Warum Arbeitsschutz wichtig ist: Die geheimen Gründe

Warum Arbeitsschutz wichtig ist: Die geheimen Gründe

Das Thema Arbeitsschutz wird in vielen Betrieben noch immer stiefmütterlich behandelt. Dabei sind sich viele Menschen nicht bewusst, welche Gefahren in Unternehmen lauern. Dabei gibt es einfache Präventionsmaßnahmen, die die Arbeit sicherer und angenehmer machen können. Diese wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf der Messe A+A in Düsseldorf im Oktober 2015 vorgestellt.

Die größten Risikofaktoren an europäischen Arbeitsplätzen

Die neueste Unternehmenserhebung über neue und aufkommende Risiken, kurz ESENER-2, gibt Aufschluss über die größten Gefahren an europäischen Arbeitsplätzen. Das größte Problem stellt der Umgang mit Patienten, Schülern und schwierigen Kunden dar (58%). Ein weiterer Risikofaktor sind Skelett- und Muskelerkrankungen, die durch falsche Körperhaltungen, anstrengende Bewegungen oder monotone Tätigkeiten entstehen können.

Eine Umfrage im Auftrag der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften zeigt zudem, dass Angestellte mit ihren Arbeitgebern in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit nicht ganz zufrieden sind. Die Note für die Investition in Gesundheit und Sicherheit lautet 2,6. Noch schlechter wird die Regelmäßigkeit der Schulungen bewertet, bei denen die Arbeitnehmer im Bereich Arbeitsschutz ausgebildet werden (2,8). Größere Unternehmen (mindestens 50 Mitarbeiter) erhielten tendenziell schlechtere Bewertungen.

Arbeitsschutz ist Pflicht für menschengerechtes Arbeiten

Die oben genannten Daten zeigen, dass gerade größere Unternehmen dem Thema Arbeitsschutz nicht genügend Bedeutung beimessen. Unabhängig von der Firmengröße ist Arbeitsschutz jedoch in jedem Betrieb wichtig. Eine sichere Arbeitsumgebung ist ein Recht, das jedem Menschen zur Verfügung stehen sollte. Sicheres Arbeiten gewährleistet, dass der Arbeiter produktiv ist und seine Gesundheit erhalten kann. Ein gesunder Arbeitnehmer ist langfristig produktiver und spart somit Kosten. Es liegt also auch im Interesse des Arbeitgebers, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.

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Arbeitsschutz: Erklärung und Zuständigkeiten

Der Begriff “Arbeitsschutz” umfasst Maßnahmen, Methoden und Mittel, die in einem Unternehmen eingeführt werden, um arbeitsbedingte Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken auszuschließen. Das Ziel ist es, eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Maßnahmen und Pflichten in Bezug auf Arbeitsschutz sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 verankert.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung, Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich. Nach § 13 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes gibt es jedoch weitere zuständige Personen, wie den gesetzlichen Vertreter des Unternehmers, das vertretungsberechtigte Organ, den vertretungsberechtigten Gesellschafter, Personen, die das Unternehmen leiten, sowie Fachkräfte für den Bereich Arbeitsschutz.

In der Regel werden diese wichtigen Aufgaben dem Sicherheitsbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen. Diese beiden Gruppen verfügen über die erforderliche Qualifikation und Kompetenz, um arbeitsschutzbezogene Maßnahmen zu ergreifen.

Maßnahmen für maximalen Arbeitsschutz in Betrieben

Arbeitsschutzbezogene Maßnahmen beginnen in der Regel mit einer Gefährdungsbeurteilung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu einen Ratgeber veröffentlicht, der unter anderem erklärt, wie eine Gefährdungsbeurteilung vorbereitet und durchgeführt wird und welche Gefährdungsfaktoren auftreten können.

Die einzelnen Gefährdungsfaktoren variieren von Betrieb zu Betrieb. In Handwerksbetrieben und industriellen Unternehmen gehen die Gefahren häufig von den eingesetzten Maschinen und Geräten aus. Um hier für Arbeitsschutz zu sorgen, können sich Sicherheitsbeauftragte an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) orientieren. Darin wird unter anderem empfohlen, dass Unternehmen eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen sollten. Empfehlenswert sind spezielle Sicherheitszeichen, wie sie auf den Angebotsseiten von hein.eu erhältlich sind. Diese Schilder warnen mit Worten und Symbolen vor Gefahren und sind leicht verständlich. Je nach Betrieb müssen Brandschutzschilder oder Brandschutzzeichen, Rettungszeichen, Warnschilder, Verbotsschilder oder ähnliche Sicherheitskennzeichnungen angebracht werden. Die genaue Auswahl der Schilder und Zeichen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

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Es empfiehlt sich, in Betrieben, in denen Maschinen und andere Geräte zum Einsatz kommen, regelmäßige Funktionsprüfungen durchzuführen. Schlecht oder nicht funktionierende Geräte setzen die Benutzer unnötigen Gefahren aus, die ihre Gesundheit gefährden können. Bei der Geräteprüfung ist der Standard DIN VDE 0701-0702 empfehlenswert. Im Rahmen dieser Prüfung wird das Gerät nicht nur auf seine Funktionalität getestet, sondern ihm wird auch eine Schutzklasse (I – III) zugewiesen. Prüfplaketten zeigen später, dass das geprüfte Gerät den Normen entspricht.

Arbeitnehmer müssen Arbeitsschutzvorschriften respektieren

Trotz aller Bemühungen von Arbeitgebern gibt es immer wieder Menschen, die den Arbeitsschutz nicht schätzen oder die Arbeitsschutzmaßnahmen missachten. Arbeitnehmer müssen verstehen, dass diese Maßnahmen nicht nur zu ihrem eigenen Schutz dienen. Angestellte sind verpflichtet, die Vorschriften einzuhalten. Eine Missachtung kann nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von Kollegen sanktioniert werden. Auch sie sollen laut § 15 ArbSchG durch Arbeitsschutzmaßnahmen geschützt werden.

Daher sollten Arbeitnehmer jede Missachtung der Vorschriften dokumentieren und konsequent dagegen vorgehen. Es sollten auch unklare Vorschriften oder Anweisungen vermieden werden. Aus diesem Grund wurde empfohlen, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu nutzen. Sie garantieren, dass dem Arbeitnehmer vor Gericht keine mangelnde Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften vorgeworfen werden kann.