Marmelade oder Konfitüre? Diese Frage stellt sich nicht nur im Supermarktregal, sondern auch in unserem Alltag. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden Fruchtaufstrichen?
Marmelade, Konfitüre und Gelee im Überblick
Marmelade, Konfitüre und Gelee sind verschiedene Arten von Fruchtaufstrichen, die sich in ihrer Herstellung und Zusammensetzung unterscheiden:
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Marmelade besteht aus Zitrusfrüchten und wird gemäß der Konfitürenverordnung aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten hergestellt. Hier dürfen sowohl Fruchtfleisch und Fruchtmark als auch Fruchtsaft verwendet werden. Eine Marmelade muss mindestens 20 Prozent Frucht enthalten.
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Konfitüre hingegen wird aus anderen Früchten wie Erdbeeren, Johannisbeeren oder Himbeeren hergestellt. Die Konfitürenverordnung legt fest, dass eine Konfitüre einen bestimmten Mindestfruchtanteil enthalten muss. Konfitüre extra enthält anteilig mehr Frucht als normale Konfitüre.
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Gelee ist eine streichfähige Zubereitung, die aus Zucker und Fruchtsaft oder wässrigen Auszügen aus Früchten hergestellt wird. Im Gegensatz zur Konfitüre wird bei der Herstellung von Gelee lediglich Fruchtsaft verwendet.
Die Konfitürenverordnung regelt nicht nur den Fruchtgehalt, sondern auch andere Bestandteile wie Zuckerarten, Fruchtqualität und zugelassene Zusätze. Alle Fruchtaufstriche, die nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechen, werden als Fruchtaufstriche bezeichnet.
Die Gelee-Marmelade
Ein interessanter Sonderfall ist die Gelee-Marmelade. Hier handelt es sich um eine Marmelade aus Zitrusfrüchten, bei der nahezu alle Stückchen entfernt wurden. Nur kleine Anteile wie Schalenstückchen dürfen noch als Stückchen enthalten sein.
Fruchtaufstriche abseits der Verordnung
Neben den gesetzlich geregelten Marmeladen, Konfitüren und Gelees gibt es auch weitere Fruchtaufstriche auf dem Markt. Diese Produkte entsprechen nicht den Vorgaben der Konfitürenverordnung und werden daher als Fruchtaufstriche verkauft. Hierbei gibt es keine genauen Vorgaben zum Fruchtgehalt oder den verwendeten Zutaten.
Bei Aufstrichen, die auf örtlichen Märkten angeboten werden, gelten jedoch Ausnahmen. Selbstgemachte Erzeugnisse, unabhängig von den verwendeten Früchten, dürfen hier als “Marmelade” bezeichnet werden. Das Gleiche gilt für selbstgemachte Marmelade oder Konfitüre, die nur für den privaten Gebrauch oder als Geschenk verwendet wird.
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Marmelade oder Konfitüre? Egal für welchen Fruchtaufstrich du dich entscheidest, Hauptsache es schmeckt! Genieße deine Lieblingssorte auf frischem Brot oder Brötchen und starte deinen Tag voller Energie.