Warum du lieber die Finger von 20 Euro auf der Straße lassen solltest

Warum du lieber die Finger von 20 Euro auf der Straße lassen solltest

Wer kennt das nicht? Man läuft die Straße entlang und plötzlich liegt da ein 20-Euro-Schein. Die Versuchung ist groß, das Geld einfach einzustecken. Doch das kann schnell zu Problemen führen. In diesem Artikel erklären wir dir, wann du das Geld behalten darfst und wann nicht.

Finger weg! Unterschlagung droht

Das Einstecken von gefundenem Geld ist nicht erlaubt. Wer es trotzdem behält, macht sich sogar strafbar. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist genau geregelt, was behalten werden darf und was nicht. Zudem gibt es einen Betrag, ab dem du als Finder verpflichtet bist, das Geld zu melden.

Nur in Ausnahmefällen darf das Geld behalten werden

Wenn du also einen 20-Euro-Schein auf der Straße findest und ihn behältst, ohne ihn bei der Polizei zu melden, kann das schnell als Unterschlagung ausgelegt werden. Laut BGB musst du generell einen Fund melden, es sei denn, es handelt sich um einen Betrag von unter zehn Euro. In diesem Fall darfst du das Geld behalten. Das gilt auch für Gegenstände, die bis zu zehn Euro wert sind.

Was passiert mit höherwertigen Fundsachen?

Wenn du höherwertige Fundsachen findest und behältst, musst du diese beim nächsten Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Der rechtmäßige Eigentümer hat dann sechs Monate Zeit, den Fund zurückzufordern. Wenn sich niemand meldet und die Herkunft nicht bekannt ist, gehört die Sache in der Regel dir. Voraussetzung ist jedoch, dass du den Fund angezeigt hast. Andernfalls kann es zu einer Geldbuße oder in schweren Fällen sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen.

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Finderlohn als Alternative

Wenn du einen Fund machst, hast du in der Regel Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser ist im BGB festgelegt und beträgt bei einem Fundwert von bis zu 500 Euro fünf Prozent des Wertes, darüber hinaus drei Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Funden in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten. In diesem Fall steht dir laut BGB nur die Hälfte des Finderlohns zu, wenn der Wert des gefundenen Gegenstands nicht weniger als 50 Euro beträgt. Natürlich könnt ihr euch als Finder und Besitzer auch immer auf einen eigenen Finderlohn einigen.

Ehrlichkeit zahlt sich aus

Es mag verlockend sein, gefundenes Geld einfach einzustecken. Doch wie die Geschichten aus der Vergangenheit zeigen, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ehrliche Finder werden belohnt, sei es durch einen Finderlohn oder einfach durch das gute Gefühl, das Richtige getan zu haben. Also denk zweimal nach, bevor du das nächste Mal einen 20-Euro-Schein auf der Straße findest.