Spediteure und Fahrer, die Gefahrgut transportieren, müssen die Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße kennen. Dabei kommt es immer wieder zu Verwirrung: Was ist ein ADR-Schein und wann brauche ich „nur“ eine Unterweisung nach ADR 1.3? In diesem Artikel wollen wir deshalb die Fragen klären, was ein ADR-Schein ist, wie lange es dauert, einen ADR-Schein zu machen und wann nur eine Unterweisung nach ADR 1.3 statt einem ADR-Schein ausreicht.
Was ist ein ADR-Schein?
Die Abkürzung ADR steht für die französische Bezeichnung “Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route”. Diese bezeichnet das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Mit dem ADR wird sichergestellt, dass die auf der Straße beförderten gefährlichen Güter die internationalen Grenzen reibungslos überqueren können. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladung, die Fahrzeuge und die Fahrer die Vorschriften und Bestimmungen des ADR einhalten. Ein Fahrer erfüllt diese Anforderungen unter anderem, indem er sicherstellt, dass er über einen gültigen und aktuellen ADR-Schein verfügt.
Der ADR-Schein, oder auch ADR-Bescheinigung, ist also wie eine Art spezieller „Gefahrgut-Führerschein“. Er kann nach einer speziellen Ausbildung und der entsprechenden Prüfung erlangt werden. Dadurch bescheinigt er, dass der Besitzer/die Besitzerin über das erforderliche Fachwissen zur Beachtung und Einhaltung der Vorschriften bei der Beförderung gefährlicher Güter verfügt. Jeder, der ein Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter für einen Transport über 1000 Punkte führen will, muss laut Gesetz eine gültige ADR-Bescheinigung erwerben und besitzen.
Die folgenden 9 ADR-Klassen erfordern eine Schulung, damit man diese speziellen Arten von Gefahrgut befördern darf:
- Klasse 1 Explosive Stoffe (zusätzlicher Aufbaukurs notwendig)
- Klasse 2 Gase
- Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 6 Giftige Stoffe
- Klasse 7 Radioaktive Stoffe (zusätzlicher Aufbaukurs notwendig)
- Klasse 8 Ätzende Stoffe
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Wann brauche ich eine Unterweisung nach ADR 1.3?
Grundsätzlich gilt: Unter 1000 Punkte müssen Fahrer „nur“ eine Unterweisung nach ADR 1.3 haben. Für alles was darüber hinaus geht, benötigen sie einen ADR-Schein. In unserem Artikel zum Thema 1000-Punkte-Regel haben wir ausführlich erläutert, was es mit den Punkten auf sich hat und wie ADR-Punkte berechnet werden.
Mit unserem 1000-Punkte-Rechner, bestimmen Sie in wenigen Minuten, was für Ihren Gefahrguttransport gilt. Wie erwähnt gilt, dass Fahrer, wenn diese unter der Punktezahl bleiben, bereits nach einer Gefahrgut-Unterweisung gefährliche Güter transportieren dürfen.
Wichtig ist aber auch zu wissen: Nicht nur Fahrer, sondern jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Dabei meint der Begriff „Beförderung“ wesentlich mehr Tätigkeiten, als nur den „Transport“: Zur Beförderung gefährlicher Güter zählen beispielsweise auch die Erstellung des Beförderungspapiers, das Verpacken von gefährlichen Gütern, die Verladung und das Entladen. Dies gilt übrigens auch für Gefahrgut in begrenzter Menge (Limited Quantity, “LQ”) und andere Ausnahmeregelungen oder Erleichterungen, von denen man beim Transport Gebrauch machen kann.
Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Aufgaben, für die eine Unterweisung noch nicht erfolgt ist, dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht einer unterwiesenen Person durchgeführt werden.
Unsere ADR-Unterweisung findet online statt. Dadurch erhalten Firmen und die ADR beauftragte Person die maximale Flexibilität für die Durchführung der Schulung. Gleich anmelden und sicher ran an’s Gefahrgut!
