Was ist eine Betriebsanweisung und wie wird sie erstellt?

Was ist eine Betriebsanweisung und wie wird sie erstellt?

Jedes Unternehmen hat die gesetzliche Verpflichtung, seine Mitarbeiter aktiv über Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und entsprechend zu unterweisen. Eine Betriebsanweisung ist dabei von zentraler Bedeutung und dient der praxisorientierten Dokumentation. Ihr Ziel ist es, Unfall- und Gesundheitsrisiken effektiv zu vermeiden. Eine Betriebsanweisung besteht aus spezifischen, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen schriftlichen Anordnungen des Arbeitgebers. Sie gibt Aufschluss über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeits- sowie Arbeitshilfsmitteln. Darüber hinaus legt sie fest, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in Bezug auf Mensch und Umwelt einzuhalten sind. Sie enthält auch Anweisungen für das richtige Verhalten im Gefahrenfall, Erste Hilfe und die sachgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfallstoffen. In diesem Artikel werden wir die Frage “Was ist eine Betriebsanweisung?” beantworten und Ihnen zeigen, wie Sie eine Betriebsanweisung in Ihrem Unternehmen erstellen und effektiv einsetzen können.

Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt sich aus § 4 Ziffer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Sie wird in verschiedenen Rechtsvorschriften wie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) konkretisiert. Beschäftigte sind verpflichtet, den vom Arbeitgeber erstellten Betriebsanweisungen zu folgen (§ 15 BGV A1). Anweisungen des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz müssen immer befolgt werden. Die Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen bildet die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG, aus der die jeweils erforderlichen Anweisungen abgeleitet werden.

Wie ist eine Betriebsanweisung aufgebaut?

Eine Betriebsanweisung muss arbeitsplatzbezogen sein und in einer für die Beschäftigten verständlichen Sprache verfasst sein. Oftmals werden die Texte durch entsprechende Piktogramme oder Sicherheitssymbole ergänzt. Zusätzlich zu allgemeinen Angaben wie Name, Arbeitsbereich und Tätigkeit müssen betriebsspezifische Informationen wie der Name des Arztes, Ersthelfer und Notrufnummern sowie der Verwendungszweck des Gefahrstoffs und die Art der Tätigkeit enthalten sein. Der Umfang der Betriebsanweisung sollte überschaubar sein. In der Regel reichen ein bis zwei DIN A4-Seiten aus. Eine einheitliche Gliederung und äußere Gestaltung aller Betriebsanweisungen erleichtert die Verständlichkeit.

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Nach den Vorgaben der TRGS 555 sollte eine Betriebsanweisung die folgenden Inhalte enthalten:

  1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
  2. Gefahrstoffe (Bezeichnungen)
  3. Gefahren für Mensch und Umwelt
  4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
  5. Verhalten im Gefahrenfall
  6. Erste Hilfe
  7. Sachgerechte Entsorgung

Bei Änderungen ist die Betriebsanweisung anzupassen. Daher ist eine regelmäßige Kontrolle der Betriebsanweisung erforderlich. Es ist ratsam, eine Übersichtsliste zu erstellen, die zeigt, an welchen Stellen im Unternehmen Betriebsanweisungen ausgehängt oder verlinkt sind. Jede Betriebsanweisung sollte eine eindeutige Nummerierung, das Ausgabedatum und den Revisionsstand enthalten. Sie sollte von einer verantwortlichen Person nach der Überprüfung freigegeben werden.

Arten einer Betriebsanweisung

Es gibt drei Arten von Betriebsanweisungen:

1. Betriebsanweisung nach § 14 der Gefahrstoffverordnung

Diese regeln den Umgang mit Gefahrstoffen und enthalten Angaben aus den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern. Die Grundfarbe dieser Betriebsanweisungen ist in der Regel rot oder orange.

2. Sicherheitstechnische Betriebsanweisung

Diese regeln bestimmte Tätigkeiten, wie den Umgang mit Maschinen, Geräten oder Anlagen. Als Grundlage für die Erstellung können Angaben des Herstellers in Betriebsanleitungen verwendet werden. Die Grundfarbe dieser Betriebsanweisungen ist blau.

3. Betriebsanweisung nach § 12 Biostoffverordnung

Diese geben Hinweise zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Sie gelten auch für Stoffe, bei denen aufgrund erhöhter Unfallgefahr ein Infektionsrisiko besteht.

Wer ist für die Erstellung einer Betriebsanweisung verantwortlich?

