicht auf das Recht zum Schenkungswiderruf einer Rückforderung entgegenstehen. Der Schenker kann jedoch erst dann rechtswirksam auf sein Widerrufsrecht verzichten, wenn ihm die Umstände, die den groben Undank begründen, bekannt geworden sind.

Wann verjährt der Anspruch auf Rückgabe der Schenkung?

Bei einem Schenkungswiderruf kann auch die Verjährung des Anspruchs entgegengehalten werden. Der Anspruch aus § 531 Abs. 2 BGB verjährt frühestens nach drei Jahren, bei Grundstücken jedoch nach zehn Jahren.

Es ist also wichtig zu wissen, dass eine Schenkung wegen groben Undanks nicht immer widerrufen werden kann. In einigen Fällen ist der Widerruf ausgeschlossen oder der Anspruch bereits verjährt.