Anerkennung in allen Mitgliedsstaaten
In welchem ADR-Mitgliedstaat der Fahrer seine ADR-Bescheinigung erwirbt, ist ihm selbst überlassen. Das ADR sieht keine Bindung an den Wohn- oder Arbeitsort vor, somit haben Fahrer, die den ADR Schein machen wollen, die freie Wahl. Es besteht eine gegenseitige Anerkennung der von den zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten ausgestellten ADR-Bescheinigungen gemäß Kapitel 8.2 ADR. Der Fahrer kann daher in allen ADR-Mitgliedstaaten beschäftigt werden, unabhängig davon, in welchem Land die ADR-Bescheinigung erworben wurde.
Häufig gestellte Fragen zum ADR-Schein
Wie lange dauert der ADR-Schein?
Die Dauer für die ADR-Bescheinigung hängt von der Weiterbildungsstufe ab und ist wie folgt aufgeteilt:
- Grundkurs: 2,5 Tage
- Aufbaukurs Tank: 1,5 Tage
- Aufbaukurs Klasse 1: 1 Tag
- Aufbaukurs Klasse 7: 1 Tag
Wie lange dauert eine Unterweisung nach ADR 1.3?
Eine Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 ist optimalerweise gut an die Situationen und Inhalte angepasst, die den unterwiesenen Personen auch im Arbeitsalltag begegnen. So wird sichergestellt, dass die Unterwiesenen auch wirklich wissen, worauf sie achten müssen. Je nach Bereich, Intensität und Tiefe der Unterweisung kann diese von 2 Stunden bis mehrere Tage dauern.
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Was ist eine ADR-Prüfung?
Bei der ADR-Prüfung wird das Wissen über die Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr schriftlich abgefragt. Dies geschieht in der Regel im Multiple-Choice-Verfahren.
Sollte man sich auf die ADR-Prüfung vorbereiten?
Im Internet gibt es einige ADR/Gefahrgut Testfragen zur IHK-Prüfung für den ADR-Schein begleitend zur Schulung. In der Regel reicht eine aufmerksame Teilnahme an der Schulung aber für das Bestehen der ADR-Prüfung aus.
Wie lange ist der ADR-Schein gültig?
Sobald Sie Ihre ADR-Schulung abgeschlossen haben, sind Sie im Besitz eines ADR-Scheines. Ihr Schein ist bis zu fünf Jahre lang gültig.
Nach fünf Jahren kann die ADR-Bescheinigung durch eine Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Berufskraftfahrer/innen können die Auffrischungsschulung bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung beginnen. Ausschlaggebend für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Erlaubnis.
Wie lange ist die Unterweisung nach ADR 1.3 gültig?
Gemäß der Vorgaben im Gefahrgut Regelwerk ADR sind Mitarbeitende im Umgang mit Gefahrgut regelmäßig zu unterweisen. Empfohlen ist dies einmal pro Jahr; spätestens alle 2 Jahre, wenn sich Änderungen im ADR ergeben ist es auf jeden Fall ratsam. Auffrischung benötigt? Dann klicken Sie hier!
Die Prüfung für den ADR-Schein nicht bestanden, was nun?
Nach einer angemessenen Frist ist auf Antrag eine einmalige Wiederholung der Prüfung zum ADR-Schein im Bezirk der IHK ohne weitere Ausbildung möglich (es gelten regional unterschiedliche Regelungen durch die IHK).
Zusammenfassung
- Vereinfacht gesagt ist der ADR-Schein ein spezieller „Gefahrgut-Führerschein“, der durch eine spezielle Ausbildung mit anschließender Prüfung erlangt werden kann.
- Fahrer und Fahrerinnen, die Gefahrguttransporte über 1000 Punkte durchführen möchten, benötigen einen ADR-Schein zusätzlich zu ihrer regulären Fahrerlaubnis.
- Für Transporte von gefährlichen Gütern unter 1000 Punkte müssen Fahrerinnen und Fahrer eine Unterweisung nach ADR 1.3 erhalten.
- Die Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 ist nicht nur für Fahrerinnen und Fahrer verpflichtend, sondern für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Zur „Beförderung“ gehören dabei auch Tätigkeiten rund um das Verpacken, Verladen, Entladen, aber auch die Erstellung von Beförderungspapieren beispielsweise.
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