Was ist erlaubt? Abtreibung in der Schweiz – Rechtslage

Was ist erlaubt? Abtreibung in der Schweiz – Rechtslage

Die Frage nach der Legalität von Abtreibungen beschäftigt viele Frauen in der Schweiz. In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Voraussetzungen ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist und welche Kosten damit verbunden sind.

Ist eine Abtreibung in der Schweiz legal?

Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz nicht legal und könnte sogar strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen (Indikationen), die im schweizerischen Strafgesetzbuch im Artikel 119 festgelegt sind, unter denen eine Abtreibung straflos bleibt.

Strafloser Schwangerschaftsabbruch: Artikel 119 – Schweizerisches Strafgesetzbuch

Laut Artikel 119 des schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt eine Abtreibung in der Schweiz straflos, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es gibt eine Fristenregelung, das bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden muss. In der Schweiz beträgt dieser Zeitraum zwölf Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Abtreibung muss von einem Arzt durchgeführt werden.
  • Die schwangere Frau muss eine schriftliche Einwilligung geben und eine Notlage geltend machen.
  • Vor dem Eingriff muss eine ärztliche Beratung stattfinden (Art. 120 StGB).

In einigen Sonderfällen (Indikationen) ist eine Abtreibung nach Artikel 119 (1) StGB ebenfalls nicht strafbar. Weitere Informationen findest du hier: Medizinische Indikation / Sozial-medizinische Indikation.

DIE ARTIKEL 118 und 119 IM WORTLAUT:

Artikel 118: Strafbarer Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft mit Einwilligung der schwangeren Frau abbricht oder eine schwangere Frau zum Abbruch der Schwangerschaft anstiftet oder ihr dabei hilft, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 erfüllt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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(2) Wer eine Schwangerschaft ohne Einwilligung der schwangeren Frau abbricht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(3) Die Frau, die ihre Schwangerschaft nach Ablauf der zwölften Woche seit Beginn der letzten Periode abbricht, abbrechen lässt oder sich in anderer Weise am Abbruch beteiligt, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 Absatz 1 erfüllt sind, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 3 tritt die Verjährung in drei Jahren ein.

Artikel 119: Strafloser Schwangerschaftsabbruch

(1) Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso größer sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

(2) Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.

(3) Ist die Frau nicht urteilsfähig, so ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin oder ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(4) Die Kantone bezeichnen die Praxen und Spitäler, welche die Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und für eine eingehende Beratung erfüllen.

(5) Ein Schwangerschaftsabbruch wird zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird und das Arztgeheimnis zu wahren ist.

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Wie lange kann man in der Schweiz abtreiben?

Ein strafloser Schwangerschaftsabbruch kann in der Schweiz innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode durchgeführt werden.

Was kostet eine Abtreibung in der Schweiz?

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz liegen zwischen 500 und 2.000 Franken.

Wir hoffen, dass dieser Artikel dir bei deinen Fragen rund um das Thema Abtreibung in der Schweiz weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

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