Warum heißt Deutschlands Verfassung Grundgesetz?

Warum heißt Deutschlands Verfassung Grundgesetz?

Das Grundgesetz – ein Begriff, den die meisten von uns gut kennen. Es ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet die Grundlage unseres demokratischen Staatswesens. Aber warum heißt es eigentlich Grundgesetz und nicht Verfassung? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einem Referendum verabschiedet?

Das Grundgesetz war keine gewöhnliche Verfassung

Obwohl das Grundgesetz nach dem Ende des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs eingeführt wurde, fehlten ihm einige entscheidende Attribute einer herkömmlichen Verfassung. Es wurde nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert und sollte auch keinen neuen deutschen Nationalstaat begründen. Stattdessen hatte es zunächst die Aufgabe, aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet zu schaffen und einen westdeutschen Staat zu etablieren.

Der Weg zum Grundgesetz

Die politische Lage im Jahr 1948 war geprägt von der Teilung Deutschlands und der Notwendigkeit, den westdeutschen Staat zu organisieren. Die Westalliierten beschlossen, dass aus den drei westlichen Besatzungszonen ein neuer Weststaat entstehen sollte. Die Ministerpräsidenten der Länder wurden aufgefordert, eine “Verfassunggebende Versammlung” einzuberufen, um ein demokratisches Grundgesetz auszuarbeiten.

Die Ministerpräsidenten waren jedoch besorgt, dass eine Verfassung die Teilung Deutschlands verfestigen würde. Aus diesem Grund lehnten sie die Bildung einer Verfassunggebenden Versammlung ab und schlugen stattdessen die Einrichtung eines “Parlamentarischen Rates” vor, der “Grundlagen für den Zusammenschluss der drei Zonen” erarbeiten sollte. Dieser Rat wurde von den Länderparlamenten gewählt und erhielt den Auftrag, ein Grundgesetz auszuarbeiten. Damit waren die Begriffe “Grundgesetz” und “Parlamentarischer Rat” festgelegt.

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Vom Provisorium zur Verfassung

Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium gedacht. Gemäß Artikel 146 sollte das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung beschließen. Doch aus verschiedenen Gründen wurde auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung verzichtet. Stattdessen wurde das Grundgesetz kontinuierlich angepasst und blieb auch nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 bestehen.

Das Grundgesetz erwies sich als solide Grundlage für eine freiheitliche und stabile Demokratie. Es legte großen Wert auf Grund- und Menschenrechte, das Bundesverfassungsgericht fungierte als Hüter der Bürgerrechte und die politischen Kräfte agierten im Rahmen der Verfassungsregeln. Das Grundgesetz wurde von den Bürgern als ihre eigene Verfassung angenommen und vermittelte ein Gefühl der Zugehörigkeit und Identität.

Das Grundgesetz mag zwar anfangs ein Provisorium gewesen sein, doch es hat sich als wahre Verfassung erwiesen und bleibt bis heute die stabile Grundlage unserer Bundesrepublik Deutschland.

Parlamentarischer Rat

Grundgesetz