Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere emotionale Belastung. Doch auch finanziell kann eine Beerdigung eine große Herausforderung sein. Was kostet eine Beerdigung eigentlich? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten bei einer Beerdigung anfallen und wie hoch sie durchschnittlich sind.
Beerdigungskosten im Überblick
Eine einfache Beerdigung kostet im Durchschnitt 7.930 Euro. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus verschiedenen Faktoren wie den Friedhofsgebühren, den Bestatterleistungen, den Kosten für den Grabstein, den Sarg und die Urne sowie für die Trauerfeier. Je nach Wohnort und Bestattungsart können sich die Kosten jedoch beträchtlich unterscheiden.
Zusammensetzung der Beerdigungskosten
Bestatterleistungen und Urkunden
Der Bestatter ist Ihr wichtigster Ansprechpartner bei einem Todesfall. Zu seinen Leistungen zählen unter anderem die Betreuung der Angehörigen, die Absprache mit Ämtern und Behörden, die Überführung des Verstorbenen ins Bestattungsunternehmen, die hygienische Versorgung des Verstorbenen, die Aufbahrung sowie die Organisation und Durchführung der Bestattung. Auch allgemeine Verwaltungskosten gehören zu den Bestatterleistungen.
Kosten für Sarg und Urne
Ein Sarg ist bei jeder Bestattungsart in Deutschland erforderlich. Die Kosten für einen Sarg variieren je nach Ausführung und liegen zwischen 500 Euro für einen einfachen Verbrennungssarg und circa 2.500 Euro für einen hochwertigen Sarg aus Edelholz. Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gegeben. Je nach Ausführung kostet eine Urne zwischen circa 90 und 250 Euro.
Beisetzungs- und Friedhofsgebühren
Die Beisetzungs- und Friedhofsgebühren können oft unterschätzt werden und machen häufig einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Diese Gebühren variieren von Stadt zu Stadt und sind bei einer Beerdigung auf dem Friedhof in der Regel höher als bei alternativen Bestattungsformen wie Wald- oder Seebestattungen.
Trauerfeier, Friedhofsgärtner und Steinmetz
Zu den Leistungen des Bestattungsunternehmens kommen noch die Fremdleistungen hinzu, für die der Bestatter zum Teil in Vorleistung geht. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Grabstein, den Trauerredner, Musiker, den Blumenschmuck vom Friedhofsgärtner und gegebenenfalls eine Traueranzeige in der Zeitung.
Kosten nach Bestattungsart
Die Kosten für eine Beerdigung hängen auch von der gewählten Bestattungsart ab. Hier eine Übersicht:
- Erdbestattung: Die Kosten einer Erdbestattung sind in der Regel höher als bei einer Urnenbeisetzung. Hier müssen zusätzlich die Kosten für den Grabstein und die Grabpflege berücksichtigt werden.
- Feuerbestattung: Die Beerdigungskosten bei einer Feuerbestattung sind in den meisten Fällen niedriger als bei einer Erdbestattung. Es können jedoch auch Kosten für den Grabstein und die Grabpflege anfallen.
- Waldbestattung: Eine Waldbestattung ist in der Regel günstiger als eine Beisetzung auf einem städtischen Friedhof. Hier entfallen außerdem Kosten für den Grabstein und den Friedhofsgärtner.
- Seebestattung: Bei einer Seebestattung entfallen Friedhofsgebühren, Grabpflege und Grabstein. Es können jedoch zusätzliche Kosten für die Reederei anfallen.
- Wiesenbestattung: Bei einer Beerdigung auf der grünen Wiese entfallen die Kosten für einen Grabstein, jedoch müssen Friedhofsgebühren für die Rasenpflege bezahlt werden.
Organisatorisches
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind für die Organisation und Einleitung der Bestattung verantwortlich. Dabei müssen sie jedoch nicht zwangsläufig die Beerdigungskosten tragen. Die finanzielle Verantwortung liegt in der Regel bei den Erben des Verstorbenen. Können diese die Kosten nicht alleine tragen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden.
Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Die Finanzierung der Beerdigung liegt in der Verantwortung der Erben des Verstorbenen. Wenn die Erben die Bestattung nicht alleine finanzieren können oder die Erbmasse nicht ausreicht, können die Angehörigen eine Sozialbestattung beantragen. In diesem Fall werden die Beerdigungskosten vom Sozialamt übernommen.
Kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Wenn die Kosten für die Beerdigung nicht vollständig aus der Erbmasse bezahlt werden können, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Dies ist jedoch nur in angemessener Höhe und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Fazit
Eine Beerdigung bringt nicht nur emotionalen, sondern auch finanziellen Aufwand mit sich. Die Kosten können je nach Bestattungsart und individuellen Wünschen stark variieren. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Kosten sowie die verschiedenen Bestattungsarten zu informieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.