Die Maschinenbruchversicherung ist ein wichtiger Schutz für Unternehmen, die Maschinen, Fertigungsstrecken, Werkzeugmaschinen und Anlagen betreiben. Sie deckt wesentliche Schadenereignisse ab, die den Betrieb der versicherten Maschinen beeinträchtigen können.
Die Maschinenbruchversicherung hat neben dem Versicherungscharakter auch den Vorteil, dass sie steuerlich als Rücklage genutzt werden kann. Dadurch müssen Unternehmen keine großen Rücklagen für den Ersatz von Maschinen und Anlagen bilden, die im Schadensfall schnell ersetzt werden müssen.
Der Geltungsbereich der Maschinenbruchversicherung umfasst die im Versicherungsschein festgelegten Einsatzorte der Maschinen und Anlagen. Bei Fertigungsstrecken und Großmaschinen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Verankerung und das Fundament.
Wenn Werkzeugmaschinen an anderen Orten eingesetzt werden, kann die Versicherung entsprechend erweitert werden. Dabei werden vor allem Schäden an den Werkzeugmaschinen abgedeckt, die durch Bedienungsfehler, äußere Einflüsse oder Elementarschäden entstehen. Baumaschinen oder bewegliche Geräte müssen möglicherweise separat versichert werden.
Die Maschinenbruchversicherung ersetzt Schäden an den versicherten Maschinen, die durch Fehlbedienung, Unwetter, Brand, Feuer, Explosion, Wartungsfehler, Risse und andere Ursachen entstehen. Sie deckt den Ersatz und die Reparatur der Maschinen sowie bestimmte Leistungen aus dem Rechtsschutz und der Vermögensschadenhaftpflicht ab.
Die Deckungssumme der Maschinenbruchversicherung sollte dem Neuwert der Maschinen entsprechen, oder bei komplexen Anlagensystemen dem Wiederaufbau- und Wiederbeschaffungswert. Es ist wichtig, eine Unterversicherung zu vermeiden.
Es kann auch ein Selbstbehalt vereinbart werden, der die Eigenleistung des Versicherungsnehmers im Schadenfall festlegt. Dabei sollte eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt werden, um die Auswirkungen auf die Versicherungsprämie zu überprüfen.