Warum eine Glasversicherung sinnvoll ist

Warum eine Glasversicherung sinnvoll ist

Eine Glasversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil einer Hausratversicherung. Sie schützt Sie vor den Kosten von Bruchschäden an Glasoberflächen, sei es am Gebäude oder an Möbeln. Wenn beispielsweise das Cerankochfeld in Ihrer Küche zerbricht, übernimmt die Glasversicherung die Kosten für die Reparatur des Glases sowie für die Beschaffung und den Einbau eines neuen Kochfeldes.

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Glasversicherung lohnt sich, wenn in Ihrer Wohnung viele Glasflächen vorhanden sind oder wenn Sie zahlreiche teure Objekte mit Glasoberflächen besitzen. Dazu zählen beispielsweise Vitrinen und Terrarien.

Wenn Sie jedoch nur wenige oder gar keine Möbel aus Glas besitzen, sind die potenziellen Kosten eines Schadens überschaubar. In einem solchen Fall ist es nicht notwendig, eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung abzuschließen.

Für Schäden an Fenstern oder Türen durch Sturm- oder Hagelschäden kommen normalerweise die Wohngebäudeversicherung des Vermieters auf. Mieter müssen nur für Schäden an der Gebäudeverglasung oder an der Mobiliarverglasung, die sie selbst verursachen, aufkommen.

Was wird übernommen?

Eine Glasversicherung in Verbindung mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten bei Glasschäden. Der Versicherungsumfang unterscheidet sich jedoch je nach Art der Verglasung.

Mobiliarverglasung

Die Hausratversicherung inklusive Glasversicherung deckt grundsätzlich Schäden an der Mobiliarverglasung ab. Dazu gehören unter anderem Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Mikrowellen, Elektro- und Gasherden, Glaskeramikplatten, Kochflächen (Ceran) sowie Aquarien und Terrarien.

Ein Beispiel: Beim Kochen stößt man versehentlich gegen eine Zuckerdose aus Keramik im Hängeregal über dem Herd. Diese fällt auf das Cerankochfeld und die Platte springt. Die Glasversicherung übernimmt den Schaden, der schnell bis zu 2.000 Euro betragen kann.

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Gebäudeverglasung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Gebäudeverglasung ab. Dazu gehören Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Duschkabinen, Loggien, Terrassen, Veranden, Dächern, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Lichtkuppeln und Profilbaugläsern.

Die Glasversicherung übernimmt auch die Kosten für die Notverglasung, die Entsorgung beschädigter Glasscheiben, den Einsatz von Kränen und/oder Gerüsten sowie die Erneuerung von Anstrichen, Verzierungen oder Folien auf den versicherten Objekten.

Ein Beispiel: Ein starker Windstoß schlägt die Terrassentür zu, wodurch das Glas springt und ausgetauscht werden muss. Die Glasversicherung übernimmt die Kosten für den Austausch.

Was wird nicht übernommen?

Die Glasversicherung deckt nicht alle möglichen Schäden ab. Nicht versichert sind Oberflächenbeschädigungen wie Schrammen oder Absplitterungen, undichte Randverdichtungen von Isolierverglasungen, Hohlgläser wie Lampen oder Vasen, Photovoltaikanlagen, optische Gläser wie Brillen, Ferngläser oder Kameraobjektive sowie Bildschirme von Elektrogeräten wie Fernsehern, Laptops oder Handys.

Der genaue Leistungsumfang der Glasversicherung hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Es kann zum Beispiel sein, dass bestimmte Gegenstände wie Aquarien, verglaste Lichtkuppeln oder Profilbaugläser von einem Versicherer nicht oder nur gegen einen Aufpreis versichert werden. Auch Folgeschäden wie Wasserschäden durch Aquarienwasser oder der Verlust wertvoller Fische werden von der Hausratversicherung nur übernommen, wenn dies explizit im Versicherungsvertrag festgelegt ist.

Wann zahlt die Glasversicherung?

Eine Glasversicherung ist in der Regel nicht als eigenständige Versicherung erhältlich, sondern kann nur als Zusatz zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Im Rahmen einer Hausratversicherung deckt die Glasversicherung Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung ab. Das schließt auch bewegliche Objekte wie Möbel und Aquarien mit ein. Innerhalb einer Wohngebäudeversicherung deckt die Glasversicherung hingegen Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Verglasungen ab, wie Fenster, Türen, gläserne Duschkabinen und Wintergärten.

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Ohne den Zusatzbaustein Glasversicherung deckt eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des GDV (VHB 2022) nur Glasschäden ab, die durch Blitzschlag, Feuer, Einbruch, Explosionen, Leitungswasser, Hagel oder Sturm verursacht wurden.

Fazit

Eine Glasversicherung bietet einen wichtigen Schutz vor den Kosten von Glasbruchschäden. Sie ist sinnvoll, wenn Sie viele Glasflächen oder teure Gegenstände mit Glasoberflächen besitzen. Die genauen Leistungen und der Umfang der Versicherung können je nach Anbieter variieren. Es ist ratsam, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen, um den besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Bedürfnisse zu finden.