Was bleibt mir bei einer Privatinsolvenz?

Was bleibt mir bei einer Privatinsolvenz?

Wer sich aufgrund zu vieler Schulden auf eine Privatinsolvenz zubewegt, hat viele Fragen und Sorgen. Neben Unsicherheiten zum Ablauf und dem Umgang mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter geht es auch um die eigene Lebenssituation. Viele Menschen glauben, dass sie während einer Insolvenz ihr gesamtes Geld abgeben müssen und dann nichts mehr zum Überleben haben. Doch das ist nicht der Fall. Der Selbstbehalt sorgt dafür, dass Schuldner zumindest das Existenzminimum zur Verfügung haben.

Was ist der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz?

Wer so viele Schulden hat, dass die Privatinsolvenz der letzte Ausweg ist, muss sich an viele Verhaltensregeln halten. Dabei ist der Schuldner dafür verantwortlich, sowohl beim Antrag als auch während des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase seine gesamten Einkünfte anzugeben. Allerdings muss der insolvente Schuldner nicht sein gesamtes Einkommen an den Insolvenzverwalter und mittelbar an die Gläubiger abgeben. Schließlich muss er selbst ja auch noch von irgendetwas leben. Hierfür gibt es den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz.

Wie viel darf man bei Privatinsolvenz behalten?

Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz ist ein Freibetrag, über den Schuldner verfügen können, ohne dass sie diesen zur Insolvenzmasse beitragen müssen. Erst oberhalb dieser Pfändungsfreigrenze wird bei Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase das Geld unter den Gläubigern aufgeteilt. Doch wie hoch ist der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz konkret? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig alle zwei Jahre an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst.

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Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze

Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139,99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen. Sollten Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Eine Unterhaltspflicht besteht beispielsweise für Kinder oder für geringverdienende Ehepartner. Konkret heißt das bei einer Privatinsolvenz für ein Ehepaar: Der Schuldner hat eine höhere Pfändungsgrenze, er kann also mehr von seinem Gehalt behalten. Ebenso ist bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt mit einem Kind höher. Haben Sie mehrere Kinder, steigt der Pfändungsfreibetrag entsprechend.

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Tabelle

Muss ich alles, was über den Freibetrag hinausgeht, abgeben? Nein. Denn es gibt eine Pfändungstabelle, die besagt, dass auch wenn Sie ein höheres Einkommen haben, Sie von dem Teil, der über der Grenze liegt, einen pfändungsfreien Anteil behalten dürfen. Wie viel genau das ist, also wie hoch Ihr Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist, können Sie der Tabelle entnehmen. Hierzu suchen Sie die Zeile, in der Ihr monatlicher Nettolohn verzeichnet ist, und konsultieren dann die Spalte, die die Zahl der Personen angibt, für die Sie unterhaltspflichtig sind. Dabei wird auch der Unterhalt berücksichtigt.

Ausnahmen: Was ist unpfändbar?

Es gibt auch Arten von Einkommen, die in der Regel von der Pfändung ausgenommen sind. Hierzu gehören zum Beispiel Weihnachtsgeld (bis höchstens 500 Euro), Erziehungsgelder, Blindenzulagen, Unterhaltsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner

Überschuldung ist ein Phänomen, das alle Altersgruppen betreffen kann. Auch ältere Menschen sind von diesem Problem nicht verschont. Gerade hohe Kosten für medizinische Behandlungen oder ähnliches können zu einer Anhäufung von Schulden führen. Wer als Rentner in die Insolvenz geht, ist ebenso von der Pfändung betroffen wie alle anderen auch. Dabei gilt die Rente in der Regel als normales Einkommen, sodass es nur bis zur Pfändungsgrenze komplett behalten werden kann.

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P-Konto für den Selbstbehalt bei Privatinsolvenz

Um sicherzugehen, dass der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz tatsächlich beim Schuldner bleibt, sollte dieser ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) einrichten. Auf diesem Konto ist monatlich ein Guthaben von 1133,80 Euro pauschal vor Pfändungen geschützt. Dies entspricht der allgemeinen Pfändungsgrenze. Sollte das Konto gepfändet werden, kann der Schuldner dank des Freibetrags immer noch Überweisungen und Abhebungen in der Höhe des pfändungsfreien Betrags vornehmen. Dies ist wichtig, um während der Insolvenz handlungsfähig zu bleiben und zum Beispiel auch Mietschulden zu vermeiden.

Wie lässt sich ein P-Konto einrichten?

Grundsätzlich können Sie ganz normal bei Ihrer Bank die Einrichtung eines solchen Pfändungsschutzkontos beantragen, um sich den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz zu sichern. Es ist auch möglich, das bestehende Girokonto umwandeln zu lassen. Diese Umstellung muss die Bank kostenfrei durchführen. Anschließend können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen, die allerdings nicht höher ausfallen dürfen als zuvor. Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto nur als Einzelkonto eingerichtet werden kann. Sollten Sie also zuvor das Girokonto als Gemeinschaftskonto betrieben haben, müssen Sie dies entweder vor der Umstellung ändern oder einfach ein unabhängiges P-Konto einrichten.

Weitere Beträge auf dem P-Konto schützen

Da bei einem P-Konto zunächst nur der grundlegende Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz geschützt ist, also bis zur unteren Pfändungsfreigrenze, sollten Sie sich um eine Aufstockung kümmern, wenn Ihnen mehr zusteht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sind. Den erhöhten Freibetrag müssen Sie dann bei der Bank mit einer Bescheinigung nachweisen, damit der Schutz auch für den höheren Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz gewährt werden kann.

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