Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist das am häufigsten ratifizierte internationale Menschenrechtsinstrument mit 196 Vertragsparteien. Die meisten Staaten haben die Konvention anerkannt, aber es gibt einen auffälligen Ausreißer – die Vereinigten Staaten von Amerika. Warum haben die USA die erfolgreichste Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet?
Die Ratifizierung und das Inkrafttreten der Konvention
Die KRK enthält verbindliche Regeln für Staaten in Bezug auf Kinder. Um die Verbindlichkeit für die meisten Staaten nachvollziehen zu können, ist es wichtig zu verstehen, wie ein Dokument wie die KRK überhaupt verbindlich wird.
Gesetze werden normalerweise von Regierungen verabschiedet und sind Teil des innerstaatlichen Rechts. Die Regeln der KRK sind jedoch völkerrechtliche Regeln, die die Beziehung zwischen den Staaten steuern und Verpflichtungen seitens der Staaten vorsehen. Die Konvention durchläuft verschiedene Schritte, bevor sie rechtlich bindend wird.
Die Staaten setzen sich zusammen und diskutieren, welche Regeln Teil der Konvention sein sollten. Wenn sie sich auf den Inhalt einigen, verabschieden sie das Dokument. Die Staaten können dann das Dokument unterzeichnen und ratifizieren. Die Unterzeichnung versichert, dass die Staaten sich an die Regeln halten wollen, die sie gemeinsam aufgestellt haben. Die Ratifizierung erfolgt, indem das Dokument intern von einem Gremium wie dem Parlament genehmigt wird. Erst nach dem Inkrafttreten der Konvention sind die Staaten, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben, rechtlich an sie gebunden.
Die Unterzeichnung der Konvention
Die KRK wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. James Grant, der damalige Geschäftsführer von UNICEF, setzte sich stark für die Konvention ein. Die KRK wurde öffentlich zugänglich und zur Unterzeichnung freigegeben. Um in Kraft treten zu können, waren 20 Staaten erforderlich, die den Vertrag ratifizieren.
Die meisten Staaten traten der Konvention bei, darunter Länder wie Bangladesch, die Niederlande, Kenia, Indonesien und Ecuador. Die KRK trat am 2. September 1990 in Kraft.
In den darauffolgenden Jahren traten immer mehr Staaten der Konvention bei. Es gibt jedoch einen Staat, der die Konvention unterzeichnet, aber nicht ratifiziert hat – die Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Staat, der wahrscheinlich nie beitritt
Die USA waren während der Entwurfsphase der KRK eine treibende Kraft und machten Vorschläge für verschiedene Artikel der Konvention. Sie unterzeichneten die Konvention, weigerten sich jedoch, sie zu ratifizieren.
Als Grund für die Nicht-Ratifizierung wurden Bedenken geäußert, dass die Konvention die Elternrechte einschränkt. Es wird argumentiert, dass Eltern nicht mehr in der Lage wären, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, wenn diese als Rechtsinhaber angesehen würden. Dieses Argument beruht jedoch auf einem Missverständnis der Konvention.
Ein weiteres Argument ist, dass die Ratifizierung der KRK weitreichende Auswirkungen auf die Regierungsführung der USA haben könnte. Die Bundesregierung könnte Gesetze erlassen, die normalerweise den Staaten vorbehalten sind. Die Ratifizierung würde auch bedeuten, dass die USA einen Teil ihrer Souveränität aufgeben würden und auf internationaler Ebene zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Es ist kaum zu erwarten, dass die USA der Konvention beitreten werden, obwohl sie andere Protokolle der KRK ratifiziert haben.
Bild: Die Unterzeichnerstaaten und Vertragsparteien der UN-Kinderrechtskonvention
Geschrieben von Yunus Oppier. Übersetzt von Franziska Theis. Korrektur gelesen von Beate Dessewffy.