Generell ist der Arbeitgeber für die Erstellung einer Betriebsanweisung für jeden Arbeitsplatz verantwortlich, an dem Mitarbeiter mit Gefahrstoffen oder Schutzmaßnahmen umgehen müssen. Oftmals übertragen Arbeitgeber diese Aufgabe an kompetente Mitarbeiter wie Sicherheitsfachkräfte oder Sicherheitsbeauftragte. Bei der Erstellung einer Betriebsanweisung können Sie auch Hilfe von externen oder internen Arbeitsschutzexperten, Vertretern der Arbeitsschutzbehörde oder dem Betriebsarzt in Anspruch nehmen. Die Betriebsanweisung sollte den Gefährdungspotenzialen entsprechen, die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden, und von einem verantwortlichen Mitglied des Unternehmens offiziell freigegeben werden.

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Unterweisungen mit Betriebsanweisung

Gemäß § 9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass den Beschäftigten alle relevanten Informationen in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen, insbesondere zu den Gefahren, die sich aus den in ihrer Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben. Die Betriebsanweisung muss daher an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, damit sie jederzeit von den Mitarbeitern eingesehen werden kann. Es reicht jedoch nicht aus, sie allein auszulegen oder auszuhändigen. Alle relevanten Betriebsanweisungen müssen den Mitarbeitern vermittelt und schriftlich dokumentiert werden.

Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Mitarbeiter alle Betriebsanweisungen kennen muss. Nur die relevanten Anweisungen für den jeweiligen Arbeitsplatz sollten den Mitarbeitern vermittelt und schriftlich dokumentiert werden. Im Falle eines Vorfalls müssen die Unterweisungsinhalte lückenlos nachweisbar sein.

Aktuelles zur Pflege der Betriebsanweisung und nützliche Hinweise

Anpassungspflichten durch GHS

Das weltweit einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen, GHS, ist seit Januar 2009 in der EU in Kraft. Die Umsetzung erfolgt schrittweise mit langen Übergangszeiträumen. Die Umsetzung der GHS-Kennzeichnung für Stoffe sollte spätestens am 01.12.2010 abgeschlossen sein. Für chemische Produkte wie Farben und Lacke, Reinigungsmittel und Klebstoffe gelten längere Fristen. Seit dem 01.06.2015 müssen die Gebinde gemäß der neuen Verordnung gekennzeichnet sein. Hersteller haben jedoch die Möglichkeit, bereits ab diesem Jahr die neuen GHS-Kennzeichnungselemente zu verwenden. Überprüfen Sie, ob Ihre Sicherheitsdatenblätter und Gebinde bereits gemäß GHS gekennzeichnet sind. In diesem Fall müssen auch die entsprechenden Betriebsanweisungen angepasst und unterwiesen werden.

Zugang und Bereitstellung

Die Bereitstellung der Betriebsanweisung über betriebliche EDV-Systeme ist in den Vorschriften nicht explizit ausgeschlossen, jedoch in der betrieblichen Praxis selten. Die Zugänglichkeit und der Ort, an dem die Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechen. In der Regel werden Betriebsanweisungen an den Arbeitsplätzen ausgehängt, an denen Mitarbeiter direkt mit Gefahrstoffen arbeiten oder ein Gefahrenpotenzial besteht. Es muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter die relevanten Betriebsanweisungen jederzeit einsehen können.

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Eine Betriebsanweisung in elektronischer Form darf nur als zusätzliches Informationsangebot dienen und sollte die gedruckte Version nicht ersetzen. Oftmals wird eine Gefahrstoffkataster verwendet, um den Zugriff auf die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zu erleichtern. Die Betriebsanweisung sollte so gehandhabt und ausgehängt werden, dass sie vor Verschmutzung geschützt ist. Hierfür können spezielle Register oder Laminierfolien verwendet werden.

Unterschiede zwischen Betriebsanweisung, Arbeitsanweisungen und Sicherheitsvorschriften

Eine Betriebsanweisung dient als Grundlage für die Unterweisung und gibt in Kurzform die erforderlichen Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten an. Arbeitsanweisungen hingegen beschreiben detailliert, wie bestimmte Arbeitsaufgaben oder -schritte durchzuführen sind. Sie sind in der Regel auf einen bestimmten Prozess, ein Produkt oder einen Arbeitsplatz zugeschnitten. Sie sind ein Werkzeug für Mitarbeiter, um ihre Aufgaben sicher und qualitätsgerecht zu erledigen. Oftmals werden Arbeitsanweisungen durch Flussdiagramme oder Checklisten ergänzt. Sicherheitsvorschriften sind übergeordnete Betriebs- und Arbeitsanweisungen. Sie regeln die Sicherheit auf einer übergeordneten Ebene, z.B. in bestimmten Bereichen wie Arbeitserlaubnisverfahren, Umgang mit Betriebsmitteln und Verkehr.

Die Erstellung einer Betriebsanweisung ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Indem Sie eine gut strukturierte und verständliche Betriebsanweisung erstellen, schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter.