Die SCHUFA-Selbstauskunft ermöglicht es Ihnen, die Kreditwürdigkeit einzuschätzen, die verschiedene Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen Ihnen zuschreiben. Vor allem aber können Sie überprüfen, ob die Daten, die die SCHUFA über Sie gespeichert hat, korrekt sind. Es kommt gar nicht so selten vor, dass die SCHUFA falsche oder veraltete Bonitätsdaten hat. Mit der kostenlosen Selbstauskunft können Sie dies überprüfen und falsche Daten löschen oder korrigieren lassen.
Warum brauche ich eine SCHUFA-Selbstauskunft?
Mit der SCHUFA-Selbstauskunft erfahren Sie, wie Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen. Vor allem aber können Sie überprüfen, ob die Daten, die die SCHUFA über Sie angelegt hat, stimmen. Denn tatsächlich kommt es gar nicht so selten vor, dass die SCHUFA falsche oder veraltete Bonitätsdaten vorliegen hat. Mit der kostenlosen Eigenauskunft können Sie das überprüfen und falsche Daten löschen oder berichtigen lassen.
Welche Alternativen zur kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft gibt es?
Neben der kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie) bietet die SCHUFA die kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft an. Diese kostenpflichtige Variante wird oft von potenziellen Arbeitgebern und Vermietern im Voraus gefordert und kann bei der Wohnungssuche helfen.
Wie funktioniert die neue Datenabfrage per App?
Seit dem 18. Juli 2023 bietet die SCHUFA einen neuen Service: Verbraucher können jederzeit und kostenlos ihren SCHUFA-Score einsehen. Die SCHUFA verfolgt damit das Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Menschen künftig mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben. Wer diesen Service nutzen möchte, muss sich bei der App der SCHUFA-Tochter Bonify registrieren. Nach und nach werden weitere Informationen per App zur Verfügung stehen. Zum einen eine Übersicht über die bei der Auskunftei gespeicherten Daten. Zum anderen ist ein Benachrichtigungsdienst vorgesehen, der Verbraucher immer dann informiert, wenn negative Einträge vorgenommen werden. Außerdem ist geplant, dass Nutzer der Bonify-App freiwillig einen direkten Kontoblick auf ihr eigenes Konto erlauben können, um so ihren Score zu verbessern. Verbraucherschützer sehen das Vorhaben skeptisch. Sie befürchten eine intensive Durchleuchtung der Verbraucher, gerade wenn die SCHUFA direkten Zugriff auf die Girokonten der Kunden hat.
Wann habe ich eine gute Bonität bei der SCHUFA?
Der SCHUFA-Score besteht aus mehreren Einzelwerten. Der Wert, der Ihnen bei der Selbsteinschätzung hilft, ist der sogenannte Basisscore. Er beschreibt die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der Sie aus Sicht der SCHUFA ein Geschäft oder einen Kredit vertragsgemäß begleichen können. Der Basisscore wird jedes Quartal neu berechnet. Er liegt zwischen 0 und 100 – je höher desto besser! Als sehr gut gilt ein Basisscore über 97, denn er besagt, dass Sie mit 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit zahlen werden. Ein zufriedenstellendes bis bereits erhöhtes Risiko vermittelt ein Basisscore zwischen 90 und 95. Mit einem Wert unter 50 gelten Sie als sehr kritisch. Es dürfte dann recht schwer werden, überhaupt einen Vertragsanbieter zu finden.
Wie kann ich das Ergebnis meiner SCHUFA-Auskunft verbessern?
Es gibt einige Möglichkeiten, den SCHUFA-Score gut zu halten oder zu optimieren. Voraussetzung ist immer: Behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation!
- Achten Sie darauf, dass Einkommen und Ausgaben immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
- Zahlen Sie Rechnungen rechtzeitig und kommen Sie anderen finanziellen Verpflichtungen immer zeitnah nach. So lassen sich Mahnungen und Inkasso-Briefe vermeiden – damit letztendlich schlechte Daten bei der SCHUFA.
- Auch viele verschiedene Meldeadressen im Lauf der Jahre anzusammeln, wirkt sich negativ auf den SCHUFA-Score aus. Grund: Verdacht auf Verdunkelungsgefahr! Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, melden Sie sich bei häufigen Umzügen daher nicht immer gleich neu an.
Mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel SCHUFA-Score verbessern.
SCHUFA und Datenschutz: Wann werden die Daten meiner Selbstauskunft gelöscht?
Die SCHUFA darf Ihre in der Selbstauskunft aufgeführten Daten teilweise über mehrere Jahre speichern. Maßgeblich ist immer die “Erforderlichkeit”. Für die Prüfung dieser Erforderlichkeit gibt es Regelfristen. Die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt demnach 3 Jahre, wie die SCHUFA schreibt. Abweichend davon gelten folgende Fristen für die Löschung von Daten:
- Girokonto: sofort nach Auflösung
- Kreditkarte: sofort nach Kündigung
- Handyvertrag: sofort nach Kündigung
- Bürgschaft: sofort nach Kündigung
- Eigenauskunft: nach 1 Jahr
- Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz: nach 6 Monaten (neue Regelung seit dem 28.03.2023)
- Ratenkredit: 3 Jahre nach Rückzahlung
- Mahnbescheid: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- verspätete Ratenzahlung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- Vollstreckung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- eidesstattliche Versicherung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen