Was ist eine Unterschrift und warum ist sie so wichtig?

Was ist eine Unterschrift und warum ist sie so wichtig?

Juristen haben den Ruf, humorlos zu sein, aber auch dafür bekannt, dass sie sich gerne über alles Mögliche streiten. Als Jurastudent habe ich gelernt, dass Präzision und exakte Definitionen in unserem Beruf entscheidend sind. Deshalb können wir auch über Begriffe streiten, über die sich ein Normalbürger niemals Gedanken machen würde.

Eine Unterschrift hat schwerwiegende Konsequenzen. Der Unterzeichner verpflichtet sich zu allem, was über diese Unterschrift geschrieben steht. Es kann viele Verpflichtungen, aber auch Rechte und Ansprüche geben. Daher ist es wichtig, darüber nachzudenken, was eine “Unterschrift” eigentlich ist.

Es gibt nicht nur den Begriff der “Unterschrift”, sondern auch das “Handzeichen”. In Spanien wird oft verlangt, dass die Parteien eines Vertrags jede Seite “abzeichnen”. Einfache Paraphen, Kringel, Abkürzungen oder Initialen erfüllen jedoch nicht die Anforderungen, die an eine Unterschrift gestellt werden.

Die Definition einer Unterschrift hat zu einer Vielzahl von rechtlichen Erörterungen und Entscheidungen geführt, einschließlich des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH). Lassen Sie uns einen Blick auf einige gerichtliche Definitionen werfen, um uns ein besseres Bild zu machen:

  • Eine ausreichende Unterschrift muss nicht lesbar sein, aber es muss ein individueller Schriftzug vorliegen, der einmalig ist und als Unterschrift eines Namens erkennbar ist. Drei Kreuze reichen also nicht aus.
  • Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Abkürzungen, die als bewusste und gewollte Namensabkürzung erkennbar sind, stellen keine formgültige Unterschrift dar.
  • Wenn nur ein Buchstabe erkennbar ist und keine ausreichenden individuellen Merkmale hervortreten, erfüllt dies nicht die Voraussetzungen einer Unterschrift.
  • Der Personenname muss als Name erkennbar sein und es müssen zumindest Andeutungen von Buchstaben erkennbar sein, sonst fehlt es an einer Schrift.
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Wie Sie sehen können, ist eine Unterschrift kein beliebiges Handzeichen. Sie muss gewissen Anforderungen genügen, um als rechtsverbindlich zu gelten.

Bei spanischen Unterschriften geht es oft mehr um den künstlerischen Eindruck als um die Wiedergabe eines Namens. Das kann vor einem deutschen Gericht gefährlich oder hilfreich sein. Aber es gibt einen Trost: Eine vor einem Notar geleistete Unterschrift, so unleserlich sie auch sein mag, ist in jedem Fall wirksam. Der Notar bestätigt die Verbindung zwischen der Unterschrift und dem Unterzeichner.

In Privatverträgen kann es vorkommen, dass eine Partei nicht selbst unterschreibt, sondern ein Vertreter dies für sie tut. In Spanien wird dies durch den Vermerk “p.p.” (por poder) gekennzeichnet, was “in Vollmacht” bedeutet. Daneben gibt es auch den Zusatz “p.o.” (por orden), also “im Auftrag”. Dieser Zusatz soll dem späteren Leser erklären, warum mit einem anderen Namen unterschrieben wird als der, der oben im Vertragskopf steht. Juristisch gesehen ist dieser Zusatz jedoch ohne Bedeutung. Entscheidend ist, ob die behauptete Vollmacht existiert oder ob der Vertragspartner aufgrund des Verhaltens davon ausgehen konnte (Duldungs- oder Anscheinsvollmacht).

Früher musste sich ein spanischer König keine Gedanken über solche Fragen machen. Seine (wirksame) Unterschrift lautete einfach und klar: “YO, EL REY”.