Was ist ein Einkommensnachweis?

Was ist ein Einkommensnachweis?

Du bist auf der Suche nach einem neuen Mieter für deine Wohnung oder Immobilie? Du möchtest die finanzielle Lage der Interessenten prüfen, bevor du deine Immobilie verkaufst? In solchen Fällen benötigst du in der Regel einen Einkommensnachweis. Aber was genau ist ein Einkommensnachweis und was kannst du von deinen Interessenten verlangen? Hier bei Vermietet.de haben wir die Antworten für dich.

Einkommensnachweis: Mieter?

Ein Einkommensnachweis ist ein Dokument, mit dem die monatlichen Einkünfte belegt werden. Dazu zählen unter anderem Lohn und Gehalt, Mieteinnahmen, Rentenzahlungen und Kapitaleinkünfte.

In der Regel wird der Einkommensnachweis durch einen Kontoauszug oder eine Gehaltsabrechnung erbracht. Wenn keine aktuellen Abrechnungen vorhanden sind, kann ein Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis akzeptiert werden. Um dir einen Überblick zu verschaffen, haben wir eine Übersicht erstellt, in der ersichtlich ist, welche Dokumente als Einkommensnachweis dienen und welche nicht.

Diese Dokumente können als Einkommensnachweis genutzt werden:

  • Arbeitsvertrag
  • Abrechnungen von Wertpapieren
  • aktuelle Verdienstbescheinigung Bankbelege
  • Belege über Vermietung oder Verpachtung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Bewilligungsbescheid für Sozialleistungen Bilanzen
  • Einkommensbescheinigung des Arbeitsgebers
  • Einkommensteuerbescheid
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Jahresabschlüsse
  • Kindergeldbescheinigung
  • Rentenbescheid

Diese Unterlagen zählen nicht als Einkommensnachweis:

  • Anträge oder Antragsformulare für staatliche Leistungen
  • größere Bargeld-Beträge
  • Schufa-Auskunft
  • selbst erstellte Abrechnungen ohne offizielle Belege (z.B. Kontoauszüge)

Potenzielle Mieter fragen sich oft: Was ist ein Einkommensnachweis für Vermieter? Um es Mietinteressenten etwas leichter zu machen, kannst du eine Vorlage für den Einkommensnachweis mit verschiedenen Einkunftsarten bereitstellen. Diese Vorlage kann dann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie vorgelegt werden.

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Unser Tipp für Vermieter: Wenn der Mietinteressent keinen Kontoauszug oder keine Gehaltsabrechnung als Einkommensnachweis vorlegen kann, sondern nur den Arbeitsvertrag, achte auf die Befristung der Arbeitsstelle und bitte um weitere Sicherheiten wie eine Bonitätsprüfung der Schufa oder eine Bürgschaft.

Einkommensnachweis: Wohnung?

Mit einem Einkommensnachweis als Vermieter umgehst du das Risiko von Mietausfällen. Der zukünftige Mieter bestätigt damit, dass er sich die Miete regelmäßig leisten kann. Du hast dabei zwei Möglichkeiten: Du kannst die monatlichen Einkünfte des Mietinteressenten in einer Selbstauskunft abfragen oder du lässt dir direkt die Belege der Einkünfte vorzeigen. Auf letzteres gehen wir weiter unten noch einmal im Detail ein.

Der Mieter darf seine persönlichen Daten schwärzen. Falls der Mietinteressent falsche Angaben macht, hast du das Recht, ihm fristlos zu kündigen. Wenn kein Mietvertrag zustande kommt, musst du als Vermieter die eingereichten Einkommensnachweise zurückgeben oder vernichten. Das ist deine Pflicht. Sollte sich der Mietinteressent weigern, einen Einkommensnachweis vorzulegen, solltest du idealerweise kein Mietverhältnis mit ihm eingehen.

Einkommensnachweis: Woher bekommt man ihn?

Für den Mieter ist es nicht immer einfach zu wissen, woher man den Einkommensnachweis bekommt. Das hängt von der Art der Einkünfte ab. Je nachdem, ob der Mieter selbstständig oder angestellt ist, Sozialleistungen bezieht oder eine Rente erhält, sind unterschiedliche Dokumente relevant.

Selbstständige

Da Selbstständige keine Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen vorlegen können, müssen sie auf andere Dokumente zurückgreifen. Geeignete Einkommensnachweise für Selbstständige sind Einkommenssteuerbescheide und Jahresabschlüsse. Wenn kein Jahresabschluss erforderlich ist, weil es sich um eine kleinunternehmerische Tätigkeit handelt, können auch eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht werden.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten in der Regel automatisch eine Gehalts- oder Lohnabrechnung von ihrem Arbeitgeber. Falls keine Abrechnung vorliegt, kann das Formular “Einkommensbescheinigung” im Download-Bereich der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieser füllt das Formular aus und unterschreibt es, wodurch der Einkommensnachweis erbracht wird. Bei regelmäßiger Abgabe der Steuererklärungen kann auch der Einkommenssteuerbescheid als Nachweis dienen.

Arbeitssuchende

Personen, die arbeitssuchend gemeldet sind und eine neue Wohnung suchen, können den Bescheid über den Erhalt von Arbeitslosengeld als Einkommensnachweis einreichen. Du als Vermieter kannst selbst entscheiden, ob dir dieser Nachweis ausreicht. Falls nicht, bitte den Mietinteressenten um einen Bürgen, der über ein festes Einkommen verfügt.

Studenten

Studenten haben meist nur geringe Einkünfte. Wenn sie einen Nebenjob haben, können sie diesen als Einkommensnachweis verwenden. Bei Einnahmen durch Bafög kann auch dieses als Einkommen gelten. Oft entscheiden sich Studenten jedoch für eine Mietbürgschaftserklärung der Eltern. Damit bist du als Vermieter auf der sicheren Seite.

Rentner

Rentner, die keine anderen Einkünfte haben, können den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung als Einkommensnachweis nutzen. Dieser wird normalerweise automatisch zugestellt.

Fazit zum Einkommensnachweis

Ein Einkommensnachweis ist sinnvoll, wenn du als Vermieter einen neuen Mieter suchst. Wie bereits beschrieben, gibt es verschiedene Arten von Einkommensnachweisen, je nachdem, wie das Einkommen erzielt wird. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht darfst du Mietinteressenten nach bestimmten Informationen zu ihren Arbeits- oder Einkommensverhältnissen fragen. Für Personen ohne Einkünfte eignet sich eine Mietbürgschaftserklärung.

Mit einem Einkommensnachweis werden regelmäßige Einkünfte nachgewiesen. Dadurch erhältst du als Vermieter die Sicherheit, dass der neue Mieter sich die Wohnung wirklich leisten kann und es zu keinen Mietrückständen kommt. Persönliche Informationen wie die Religionszugehörigkeit können vom Interessenten geschwärzt werden. Sobald der Einkommensnachweis nicht mehr benötigt wird, musst du die Unterlagen vernichten oder dem Interessenten zurückgeben.

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Wenn du eine Vorlage für die Mieterselbstauskunft benötigst, kein Problem! Bei uns im Vermietet.de-Portal findest du alle relevanten Dokumente für dein Mietverhältnis – rechtssicher und einfach.