Warum zahlt man Hundesteuer und was passiert damit?

Warum zahlt man Hundesteuer und was passiert damit?

Die Hundesteuer ist eine wichtige Aufwandssteuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie soll dazu beitragen, die Anzahl der Hunde in einer Stadt oder Gemeinde zu begrenzen. Doch warum genau muss man als Hundehalter diese Steuer zahlen und was passiert eigentlich mit dem Geld?

Was ist die Hundesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) individuell von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie muss für Welpen ab dem vollendeten dritten Lebensmonat gezahlt werden und wird in der Regel einmal jährlich pro gehaltenem Hund fällig. Diese Steuer ist verpflichtend für Personen, die Hunde zum reinen Privatvergnügen halten. Es gibt jedoch Ausnahmen für Schäfer, Hundezüchter oder blinde Menschen, die ihren Hund für ihren Beruf oder zum Leben brauchen.

Was passiert, wenn ich die Hundesteuer nicht zahle?

Die Hundesteuer ist eine offizielle Pflichtabgabe für alle Hundehalter, die ihre Vierbeiner zum reinen Privatvergnügen halten. Wer die Steuer nicht zahlt oder seinen Hund gar nicht erst anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich wird eine Nachzahlung der ausstehenden Steuer fällig.

Wie sieht es mit der Hundesteuer in anderen europäischen Ländern aus?

In anderen europäischen Ländern verlangen lediglich Österreich, die Schweiz und Luxemburg Hundesteuern. In einigen niederländischen Kommunen gibt es Sonderabgaben für die private Hundehaltung. Die Hundesteuern wurden jedoch in vielen Teilen Europas abgeschafft, zum Beispiel in England, Frankreich, Dänemark und Italien.

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Wie wird die Hundesteuer berechnet?

Die Höhe der Hundesteuer variiert von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde. Es gibt weder einen vorgeschriebenen Mindest- noch Höchstsatz. Um herauszufinden, wie viel Hundesteuer für Ihren Vierbeiner fällig wird, sollten Sie sich direkt beim zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder bei der Stadtverwaltung informieren. Die meisten Kommunen veröffentlichen diese Informationen auch auf ihrer eigenen Internetseite.

Die Hundesteuer nach Bundesländern (für den ersten Hund, Stand 2023):

  • Baden-Württemberg: 108 Euro
  • Bayern: 100 Euro
  • Berlin: 120 Euro
  • Brandenburg: 108 Euro
  • Bremen: 150 Euro
  • Hamburg: 90 Euro
  • Hessen: 180 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 108 Euro
  • Niedersachsen: 150 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 96 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 186 Euro
  • Saarland: 120 Euro
  • Sachsen: 108 Euro
  • Sachsen-Anhalt: 96 Euro
  • Schleswig-Holstein: 126 Euro
  • Thüringen: 108 Euro

Die Hundesteuer wird in der Regel für jedes weitere Tier teurer. Es gibt jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Hundesteuer durch Größe und Gewicht der Tiere, wohl aber durch die Rasse. Viele Kommunen verhängen eine erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde.

Wofür verwendet die Kommune die Steuereinnahmen?

Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden. Sie dienen der Finanzierung aller möglichen kommunalen Aufgaben, nicht nur der Beseitigung von Hundekot oder dem Ausbau von Hundespielwiesen. Die Hundesteuer ist also eine willkommene Mehreinnahme für die Gemeindekassen. Die Gemeinde kann frei entscheiden, wofür sie das eingenommene Geld verwendet. Es kann zum Beispiel in die Finanzierung von Kinderspielplätzen oder neuen Gehwegen fließen.

Woher kommt die Hundesteuer?

Die Hundesteuer hat ihre Wurzeln im 15. Jahrhundert. Damals mussten Bauern sogenanntes Hundekorn an ihre Lehnsherren entrichten, quasi eine Steuer in Form von Getreide. Ab dem 19. Jahrhundert ging es dann für Hundehalter in Deutschland ans Portemonnaie. Die Hundesteuer wurde als Luxussteuer eingeführt und verbreitete sich nach und nach im ganzen Land.

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Warum gibt es nur eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?

Es mag unfair erscheinen, dass es eine Hundesteuer gibt, aber keine Katzensteuer. Doch historisch betrachtet galten Katzen lange Zeit als Nutztiere, da sie Haus und Hof von Mäusen und anderen Schädlingen frei hielten. Nutztiere waren steuerfrei. Zudem wäre die Einführung einer Katzensteuer heutzutage sehr kompliziert, da es schwer kontrollierbar ist, welche Katzen Freigang haben und welche nicht.

Quelle: https://example.com