Die Gründung einer GmbH ist schnell erledigt, aber es gibt viele Gründe, warum eine GmbH auch wieder aufgelöst werden kann. Da für die Gründung einer GmbH Stammkapital benötigt wird, welches während des Bestehens der GmbH nicht ausgegeben werden darf, stellt sich die Frage, was mit diesem Kapital passiert, wenn die GmbH aufgelöst wird.
Das Stammkapital bei der Einzahlung in die GmbH
Bereits bei der Gründung einer GmbH müssen die Gesellschafter Geld in die GmbH einzahlen, das sogenannte Stammkapital. Dieses Geld darf während des Bestehens der GmbH nicht verwendet oder ausgezahlt werden. Es ist möglich, dass die Gesellschafter Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH haben, wenn das Stammkapital verwendet wird. Es muss mindestens die Hälfte der Mindestsumme von 25.000 Euro eingezahlt werden, also 12.500 Euro. Die Anteile der Gesellschafter korrelieren dabei mit ihrem Stimmrecht. Das Stammkapital kann auch später erhöht werden, entweder durch zusätzliche Einzahlungen der Gesellschafter oder durch die Überführung von Sachwerten wie einem anderen Unternehmen, Maschinen oder einem Fuhrpark.
Die Auflösung einer solventen und einer insolventen GmbH
Bei der Auflösung einer GmbH muss zunächst zwischen einer solventen und einer insolventen GmbH unterschieden werden. Eine insolvente GmbH wird das Insolvenzverfahren beantragen. Wenn nicht genug Vermögensmasse vorhanden ist, wird die Liquidation fortgesetzt und Gläubiger können Pfändungen durchführen. Es ist wichtig, dass die Insolvenz rechtzeitig gemeldet wird, um die Haftungsrisiken für die Geschäftsführer zu minimieren. Bei der Auflösung einer solventen GmbH wird der Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Auflösung erfolgen soll. Dies kann entweder sofort, zum Ende des Geschäftsjahres oder zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres sein. Der Zeitpunkt kann steuerliche Vorteile oder Nachteile haben. Die Auflösung wird zusammen mit einem Liquidator an das Handelsregister gemeldet und die Bezeichnung auf dem Geschäftspapier ändert sich entsprechend.
Der Ablauf der Liquidation
Während der Liquidation müssen alle Verbindlichkeiten beglichen werden. Es wird ein Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht und ein Sperrjahr beginnt, in dem sich Gläubiger melden können. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind alle offenen Posten bereinigt und die Werte der GmbH wurden liquidiert oder versilbert. Alles, was noch übrig ist, wird an die Gesellschafter ausgeschüttet, einschließlich des Stammkapitals. Die Verteilung erfolgt entsprechend der Einzahlung der einzelnen Gesellschafter, sofern noch vorhanden. Es ist zu beachten, dass das Registergericht die GmbH auch bei einer Einzahlung von nur 50 Prozent des Stammkapitals mit 25.000 Euro einträgt. Ein Gesellschafter kann also nicht darauf bestehen, dass er mehr erhält, nur weil die GmbH mit dem vollen Betrag eingetragen wurde.
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