Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen und immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, einen Hund zu halten. Doch neben der Freude, die ein Hund mit sich bringt, fallen auch einige Kosten an – darunter die Hundesteuer. Doch warum eigentlich? Und ab welchem Alter ist ein Hund steuerpflichtig? Kann man die Hundesteuer auch steuerlich absetzen? In diesem Artikel werden wir alle Ihre Fragen rund um die Hundesteuer beantworten.
Warum gibt es Hundesteuer überhaupt – und keine Katzensteuer?
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Der Staat profitiert jedenfalls von den Einnahmen aus der Hundesteuer: Im Jahr 2020 verzeichnete das Statistische Bundesamt Rekordeinnahmen von 380 Millionen Euro. Doch wer genau profitiert eigentlich von dieser Steuer? Nun, die öffentlichen Kassen der jeweiligen Landkreise profitieren davon. Die Hundesteuer ist nämlich eine örtliche Aufwandsteuer, die wie die Real- und Verbrauchssteuern zu den Gemeindesteuern gehört. Das bedeutet, dass es sich um Steuereinnahmen handelt, die von den Gemeinden verwaltet werden. Andere Beispiele für Gemeindesteuern sind Vergnügungs-, Jagd-, Zweitwohnungs-, Schankerlaubnis- und Getränkesteuern. Zwar sind die Gemeinden nicht verpflichtet, Hundesteuer zu erheben, doch kaum eine Kommune verzichtet auf diese Einnahmequelle.
Aber warum erheben nahezu alle Gemeinden Hundesteuer, aber keine Katzensteuer? Die Antwort liegt in der Geschichte der Hundesteuer: Die ersten offiziellen Hundesteuern wurden im 19. Jahrhundert eingeführt und gehörten zu den Nutzungsgebühren und Luxussteuern. Bayern erhob ab 1876 die Nutzungsgebühr für Hunde aus polizeilichen Gründen. Preußen führte bereits 1810 die Hundesteuer ein – allerdings als Luxussteuer. Der Gedanke dahinter war, dass Menschen, die genug Geld für einen Hund und dessen Versorgung haben, auch höhere Steuern zahlen können. Katzen hingegen wurden in erster Linie zur Ratten- und Mäusebekämpfung gehalten und konnten sich größtenteils selbst versorgen. Deshalb wurden sie nicht als Luxusgüter wie Hunde betrachtet. Auch wenn die Hundesteuer seit 1949 deutschlandweit zur Gemeindesteuer zählt, wird sie bis heute oft fälschlicherweise als Luxussteuer bezeichnet.
Natürlich hat sich die Situation inzwischen geändert: Heutzutage dienen Katzen den Menschen vor allem als Gesellschaft. Es gab bereits Diskussionen über die Einführung einer Katzensteuer, jedoch wurden diese Vorschläge bisher noch nicht umgesetzt. (Stand: März 2022)
Hundesteuer: Kosten – wie hoch sind sie?
Die Kosten für die Hundesteuer können je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Sie reichen von 1 Euro in Ettal in Bayern bis zu 255 Euro auf Helgoland für den ersten Hund. Es gibt nur wenige Gemeinden in Deutschland, die überhaupt keine Hundesteuer erheben. In kleineren Orten sind die Hundesteuersätze oft niedriger als in größeren Städten. Zum Beispiel beträgt die Hundesteuer für einen Hund in dem beschaulichen Rödelsee in Bayern nur 25 Euro pro Jahr, während sie in Mainz 190 Euro beträgt.
Ein, zwei, drei Hunde – eine Steuermarke?
Nein, jeder Hund benötigt seine eigene Steuermarke. Zudem ist in einigen Orten die Steuer für Zweit- und Dritthunde höher als für den Ersthund. Warum ist das so? Neben den finanziellen Einnahmen dient die Hundesteuer auch der Begrenzung der Hundeanzahl. In Heidelberg zum Beispiel zahlt man für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, für jeden weiteren Hund jedoch das Doppelte – also 216 Euro.
Kleiner Hund, keine Steuer?
Nein, die Größe des Hundes spielt bei der Besteuerung keine Rolle. Unter Umständen kann jedoch die Hunderasse eine Rolle spielen. Einige Kommunen verlangen für sogenannte Listenhunde – das sind Hunde, die auf der Liste der gefährlichen Rassen stehen – deutlich höhere Steuern von den Halter*innen. In Hamburg zum Beispiel zahlt man für einen Listenhund 600 Euro pro Jahr, während man für einen Hund, der nicht auf der Liste steht, nur 90 Euro pro Jahr zahlt. Welche Hunderassen jeweils auf der Liste stehen, variiert von Bundesland zu Bundesland, jedoch handelt es sich oft um dieselben oder Rassen mit ähnlicher Abstammung. In Hamburg stehen folgende Rassen auf der Liste:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier, Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastín Español
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Mischlinge mit den in der Liste genannten Rassen
Steuererlass: Hunde adoptieren statt kaufen
In anderen Städten hingegen richtet sich die Besteuerung nicht nach der Rasse, sondern nach der Herkunft des Hundes. Es gibt Städte wie Berlin, die die Adoption von Hunden aus dem Tierschutz steuerlich begünstigen. Hunde aus Tierheimen – unabhängig von ihrem Ursprung – sind im ersten Jahr oder sogar mehrere Jahre von der Steuer befreit. Es ist lediglich wichtig, dass Sie den Adoptionsnachweis haben.
Ab wann muss man Hundesteuer zahlen?
Die Regelungen zur Hundesteuer können je nach Ort unterschiedlich sein. In manchen Orten wie Stuttgart müssen Sie ab dem ersten Tag der Haltung des Hundes zahlen – unabhängig vom Alter des Hundes. In anderen Städten wie Hamburg und Marburg hingegen müssen Sie erst dann Hundesteuer zahlen, wenn der Hund seinen vierten Lebensmonat erreicht hat.
Hundesteuertabelle: Beispiele für die unterschiedliche Besteuerung
Jede Kommune hat ihr eigenes Hundesteuergesetz, aus dem hervorgeht, wie viel Hundehalter*innen für ihre Hunde zahlen müssen. Eine beispielhafte Tabelle mit den Hundesteuersätzen von sieben Städten und Orten zeigt, wie unterschiedlich die jährlichen Kosten regional ausfallen.
Dies sind die wichtigsten Informationen zur Hundesteuer. Wenn Sie weitere Fragen haben oder sich genauer informieren möchten, wenden Sie sich am besten an Ihre örtliche Gemeindeverwaltung.